Darf mein Vermieter meine Gewerberäumlichkeit

… bei einem Mietverhältnis auf unbestimmte zeit, kündigen?

Ich habe Räumlichkeiten für meine nachhilfe am 01.10.2010 gemietet. Die Räumlichkeit besteht aus 2 seperaten Räume, Toilette und ein kleiner Raum als Büroraum. Die beiden großen Räume haben seperate Eingänge. Bisher nutzte ich nur einen Raum für die Nachhilfe.
Am letzten Samstag eröffnete ich in dem bisher nicht genutzten Raum eine kleine Frauenkleidergeschäft und etwas Kindersecond hand.
Die Vermieter habe ich nicht erreicht um sie darum zu informieren und auch nicht mehr viel zeit um es täglich telefonisch zu versuchen. Gestern waren sie da und richtig genervt bzw. total empört von dieser Geschäftsidee. Heute haben sie mir vermittelt dass sie mir eine Kündigung zum Monatsende geschickt haben.

Im Vertrag laß ich vorhin, dass das Mietsverhältnis auf unbestimmte läuft.:
Ich zitiere: 1." Das Mietsverhältnis beginnt am 01.10.2010. Es läuft auf unbestimmt Zeit und kann folgendermaßen gekündigt werden:"
Die unten anzukreuzende Punkte nach dem „:“ ist nichts angekreuzt worden. Es stehen folgende Punkte zur ankreuzung da:

  • mit einer Frist von ____ Monaten zum Ende a)Kalenderjahr, b)Kalenderhalbjahres, c)Kalendervierteljahres,d) Monats.
  • Die Kündigung ist jedoch frühstens zum _____ zulässig.
  • nach Maßgabe der gesetzlichen 'Frist gem. § 580 a Abs (2)BGB.

Wie ich angegeben habe ist davon nichts angekreuzt worden.
Wann darf in diesem Fall der Vermieter kündigen? Ist es ihm erlaubt mir zum Ende des Monats rauszuwerfen? Habe ich bei diesem Vertrag irgendeinen Schutz?

Mir wären alle infos welche Rechtsmäßig sind gerecht und ich bitte um seriöse Antworten!!! Danke

Hi Kidsdream,

ich versuche meinen Beitrag zu leisten :smile:

Wann darf in diesem Fall der Vermieter kündigen?

Es gilt spezielles Recht vor allgemeinem Recht! Da im Mietvertrag nichts dokumentiert wurde, würde ich sagen, dass das BGB maßgebend ist.

Sieht der Vertrag keine Regelung vor, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gem. § 580a Abs. 2 BGB:

Danach ist eine Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Quartals zum Ablauf des nächsten Quartals möglich. Unter Abzug der Karenztage bis zum dritten Werktag besteht also eine Sechsmonatsfrist jeweils zum Quartalsende (31. 3., 30. 6., 30.9. und 31.12.)

Ich hoffe das hilft erstmal weiter :smile:

Beste Grüße
Timm Picker
FELICON

Habe noch etwas vergessen :smile:

Habe ich bei diesem Vertrag irgendeinen Schutz?

Im gewerblichen Mietrecht besteht im großen und ganzen Vertragsfreiheit.

Für einen Gewerberaummietvertrag gelten viele gesetzliche Vorschriften leider nicht.
So sind die Bestimmungen über Kündigungsschutz bei unbefristeten Mietverträgen sowie Bestandsschutz bei Zeitmietverträgen ebenso ausgeschlossen wie etwa Sozialklausel und spezieller Räumungsschutz des Wohnraummieters…

Viele Grüße
Timm Picker
FELICON