Darf mein Vermieter für die Bareinzahlung der Miete eine Bearbeitungsgebühr verlangen

Ich bezahle meine Miete Monatlich in Bar beim Vermieter ein. Bis vor kurzem kein Problem. Jetzt verlangt er eine Gebühr von 5 € pro Bareinzahlung. Begründung, hoher Arbeitsaufwand. ist er dazu berechtigt

wenn das so im Mietvertrag steht… sonst eher nicht.

kommt darauf an.

Was steht im Mietvertrag ?
Barzahlung wird sehr selten vereinbart, Überweisung ist allgemein üblich, jeder hat ein Konto.

Wenn nichts vereinbart ist und man bisher anstandslos bar bezahlt hat, dann kann man nun nicht einfach davon abweichen oder eine Bearbeitungsgebühr erheben.

Hat man die Barzahlung trotz Überweisungsvereinbarung im Mietvertrag geduldet so kann man diese Bezahlart ändern.
Und man kann auch eine Gebühr erheben, wenn man diese freiwillig eingeräumte Bezahlart weiter gestatten will.

MfG
duck313

Danke, muss ich meine Mietvertrag noch mal genau durch lesen

Rechtlich wird duck313 Recht haben.
Ganz praktisch würde ich eine Quittung des Vermieters über „Mietnebenkosten, Gebühr für Bareinzahlung der vereinbarten monatlichen Miete“ verlangen.
LG

vielleicht setzt dann der Vermieter den Stundenlohn eines Martin Winterkorn an…
Mit den Belegkosten ist es ja nicht getan.

Es ging mir nicht um Belegkosten, sondern um rechtlich korrektes und trotzdem leicht erpresserisches Vorgehen.