Ciao BigB,
wenn die vom Vermieter umgenutzten Räume im Mietvertrag nicht zur anteiligen Nutzung überlassen wurden, kann der Vermieter sein Eigentum umgestalten.
Stromzähler, Wasseruhr oder Heizung müssen nicht zwingend für den Mieter frei zugänglich sein. Lediglich der Zugang zu euren Sicherungen muss gewährleistet sein.
Wenns dir ums Prinzip geht könntest den Lieferanten/Netzbetreiber eine um Ablesung bitten. Sollte er seine Kompetenzen überschritten haben wird der Netzbetreiber den Eigentümer schon über seine Pflichten informieren … ;o)
Bei der Nutzung gelten für euer Vermieter die gleichen Pflichten wie jede Mietpartei (Nachtruhe, Lärmbelästigung, etc.). Eine (verdeckt) gewerbliche Nutzung ist sowohl beim Gewerbeaufsichtsamt als auch in der Raumordnung der Stadt zu genehmigungen - bei Gastronomie auch noch die Gesundheitsaufsicht.
Solltest Mißbrauch vermuten, kannst das dich bei den entsprächenden Ämter informieren oder sie in Kenntnis setzen … ;o)
Neben den einzelnen Wasserzählern hat auch das gesammte Haus einen Wasserzähler. Die Differenz wird in der Regel nich tumgelegt (schau in deine alten NK-Abrechnung).
Beim Hausstrom verhält es sich ebenso. Teilweise gibt es auch seperate Zähler für Treppenhausbeleuchtung, Kellerlicht, etc. Manchmal haben sogar einzelne Kellerräume einen seperaten Zähler pro Keller-Abteil.
-> Ball falchhalten, viell werden keine Kosten ungerecht umgelegt.
-> Sollte der Verbrauch des Hausstrom künftig abweichen, würde ich gegen die Abbrechung Einspruch einlegen und die Zahlung verweigern und mich auf den Vorjahresverbrauch berufen und beziehen.
Wie immer empfehle ich Diplomatie und das offene Gespräch. Versucht Euch (+Nachbarn) unvoreingenommen zu informieren. Wenn der eigene Puls hoch ist, sollte ein Nachbar das Gespräch suchen … ;o)
Viel Erfolg!
cumar