Ich bin vor ca 3 Monaten ausgezogen und wir haben die Schlüsselübergabe gemacht und der Vermieter sagte es sei alles ok. 2 Stunden später meldete er sich es fehlen Lampen die müße ich bezahlen. Allerdings waren diese Lampen bereits bei Besichtigung der Wohnung defekt und 2. steht nichts im Mietvertrag das diese Lampen zur Wohnung gehören. Und ein ÜbernahmeProtokoll gibt es nichts und der Mietvertrag ist ein einfacher Text auf nem Din A4 Blatt. Er machte mir das Angebot ich zahle 300€ und alles ist ok aber das sehe ich nicht ein. Hat er das Recht die Kaution zu behlaten oder hat er nichts gegen mich in der Hand?
Danke für die Antworten David
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Hallo,
das Ganze erscheint mir etwas merkwürdig. Zum einen gibt es kein Übergabeprotokoll, weder bei Einzug, noch bei Auszug. Zum anderen gibt es keinen vernünftigen Mietvertrag. Hier steht offenbar Aussage gegen Aussage.
Wenn hier kein klärendes Gespräch zwischen Vermieter und Mieter möglich ist, dann geht es wahrscheinlich nur über einen Anwalt.
Dumm gelaufen, in Zukunft nur alles schriftlich!
Gruß
Udo
Wenn die Lampen schon angebracht waren, als sie die Wohnung übernommen haben, hätte er Sie im Übergabe-Protokoll, welches normalerweise beim Einzug erstellt wird, darauf hinweisen müssen. Denn Lampen gehören nicht zum normalen Mietobjekt. Allerdings müsste man hier auch wissen, was das für Lampen waren. Und Sie hatten gefragt werden müssen, ob sie diese übernehmen, s. Übergabe Protokoll. Aber das ist nur meine Meinung, ob das rechtens ist, kann ich nicht mit Sicherheit behaupten.
Herta Bassauer
Ihren eigenen Angaben zufolge waren die Lampen vorhanden. Aus dem Text schließe ich, dass Sie diese Lampem nicht in der Wohnung belassen haben. Folglich sind Sie zuzm Ersatz verpflichtet. Da davon auszugehen ist, dass es Beweise für das ehemalige Vorhandensein gibt, würde ich es an Ihrer Stelle nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen sondern evtl. über die Höhe des Schadensersatzbetrages noch verhandeln.