Darf mein Vermieter Geld für diverse Sachen fordern ?

Mahlzeit allerseits.
Ich glaub mein Vermieter dreht etwas durch.
Folgende zwei Fälle liegen aktuell vor.

  1. Der Hausflur wurde von einigen Mietern nicht gereinigt . ( Es hängen Listen im Flur, wer wann dran wäre )
    Nun möchte mein Vermieter bei weiterer nicht beachtung eine Reinigungskraft/firma einstellen welche ca 10-15 € kosten soll im Monat. das wird über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet.
    Frage dazu wäre : Darf er dies ohne weiteres machen obwohl ich meiner Verpflichtung regelmäßig nach komme ?
  2. Wir haben ums Haus herum auf der Anlage Parkplätze. Einige Mieter meinen sich ein Pinn mit Nummernschild aufzustellen obwohl keiner etwas für die Parkplätze zahlt. Nun will mein Vermieter alles umkrämpeln und nun die Parkplätze kostenpflichtig machen.
    Auch da wäre die meine Frage : Darf er das einfach mal so machen.
    Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen

Das kommt daruf an was dazu im Mietvertrag steht!
Was er definitiv darf ist einen Reinigungsdienst zu beauftragen wenn die Treppenhausreinigung durch die Mieter nicht funktioniert und diese Kosten dann auf alle umlegen.
Wegen der Parkplätze kommt´s darauf an ob und wenn ja wie da was im Mietvertrag geregelt ist. ramses90

okay danke dann weis ich zum ersten punkt schonmal bescheid.
zum zweiten punkt. im Miewtvertrag steht weitestgehend nichts drin. nur die pflege etc von den parkplätzen und eben das die für anwohner und besucher sind und nicht mit müll etc voll gestellt werden sollen

Hallo!

Na, die Formulierung „sind für die Anwohner und Besucher da“ heißt nicht man hat eine Wohnung mit Stellplatz gemietet.
Offenbar sind gar nicht genug Stellplätze vorhanden.

Das Haus hat eine gewisse Anzahl Parkplätze, wer zuerst kommt kann parken. Ist alles voll, dann ist es eben so.

Und einen bestimmten Platz mit einem Schild markieren wäre ohne Zustimmung des Vermieters unzulässig. Selbst wenn man den Platz echt mit gemietet hätte.
Dann müssten die Plätze auch nummeriert sein.

Wohnung EG rechts = Stellplatz Nr. 1 als Beispiel.

Das heißt aber auch nicht, dass der VM jetzt einfach auf alle Gebühren dafür umlegen darf.
Wenn, dann muss 1. ein Mietvertragszusatz her und 2. müssen Die Parkplätze seitens des VM an die Mieter, bzw. der Wohnungen vergeben und gekennzeichnet werden. ramses90

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Sicher, so wird sein und so nahm ich es ja auch an.
Es geht doch sicher nicht darum neue Kosten auf alle Mieter umzulegen.

Wer einen (eigenen)Parkplatz haben will soll ihn zukünftig anmieten. Dann bekommt er einen zugewiesen den nur er nutzen darf.
Nummeriert, Schild dran oder Sperrpfahl mit Schloss.

Nein im Gegenteil, er war seht Kulant zu den Mietern, dass diese die Treppenahusreinigung selber durchführen durften und noch frei parken konnten. Da die Mieter wohl etwas übertreiben haben

geht er halt in geeigneter weise vor, er wiederdurft die geduldete Nutzung der Stellplätz und biedete dies zur Miete an. Die Reinigung hat er angemahnt und kann diese, wenn die Abmahnung erfolglos war, kostenpflichtig durchführen lassen.

im entdeckt muss es also heißen: