Darf mein vermieter in unserem haus ne party mache

Hi leute…

kurze frage, mein vermieter hat im keller unseres mietshaus nen gewölbekeller und möchte diesen als partykeller für sich nutzen…
darf er das? er wohnt nicht mit im haus und es is auch nicht geregelt wie das wasser und der strom in besagtem raum abgerechnet wird…
des weiteren hat er im heizungsraum(gas) eine küche eingebaut und schließt nun den kompletten keller ab…können also nicht mehr an die heizung noch an die stromzähler…
würd mich über antwort freun, da die erste party in 2 wochen sein soll…

danke

Zur Nutzung seines Kellers in seinem Haus braucht er nicht darin zu wohnen. Partys eben im üblichen Umfang. Mieter haben kein grundsätzliches Anrecht auf Zugang zu Heizungs- oder auch Elektrozählerkellern.
mfg
pete88

Hallo,

der Vermieter hat in seinem Haus das Hausrecht und kann dort einen Raum nutzen und auch verschließen, wenn er nicht, laut Mietvertrag, den Mieteern auch zur Verfügung stehen muß. Zwecks Strom- und Wasserkosten würde ich ihn ansprechen und fragen, wie die Nutzung und die Kosten geregelt sind.

MfG P. Kunze

aber des sind die zähler von den einzelnen wohnungen…

aber er darf uns den zugang zu unseren zählern nicht verbieten genauso wenig zur heizung…

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme*
Da ich den Inhalt Ihres Mietvertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkreten Auskünfte geben.
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

er muss Ihnen keinen Zugang zu den Zählern und zur Heizung ermöglichen, warum auch?
Er muss nur dafür sorgen, dass, wenn es notwendig ist (Ablesen des Zählers, Service der Heizung usw.) der Zugang zu diesen Räumen gewährleistet ist. In der Regel hat der Hausmeister, oder die Hausverwaltung oder ein Mieter den Schlüssel.

aber er darf uns den zugang zu unseren zählern nicht verbieten
genauso wenig zur heizung…

die schlüssel hat nur er…gibt keinen hausmeister etc.

dann muss er selbst für den Zugang sorgen. Warum müssen Sie an den Zähler und die Heizung?

die schlüssel hat nur er…gibt keinen hausmeister etc.

die heizung spinnt ständig und bei den temperaturen is des nicht so spaßig…
mich stört halt das thema wasser und strom…die räume und die wcs im keller laufen übers allgemein wasser und den allgemein strom…

dann sprechen Sie den Vermieter darauf an, wie die Abrechnung erfolgt, wenn er dort Partys feiert. Und für eine funktionierende Heizung muss er sorgen und nicht Sie.

MfG P. Kunze

ja klar *grins* ist ja sein Eigentum

is die wohnung auch…

ja klar *grins* ist ja sein Eigentum

Der Eigentümer eines Hauses kann dieses beleibig nutzen, soweit dem keine anderen mietvertraglichen Vereinbarugnen entgegen stehen.
Soweit er danach Räume für sich alleine nutzt, die dadurch der Nutzung der überigen Hausbewohner als Gemeinschaftflächen entzogen werden, sind deren Verbrauchswerte für Wasser, Strom etc. vom Vermieter zu tragen. Die Nutzfläche muß ebenfalls anteilig in den Verteilungsschlüssel für Versicherung, Grundsteuer B und die Kommunalabgaben einfließen. Eine einseitge Freistellung des Vermeiters wäre insoweit nicht zulässig und würde zu fehlerhaften Abrechnungen führen, denen Sie mit Recht widersprechen könnten.

Hallo,

da es sein Haus ist und das Gewölbe wohl nicht anders genutzt wird, darf er dort feiern. Was die Küche m Heizungsraum angeht, bin ich sicher, dass das gegen die Bauordnung verstösst. Ich würde ihn mal danach fragen…
und solange in dem Gewölbe nicht eine Kneipe installiert wird, könnt ihr euch sicher über die Nebenkosten einigen. Den Zugang zu Heizung und Zähler muss er allerdings gewährleisten.

Good Luck

Hi leute…

kurze frage, mein vermieter hat im keller unseres mietshaus
nen gewölbekeller und möchte diesen als partykeller für sich
nutzen…
darf er das?

ja, natürlich darf er das, ist ja sein haus. jedoch hat er sich in sachen nachtruhe und lärm und hausordnung an die gleichen spielregeln zuhalten wie jeder andere im haus.

es is auch nicht geregelt wie das wasser und der strom in besagtem raum abgerechnet wird…

das muss er irgendwie lösen, und sei es zumindest mit einer einvernehmlichen pauschalen abfindung an die mieter

des weiteren hat er im heizungsraum(gas) eine küche eingebaut
und schließt nun den kompletten keller ab…können also nicht
mehr an die heizung noch an die stromzähler…

an der heizung hat ohnehin kein mieter was zu suchen, und wegen der stromzähler dürfte er stress bekommen mit dem energieversorger. beides nicht ihr ding. jedoch muss er auch seinen verbrauch für die küche irgendwie extra erfassen.

viele grüße
salomo

Hallo,

grundsätzlich würde ich sagen, dass er das darf. Wie das mit dem Strom und Wasser geregelt wird, ist eine andere Frage, die allenfalls im Rahmen Ihrer Nebenkostenabrechnung eine Rolle spielen dürfte.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Werter Fragesteller!
1.Kellerräume gehören nicht zu den Wohnungen.
2. Wie lautet Ihr Mietvertragß Ist die Nutzung der
Kellerräume im Mietvertrag in Textform enthalten?
3. Die Kellerräume müssen für die Mieter frei
zugänglich sein! Was ist, wenn das Wasser
abgestellt werden muss? Was ist, wenn in der
Eelektro - Installation Veränderungen notwendig
sind? Sicherungswechsel u. dgl.
Ihr Vermieter hat nicht das Recht private
Einrichtungen, die nur von ihm genutzt werden, und
die interessen der Mieter verletzen, einzubringen,
zumal er nicht in dem Mietshaus wohnt.
Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt oder zum Mieterbund,
denn es sind rechtliche Probleme, die Ihrem Vermieter klar zu machen sind. (ich bin kein Rechtsanwalt, meine Meinung besitzt kein bindente Rechts - Argumentation!)
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“.

Hallo BigB,
grundsätzlich ist wohl gegen die Nutzung bdes Kellers als Partyraum nichts einzuwenden, es sei denn, davon geht eine Störung der Nachtruhe aus.
Stromverbrauch, wenn ein separater Zähler eingebaut ist, dürfte auch kein Problem sein. Wird allerdings über Allgemeinstrom Partykeller und Küche versorgt, dann solltet Ihr, gemessen am früheren Verbrauch, eine Pauschalbeteiligung fordern. Gleiches gilt für Wasser.

Was den Zugang zu den Zählern betrifft, meistens sind unmittelbar daneben Hauptsicherungen angebracht, muß der wohl jederzeit möglich sein oder der Vermieter muß sicherstellen, dass der Schlüssel dazu jederzeit für Berechtigte greifbar ist.

Das alles lässt sich sicherlich in Gesprächen regeln. Viel Glück dabei und beste Grüße, Hubert Steiger.

Hallo - also es kommt darauf an, was in eurem Mietvertrag steht, wie die Nutzung des Kellers geregelt ist. Wenn ihr dort auch Kellerräume habt, kann er natürlich nicht absperren. An die Heizung müsst ihr nicht unbedingt selbst ran,jedoch die Stromzähler der Wohnung muss abgelesen werden können - was ja auch nur einmal im Jahr passiert und da muss er euch dann rein lassen. ob er da ne Party feiern darf, is seine Entscheidung - schliesslich ist er der Eigentümer. sollte es aber ständig passieren und vorallem mit Lärm und ruhestörung einhergehen, könnt ihr ihn darauf aufmerksam machen, dass dies bei Einzug noch nicht vorhanden war und ihr die Miete mindert, wenn keine abhilfe geschaffen wird. lg.