Ich wohne in einem „3-Familienhaus“ im EG. Ich habe ein Prob. mit dem Sicherungskasten der bei mir in der Wohnung steht denn ich habe ein Gerücht gehört das mein Vermieter hier falsche sachen macht in der Zeit wo ich arbeiten bin. Darf Er einfach so in meine Wohnung ohne das ich Zuhause bin wenn bei ihm die Sicherung raus fällt?
Liebe/-r User Das darf er in Ausnahmefällen die Tür Öffnen, Ja Z.B Rohrbruch, Feuer etc Notfälle halt, oder evtl.andere Gründe die in deinem Mietvertrag geregelt sind, ist dieses nicht der Fall wie bei dir wegen einer Sicherung, deine Wohnungstür zu öffnen, mit einem 3 Schlüssel?? Das höre ich zum 1 mal das ist nicht in Ordnung, ohne dich vorher zu fragen, ist das Einbruch, ein 3 Schlüssel ist nicht erlaubt-- Das ist vom Gesetz geregelt!!
Er darf weder einen Schlüssel besitzen noch ohne Ihr Einverständnis in die Wohnung. Ausnahme : Gefahr in Verzug bei Brand oder etwa Gasgeruch
Ich würde mal ein Ernstes Wort mit meinem Vermieter reden aber nimm zum Gespräch einen Zeugen mit Worte sind schnell schall und rauch…nie alleine solche Probs angehen such dir Verstärkung…
Hallo, darf er nicht! Einen 3. Schlüssel darf er behalten, für den Fall der Fälle und auch nur dann benutzen.
Wenn er ohne Genehmigung einfach in die Wohnung geht, begeht er Hausfriedensbruch, was angezeigt werden kann!Und was ich an Ihrer Stelle auch machen würde, Gerüchte sind manchmal nicht ganz unrichtig, einfach nähere Info´s einholen.
Viel Erfolg und alles Gute
Hallo,
darauf ein klares Jein.
Normalerweise darf er nicht ohne Vorankündigung (z. B. Besichtigung) die Wohnung betreten.
Es gibt aber die Ausnahme, wenn Gefahr im Verzug ist (Straftat, Feuer, Wasserschaden…)
Ich versteh auch nicht ganz, warum er in Ihre Wohnung muss, wenn bei Ihm die Sicherung fliegt. Hat er keinen eigenen Sicherungskasten? Dazu ist er nämlich verpflichtet.
Wenn man dem ein Riegel vorschieben will, einfach den Schlüsselzylinder der eigenen Wohnung tauschen, denn das dürfen Sie, und er hat keinen Zugang mehr.
Gruß
Hallo,
Schlüssel haben darf er. Nutzen darf er ihn nicht.
Ausnahme ist wohl zur Gefahrenabwehr, aber da würde ich einen Anwalt fragen.
Sie dürfen übrigens das Schloß auswechseln, solange Sie es aufbeahren um es bei Einzug wieder einzusetzen.
Das würde zwar wahrscheinlich das Vertrauensverhältnis irreparabel zerstören, aber Sie würden zumindest erfahren ob Ihr Verdacht stimmt.
Die Situation scheint eher nach einem ruhigen Gespräch zu suchen.
Alles Gute!
Das ist ein recht eigenartiges Verhalten. Die Wohnung ist ein gesetzlich geschützter Bereich, den ein Vermieter nur nach Ankündigung und ausreichender Begründung betreten darf.
Hast du irgend eine Vereinbarung in deinem Mietvertrag, dass der Zugang zum Sicherungskasten jederzeit möglich sein muß? Wenn nein, mache deinen Vermieter darauf aufmerksam, dass du es ihm untersagst, während deiner Abwesenheit deine Räume zu betreten. Vielleicht solltest du dir vorher Zeichen machen, damit du wirklich feststellen kannst, ob er in der Wohnung war. Z. B. Papierschnipsel in den Türrahmen klemmen. Wenn du dann nach Hause kommst, achtest du darauf, ob die erst herunter fallen, wenn du die Tür öffnest oder ob sie bereits auf der Erde liegen. Erst wenn du einen Beweis hast, würde ich mich an den Vermieter wenden. Rechtlich abgesichert ist sein Verhalten nicht.
Nein, das darf er nicht. Er muss sich vorher bei Ihnen ankündigen, einen Termin ausmachen.
Definitiv nicht. Er darf auf gar keinen Fall einen 3. Schlüssel besitzen! (Tipp hier: Schloss austauschen - darf man ohne Probleme machen) Der Vermieter darf die Wohnung öffnen lassen in Notfällen. (wassereinbruch, Feuer, Gas etc.) Es ist ziemlich doof von deinem Vermieter den Sicherungskasten in deiner Wohnung zu haben- das is dann auch kein Notfall mehr sondern einfach nur Blödheit. Das hätte er ja vorher wissen müssen - da bleibt ihm nur eins : sicherungskasten umbauen lassen.
Und dir rate ich wirklich wechsel das schloss.
LG
Nein. Dein Vermieter braucht immer Deine Erlaubnis. Es ist schließlich Deine Wohnung. Würde er da rein gehen, ist das nicht okay. Ausser, ihr habt was anderes vereinbart… Sprech doch Dein Vermieter auf dieses Gerücht an.
Hallo,
grundsätzlich gilt, dass der Vermieter nicht ohne Zustimmung des Mieters dessen Wohnung betreten darf. Ausnahmen sind nur bei Gefahr im Verzug, wie Gasgeruch, Wasseraustritt aus der Mieterwohnung o.ä. möglich und vertretbar.
Der Vermieter hat auch kein Recht einen Wohnungsschlüssel des Mieters zu besitzen.
Sollten sie aber im Mietvertrag ihm eine generelle Vollmacht gegeben haben, da der Verteilerkasten der Elt.-Anlage in Ihrer Wohnung ist, sieht es natürlich anders aus. Also prüfen Sie Ihren Mietvertrag, ansonsten wäre es ein unberechtigtes Betreten Ihrer Wohnung, also Einbruch und dieser ist anzuzeigen bei der Polizei.
Nun soll man aber nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, also sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, was hier tatsächlich los ist und hören nicht nur auf Vermutungen oder Gerüchte. Sperrt sich der Vermieter, dann können sie schon mal vorsichtig drohen, wozu Sie auch greifen könnten.
Gruß suver
Dein Vermieter hat kein Recht auf Zugang zu Deiner Wohnung. Das ist Fakt. Wenn bei ihm eine Sicherung fällt, wie verbleibt man da? Angenommen Du bist einige Tage nicht da? Versucht eine Einigung.
verstehe ihre Frage nicht ganz.
ist Sicherungskasten in Ihrer Wohnung fürs ganze Haus - oder nur für Ihre Wohnung?
was meinen Sie mit Gerüchten, daß Vermieter falsche Sachen macht?
Schlüssel ist normal daß Vermieter einen hat.
Zutritt in die Wohnung allerdings nur nach Absprache mit Mieter.
wenn z.B. Wasser oder Heizung abgelesen wird in der Zeit wo ich auf Arbeit bin, bitte ich auch meinen Vermieter Wohnung zu öffnen.
Nein, das darf er nicht, er muss seinen besuch anmelden und mit dir absprechen.
Mfg,
Mannheim13
Hallo! Nein ,er darf nicht in Ihre Wohnung rein auch wenn die Sicherung raus ist. Tauschen Sie doch einfach das Schloß aus. Heben Sie den alten auf. Wenn Sie ausziehen solten, dann montieren Sie den alten wieder rein. Das dürfen Sie. Sie können aus ausgabe sämtlicher Schlüssel, die zu Ihrer Wohnung passen bestehen. Vermieter hat kein Recht welche zu behalten. Wenn es Ihm nicht passt, dann kann er ja den Sicherungskasten wo anders unterbringen. Schönen Tag noch.
Ciao Steini,
… ganz klar nein! Selbtst wenn ihr mal vereinbart habt, dass dein Vermieter einen weiteren Schlüssel zu deiner Wohung hat, kann diese Absprache widerrufen werden. Völlig wurscht wo der Sicherungskasten hängt. PUNKT
Es ist jedoch keineswegs ungewöhnlich, dass der Vermieter noch einen Schlüssel hat. Betreten darf er die Wohung aber nicht. Soll die Tür geöffnet werden, kommt die Polizei oder die Feuerwehr.
Da du nicht weisst, ob dein Vermieter weiteren Wohungsschlüssel hat oder ob er deine Wohung betritt, solltest dich von Verdächtigungen distanzieren. Besser du informierst deinen Vermieter bei angemesener Gelegenheit, dass du es für selbstverständlich hälst, dass NIEMAND ohne deine Kenntnis und Zustimmung die Wohung betritt.
Sollte dein Vermieter einen Wohungsschlüssel habe und du wünscht dies nicht, dann fordere den Vermieter auf dir diesen Schlüssel auszuhändigen.
Aber Vorsicht, dass schafft schnell böses Blut.
Sollte sich der Vermieter uneinsichtig zeigen, dann wechsel das Türschloss (auf deine Kosten) und das Problem ist gegessen.
Viel dipolamtisches Geschick und Erfolg.
cumar
Hallo,
einen 3. Schlüssel darf Dein Vermieter haben, in die Wohnung ohne Dein Wissen, Beisein und vorherige Ankündigung darf er gesetzlich nicht. Hier kannst Du Ihn sogar verklagen, wegen Eintritt in die Privatsphäre.
MfG
murmeltier