ich habe meine Wohnung zum 31.10. ganz regulär gekündigt. Da ich bereits Ende August den größten Teil meiner Möbel etc. aus der Wohnung geholt hatte (jedoch bis heute nicht alles!) fragte mein Vermieter mich, ob ich ihm einen Schlüssel für Wohnungsbesichtigungen von Interessenten geben könnte. Das habe ich blauäugig auch getan. In der Zwischenzeit ist einiges passiert (er hielt sich mehrfach in der Wohnung auf und führte zB auch kleinere Umbaumaßnahmen durch - ohne mein Wissen oder Einverständis!), dass ich leider einfach alles so hingenommen habe, in der Hoffnung, dass ich vielleicht vorzeitig aus dem Mietvertrag komme - diese Hoffnung wurde durch seine Aussagen auch immer wieder bestärkt.
Gestern sah ich beim Vorbeifahren Licht in der Wohnung und bin mal gucken gegangen. Dort waren doch tatsächlich die Nachmieter in der Wohnung am renovieren - ohne mein Wissen oder mein Einverständnis! Nachdem ich dann auch beim Vermieter geklingelt hatte (wohnt im gleichen Haus) und er leicht agressiv wurde (er packte zB meinen Freund unsanft am Arm und wollte uns Hausverbot erteilen) eskalierte das Ganze ein wenig und bevor es noch schlimmer geworden wäre sind wir dann gefahren.
Darf mein Vermieter das einfach so machen, obwohl ich die volle Miete gezahlt habe? Ist das nicht sowas wie Hausfriedensbruch? Es gab ja bis jetzt auch keine ordentliche Übergabe - was ist, wenn Mängel an der Wohnung entstehen? Wer haftet dann?
Hab ich vielleicht das Recht auf fristlose Kündigung?
Ich habe mich auch bereits an den Mieterschutzbund gewendet, aber da ich bis jetzt noch kein Mitglied bin, dauert die ganze Sache von denen ihrer Seite noch ein wenig…
hallo,
sorry,das weiss ich nicht. ich glaube nicht, das der Vermieter ,solange die wohnung an dich vermietet ist,die nachmieter darin renovieren dürfen.Aber da gibt es hier bestimmt Experten
Der Fehler war mit dem Vermieter nichts Schriftliches gemacht zu haben für
das entgegenkommende „zur Verfügungstellung eines Wohnungsschlüssels (vor Ende des Mietverhältnisses) ausschließlich zum Zweck dass ab und zu etwaige Mietinteressenten die Wohnung kurzzeitig unter Aufsicht und auf Verantwortung des Vermieters besichtigen können“
im Gegenzug für eine einvernehmliche vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Weitervermietung.
Wo es nicht exakte schriftliche Vereinbarungen gibt ist immer ein weiter Spielraum für Auslegungen. Dann steht Aussage gegen Aussage.
Ich würde an Stelle des Fragestellers die Wohnung schnellstmöglich komplett räumen und perfekt übergabefähig machen.
Dann würde ich im Beisein gerichtstauglicher Zeugen vom dem Vermieter den Wohnungschlüssel sofort zurückverlagen.
Wenn der Vermieter den Wohnungschlüssel nicht auf der Stelle zurückgeben kann, da er diesen z.B. weitergegeben hat, würde ich
sofort (im Beisein der gerichtstauglichen Zeugen) alle Wohnungschlüssel dem Vermieter zurückgeben
(im Beisein der gerichtstauglichen Zeugen) gegenüber dem Vermieter das Mietverhältnis als augenblicklich beendet erklären
und (im Beisein der gerichtstauglichen Zeugen) die sofortigen gemeinsame Zählerablesung verlangen.
Sollte der Vermieter die sofortige gemeinsame Zählerablesung verweigern, würde ich diese mit den gerichtstauglichen Zeugen sofort machen und gerichtstauglich protokollieren.
Hallo Klimpi, wenn Sie noch für Oktober die volle Miete gezahlt haben, haben Sie exclusiv das Recht die Wohnung bis zum Monatsende zu nutzen. Dieses Verhalten ist Hausfriedensbruch ! Eine fristlose Kündigung würde nur für den Fall etwas nützen, wenn Sie z.B. erst im Dezember aus dem Mietvertrag raus kämen. Davon würde ich der Form halber trotzdem Gebrauch machen, da sich wahrscheinlich nicht mehr nachvollziehen lässt welche Verbräuche an Kalt-/ Warmwasser, Heizung und Strom inzwischen anderweitig verbraucht wurden. Eine geregelte Wohnungsübergabe im Sinne eines geordneten Mietübergangs der Mietsache fand nicht statt und wurde durch die Handlungsweise des Vermieters unterbunden. Kündigen Sie schnellstens den Strom und vergessen den Schlamassel. Den Rechtsweg zu gehen bringt hier Nichts. Beste Grüße Hardy
Moin!
Nein, darf er nicht, denn SIE sind der Mieter. Punkt. Alles Andere ist m.E. Hausfriedensbruch.
Zum besseren Verständnis: Der VM ist zwar der Eigentümer der Wohnung. Der Mieter aber ist der Besitzer. Und der VM hat Ihren Besitz gestört.
Ein schwerwiegender Vertrauensbruch. Sie können gegen den Vermieter Strafanzeige wegen Untreue erstatten und übrige dort rechtwidrig Anwesende wg. Hausfriedensbruch verklagen. Das Verhalten des Vermieters zeugt von dessen Schuldbewußtsein, das er versucht durch Einschüchterung zu kaschieren.
Er darf Ihre Wohnung bis zum 31. Oktober 2010 für nichts außer vorher mit Ihnen terminierte Wohnungsbesichtigungen nutzen. Sie haben die Mglkt zu klagen, allerdings dürfen Sie nicht vergessen, dass Sie einige Fehler im Prozess zu verantworten haben.
Hallo klimpi,
das ist j abenteuerlich. Natürlich darf der Vermieter das nicht. Wenn der Nachmieter jetzt schon renoviert und noch gar keine Wohnungsübergabe stattgefunden hat, lässt sich auch gar nicht mehr feststellen, in welchem Zustand war die Wohnung? Er kann am Ende alles behaupten und Du kannst nichts beweisen. Hast Du evtl. Fotos gemacht? Also der Mieterverein ist eine sehr gute Sache, evtl. hilft auch sofort die Verbraucherzentrale, kostet nichts oder sehr wenig.
Eine fristlose Kündigung hilft jetzt meiner Meinung nach auch nicht, wir haben heute den 22.10., das bringt nichts.
Ich würde auf jeden Fall versuchen, eine halbe Monatsmiete erstttet zu bekommen. Interessant wäre zu wissen, ob die Nachmieter für Oktober auch einen Mietanteil bezahlt haben, weil sie ja früher in die Wohnung konnten?
Viel Glück und lieben Gruß
Uschi
ich würde mir den Spaß machen und ein anderes Schloß einbauen und gleichzeitig die Miete die Du gezahlt hast einfordern. Manche Vermieter sind einfach nur…!!!