Darf mein Vermieter meine Terrasse nutzen?

Hallo zusammen,

zuerst möchte ich mal unsere Situation erklären:

Meine Frau und ich haben uns letzten Sommer getrennt.
Ich bin in der alten Wohnung geblieben und Sie ist in Richtung Berge also ca. 400km weit weg gezogen.
Es ist eine wunderschöne Wohnung mit Terrasse und Bergblick für einen Super Preis.
Nachdem wir ein halbes Jahr getrennt waren haben wir uns wieder versöhnt und ich bin zu ihr gezogen.
Die Vermieter haben das mündlich erlaubt, wollten aber mich nicht mit in den Mietvertrag mit hineinnehmen, da sie meine Frau als Mieter haben wollen (falls wir uns wieder trennen sollten - wovon absolut nicht mehr auszugehen ist).

Jetzt als der Frühling begann war eines Tages plötzlich Wäsche auf unseren Terrasse (die ganze breite lang, sodass wir nicht mehr aus unseren Fenstern gucken konnten).
Meine Frau hat das natürlich schon sehr aufgeregt, aber das Verhältnis zu unseren Vermietern, die über uns Wohnen ist sehr gut sodass ich ihr gesagt hab das wir uns einfach nicht darüber aufregen wollen, - weil wir ja gute Mieter sein wollen.

Als es dann wärmer wurde saßen die dann plötzlich mit Kaffee und Kuchen vor unserer Küche und unserem Wohnzimmer währenddessen unsere Terrassentüren in beiden Zimmern Himmelweit offen waren. Brauch ich wahrscheinlich nicht erklären wie unangenehm das für uns war.
Denn eigentlich hätte sie sich gleich mit mir mit aufs Klo setzen können…

Als ich (weil meine Frau sich nicht traut und ich eben der Mann bin) diese dann zur Rede stellen wollte bekam ich nur promt die Antwort, das dass schon immer so war und immer so bleiben wird!!!
Also das sie die Terrasse nutzen wie sie wollen und im Sommer auch mit der ganzen Verwandschaft (ca. 30Leute) mit Party machen.
Außerdem sei das angeblich mit meiner Frau so besprochen worden!

  • Das war es nämlich nicht! Unter zeugen wurde ihr die Terrasse bei der Wohnungsbesichtigung gezeigt und gesagt das diese zur Wohnung gehört, aber Sie lediglich den Garten davor nutzen würden.
    Dann hab ich natürlich im Internet und hier natürlich nachgeschaut und nur zwei ähnliche fälle gesesehen, wo es nicht eindeutig aus dem Vertrag ersichtlich war ob die Terrasse zu Ihnen gehört oder nicht.
    Bei uns ist das anders. Unter §1 Mieträume (unseres Vertrages) ist aufgelistet:
    2 Zimmer
    1 Bad
    1 Küche
    1 Flur und
    1 Terrasse !!!

Also gehe ich davon aus, dass meine Frau die gesamte Terrasse mit zur Mietfläche alleine benutzen darf, da sie ja Besitzerin ist.
Meine Vermieter sehen das anders uns sagen dass das Haus, der Garten und natürlich auch die Terrasse Ihnen gehört und sie deshalb darüber bestimmen könnten…

Wir hatten einfach Angst das Sie uns kündigen könnten, wenn wir auf unser Recht bestehen würden also haben wir das ganze so vier, fünf mal hingenommen.
Auch zweimal als wir auf der Terrasse saßen haben die sich ganz selbstverständlich mit an unseren Tisch gesetzt.
Fast schon eine Kleinigkeit ist nebenbei zu erwähnen das wir nicht mal unsere Sachen auf die Terrasse stellen dürfen und sie sich schon öfters darüber aufgeregt hat.

Ok. Soweit so gut – dann kam aber der Hammer!
Wir waren letzte Woche in der Türkei.
Damit unsere Katzen nicht verhungern haben wir eine Freundin gebeten diese zu füttern, mit der bitte Sie nicht rauszulassen, da Sie sonst aus trotz weglaufen könnten und vielleicht angefahren werden können.
Als wir dann gestern am Abend nach Hause kamen, kamen uns unsere Katzen entgegen auf die Straße.
Wir ham uns natürlich gewundert das auch unsere Terrassentür offen war und der Türstopper drin war… und das ohne dass jemand in der Nähe war.
Ganz erschrocken haben wir dann unsere Freundin angerufen und gefragt warum das so sei…
Sie erzählte uns dann eine kleine geschichte:
Als unsere Freundin eines Tages unsere Katzen füttern wollte, waren die Katzen irgendwo drausen und die Terrassentür auch offen. Sie hat dann unsere Vermieterin zur Rede gestellt.
Die Vermieterin hat dann zu unseren Bekannten gesagt das ihr die Katzen so leidgetan haben das Sie sie dann rausgelassen hat und sie auch gefüttert hat.
Kurzum sie ist mit einer Selbstverständlichkeit in unsere Wohnung spaziert und hat sich ganz wie zu Hause gefühlt! Die Freundin hat ihr dann gesagt das sie das unterlassen soll denn das ist ja wohl eindeutig Hausfriedensbruch. Sie hat nur dumm geschaut, es dann aber in den nächsten Tagen trotzdem wieder so gemacht.
Auch wenn sie das gut gemeint hat, sind wir so was von entsetzt, das meine Frau und ich uns beschlossen haben jetzt endgültig Grenzen zu setzen.

Darum jetzt meine Fragen:

Können wir darauf bestehen den Ersatzschlüssel den die Vermieterin hat zu bekommen – oder hat sie ein Anrecht darauf?
Können wir Sie auffordern innerhalb einer Woche Ihre Sachen von der Terrasse zu nehmen und ihr ein Betretverbot erteilen?
Kann sie uns einfach Kündigen? (Dazu noch nebenbei: meine Frau ist auf längere Zeit also nächstes Jahr Arbeitsunfähig)
Kann sie uns Kündigen weil ich nicht mit im Vertrag stehe und jetzt aber bei meiner Frau wohne?
Können wir falls sie nicht reagieren Sie wegen Hausfriedensbruch Anzeigen und die Polizei holen?
Können wir einfach deren Sachen von unseren Terrasse stellen?

Eigentlich möchten wir keine rechtlichen Schritte gehen und das Ganze in Frieden klären.
Aber ich möchte auf unser Gespräch vorbereitet sein und gegebenenfalls mit Rechtssprüchen und Gesetzestexten argumentieren können.

Wäre echt super super Lieb, wenn uns einer dabei helfen können!!!
Vielen vielen Dank im vorraus für eure Hilfe!

Also – WER WEISS DASS???

Hallo,

wenn im Mietvertrag die Terasse an Sie vermietet wurde und ja von Ihnen auch mit der Miete bezahlt wird, dann begehen die Vermieter Hausfriedensbruch.

Ich würde, wenn Sie keinen Anwalt einschalten wollen, wie folgt vorgehen:

  1. In die Wohnungstür ein neues Schloss einbauen, dazu sind Sie berechtigt, das jetzige Schloss muss aber bei Auszug wieder eingebaut werden. Die Vermieter haben kein Recht Ihre Wohnung ungefragt zu betreten, gleich garnicht, wenn Sie nicht anwesend sind.

  2. Den Vermietern schriftlich untersagen, Ihre Terasse zu nutzen, weder zum Wäsche aufhängen, noch zum Kaffeetrinken. Sollte dies die einzige Terasse sein, dann haben die Vermieter Pech, Sie haben die Terasse per Vertrag an Sie vermietet. Etwas anderes wäre es, wenn im Mietvertrag nur die Nutzung der Terasse stehen würde.

  3. Auch, wenn Sie nicht im Mietvertrag stehen, so können die Vermieter Sie nicht rausschmeissen. Ihre Frau hat das Recht Ihren Ehemann oder Lebenspartner bei sich wohnen zu lassen, die Wohnung ist groß genug für 2 Personen.

  4. Angst vor einer Kündigung müssen Sie nicht haben, dies würden die Vermieter vor Gericht nicht durchbekommen.

  5. Ignorieren Ihre Vermieter Ihre Anliegen, dann bleibt Ihnen nur der Gang zum Anwalt. Allerdings würde ich dann einen Wohnungswechsel bevorzugen, da das Mietverhältnis zukünftig etwas gestört sein dürfte.

MfG P. Kunze

Hallo zusammen,

zuerst möchte ich mal unsere Situation erklären:

Meine Frau und ich haben uns letzten Sommer getrennt.
Ich bin in der alten Wohnung geblieben und Sie ist in Richtung
Berge also ca. 400km weit weg gezogen.
Es ist eine wunderschöne Wohnung mit Terrasse und Bergblick
für einen Super Preis.
Nachdem wir ein halbes Jahr getrennt waren haben wir uns
wieder versöhnt und ich bin zu ihr gezogen.
Die Vermieter haben das mündlich erlaubt, wollten aber mich
nicht mit in den Mietvertrag mit hineinnehmen, da sie meine
Frau als Mieter haben wollen (falls wir uns wieder trennen
sollten - wovon absolut nicht mehr auszugehen ist).

Jetzt als der Frühling begann war eines Tages plötzlich Wäsche
auf unseren Terrasse (die ganze breite lang, sodass wir nicht
mehr aus unseren Fenstern gucken konnten).
Meine Frau hat das natürlich schon sehr aufgeregt, aber das
Verhältnis zu unseren Vermietern, die über uns Wohnen ist sehr
gut sodass ich ihr gesagt hab das wir uns einfach nicht
darüber aufregen wollen, - weil wir ja gute Mieter sein
wollen.

Als es dann wärmer wurde saßen die dann plötzlich mit Kaffee
und Kuchen vor unserer Küche und unserem Wohnzimmer
währenddessen unsere Terrassentüren in beiden Zimmern
Himmelweit offen waren. Brauch ich wahrscheinlich nicht
erklären wie unangenehm das für uns war.
Denn eigentlich hätte sie sich gleich mit mir mit aufs Klo
setzen können…

Als ich (weil meine Frau sich nicht traut und ich eben der
Mann bin) diese dann zur Rede stellen wollte bekam ich nur
promt die Antwort, das dass schon immer so war und immer so
bleiben wird!!!
Also das sie die Terrasse nutzen wie sie wollen und im Sommer
auch mit der ganzen Verwandschaft (ca. 30Leute) mit Party
machen.
Außerdem sei das angeblich mit meiner Frau so besprochen
worden!

  • Das war es nämlich nicht! Unter zeugen wurde ihr die
    Terrasse bei der Wohnungsbesichtigung gezeigt und gesagt das
    diese zur Wohnung gehört, aber Sie lediglich den Garten davor
    nutzen würden.
    Dann hab ich natürlich im Internet und hier natürlich
    nachgeschaut und nur zwei ähnliche fälle gesesehen, wo es
    nicht eindeutig aus dem Vertrag ersichtlich war ob die
    Terrasse zu Ihnen gehört oder nicht.
    Bei uns ist das anders. Unter §1 Mieträume (unseres Vertrages)
    ist aufgelistet:
    2 Zimmer
    1 Bad
    1 Küche
    1 Flur und
    1 Terrasse !!!

Also gehe ich davon aus, dass meine Frau die gesamte Terrasse
mit zur Mietfläche alleine benutzen darf, da sie ja Besitzerin
ist.
Meine Vermieter sehen das anders uns sagen dass das Haus, der
Garten und natürlich auch die Terrasse Ihnen gehört und sie
deshalb darüber bestimmen könnten…

Wir hatten einfach Angst das Sie uns kündigen könnten, wenn
wir auf unser Recht bestehen würden also haben wir das ganze
so vier, fünf mal hingenommen.
Auch zweimal als wir auf der Terrasse saßen haben die sich
ganz selbstverständlich mit an unseren Tisch gesetzt.
Fast schon eine Kleinigkeit ist nebenbei zu erwähnen das wir
nicht mal unsere Sachen auf die Terrasse stellen dürfen und
sie sich schon öfters darüber aufgeregt hat.

Ok. Soweit so gut – dann kam aber der Hammer!
Wir waren letzte Woche in der Türkei.
Damit unsere Katzen nicht verhungern haben wir eine Freundin
gebeten diese zu füttern, mit der bitte Sie nicht
rauszulassen, da Sie sonst aus trotz weglaufen könnten und
vielleicht angefahren werden können.
Als wir dann gestern am Abend nach Hause kamen, kamen uns
unsere Katzen entgegen auf die Straße.
Wir ham uns natürlich gewundert das auch unsere Terrassentür
offen war und der Türstopper drin war… und das ohne dass
jemand in der Nähe war.
Ganz erschrocken haben wir dann unsere Freundin angerufen und
gefragt warum das so sei…
Sie erzählte uns dann eine kleine geschichte:
Als unsere Freundin eines Tages unsere Katzen füttern wollte,
waren die Katzen irgendwo drausen und die Terrassentür auch
offen. Sie hat dann unsere Vermieterin zur Rede gestellt.
Die Vermieterin hat dann zu unseren Bekannten gesagt das ihr
die Katzen so leidgetan haben das Sie sie dann rausgelassen
hat und sie auch gefüttert hat.
Kurzum sie ist mit einer Selbstverständlichkeit in unsere
Wohnung spaziert und hat sich ganz wie zu Hause gefühlt! Die
Freundin hat ihr dann gesagt das sie das unterlassen soll denn
das ist ja wohl eindeutig Hausfriedensbruch. Sie hat nur dumm
geschaut, es dann aber in den nächsten Tagen trotzdem wieder
so gemacht.
Auch wenn sie das gut gemeint hat, sind wir so was von
entsetzt, das meine Frau und ich uns beschlossen haben jetzt
endgültig Grenzen zu setzen.

Darum jetzt meine Fragen:

Können wir darauf bestehen den Ersatzschlüssel den die
Vermieterin hat zu bekommen – oder hat sie ein Anrecht darauf?
Können wir Sie auffordern innerhalb einer Woche Ihre Sachen
von der Terrasse zu nehmen und ihr ein Betretverbot erteilen?
Kann sie uns einfach Kündigen? (Dazu noch nebenbei: meine Frau
ist auf längere Zeit also nächstes Jahr Arbeitsunfähig)
Kann sie uns Kündigen weil ich nicht mit im Vertrag stehe und
jetzt aber bei meiner Frau wohne?
Können wir falls sie nicht reagieren Sie wegen
Hausfriedensbruch Anzeigen und die Polizei holen?
Können wir einfach deren Sachen von unseren Terrasse stellen?

Eigentlich möchten wir keine rechtlichen Schritte gehen und
das Ganze in Frieden klären.
Aber ich möchte auf unser Gespräch vorbereitet sein und
gegebenenfalls mit Rechtssprüchen und Gesetzestexten
argumentieren können.

Wäre echt super super Lieb, wenn uns einer dabei helfen
können!!!
Vielen vielen Dank im vorraus für eure Hilfe!

Also – WER WEISS DASS???

Moin!
Ich staune oft, was sich Vermieter alles so herausnehmen…
Der Einfachheit halber habe ich MIT GROßBUCHSTABEN meine Antwort hinter Ihre Fragen gesetzt.
Natürlich ist Ihre Frau als Mieterin auch Besitzer der Mietsache, Ihr VM ist Eigentümer. Und der Mieter hat das Bestimmungsrecht an der Sache zu der, wenn im Vertrag vermerkt, natürlich auch die Terrasse gehört.
Das Betreten der Wohnung des VM ist nur dann möglich, wenn „Gefahr im Verzug“ ist,also z.B. ein Wasserrohrbruch etc. vorliegt. Andernfalls ist das Hausfriedensbruch! Also, ich würde sofort die Türschlösser austauschen!

Hallo zusammen,:
zuerst möchte ich mal unsere Situation erklären::
Meine Frau und ich haben uns letzten Sommer getrennt.
Ich bin in der alten Wohnung geblieben und Sie ist in Richtung Berge also ca. 400km weit weg gezogen.
Es ist eine wunderschöne Wohnung mit Terrasse und Bergblick für einen Super Preis.
Nachdem wir ein halbes Jahr getrennt waren haben wir uns wieder versöhnt und ich bin zu ihr gezogen.
Die Vermieter haben das mündlich erlaubt, wollten aber mich nicht mit in den Mietvertrag mit hineinnehmen, da sie meine Frau als Mieter haben wollen (falls wir uns wieder trennen sollten - wovon absolut nicht mehr auszugehen ist).
Jetzt als der Frühling begann war eines Tages plötzlich Wäsche auf unseren Terrasse (die ganze breite lang, sodass wir nicht mehr aus unseren Fenstern gucken konnten). Meine Frau hat das natürlich schon sehr aufgeregt, aber das Verhältnis zu unseren Vermietern, die über uns Wohnen ist sehr gut sodass ich ihr gesagt hab das wir uns einfach nicht darüber aufregen wollen, - weil wir ja gute Mieter sein wollen.

Als es dann wärmer wurde saßen die dann plötzlich mit Kaffee und Kuchen vor unserer Küche und unserem Wohnzimmer währenddessen unsere Terrassentüren in beiden Zimmern Himmelweit offen waren. Brauch ich wahrscheinlich nicht erklären wie unangenehm das für uns war. Denn eigentlich hätte sie sich gleich mit mir mit aufs Klo setzen können…
Als ich (weil meine Frau sich nicht traut und ich eben der Mann bin) diese dann zur Rede stellen wollte bekam ich nur promt die Antwort, das dass schon immer so war und immer so bleiben wird!!! Also das sie die Terrasse nutzen wie sie wollen und im Sommer auch mit der ganzen Verwandschaft (ca. 30Leute) mit Party

machen. Außerdem sei das angeblich mit meiner Frau so besprochen worden!

  • Das war es nämlich nicht! Unter zeugen wurde ihr die
    Terrasse bei der Wohnungsbesichtigung gezeigt und gesagt das diese zur Wohnung gehört, aber Sie lediglich den Garten davor nutzen würden.
    Dann hab ich natürlich im Internet und hier natürlich
    nachgeschaut und nur zwei ähnliche fälle gesesehen, wo es nicht eindeutig aus dem Vertrag ersichtlich war ob die Terrasse zu Ihnen gehört oder nicht.
    Bei uns ist das anders. Unter §1 Mieträume (unseres Vertrages)
    ist aufgelistet:
    2 Zimmer
    1 Bad
    1 Küche
    1 Flur und
    1 Terrasse !!!

Also gehe ich davon aus, dass meine Frau die gesamte Terrasse mit zur Mietfläche alleine benutzen darf, da sie ja Besitzerin ist. Meine Vermieter sehen das anders uns sagen dass das Haus, der Garten und natürlich auch die Terrasse Ihnen gehört und sie
deshalb darüber bestimmen könnten…

Wir hatten einfach Angst das Sie uns kündigen könnten, wenn wir auf unser Recht bestehen würden also haben wir das ganze so vier, fünf mal hingenommen.

Auch zweimal als wir auf der Terrasse saßen haben die sich ganz selbstverständlich mit an unseren Tisch gesetzt. Fast schon eine Kleinigkeit ist nebenbei zu erwähnen das wir nicht mal unsere Sachen auf die Terrasse stellen dürfen und sie sich schon öfters darüber aufgeregt hat.:
Ok. Soweit so gut – dann kam aber der Hammer!
Wir waren letzte Woche in der Türkei. Damit unsere Katzen nicht verhungern haben wir eine Freundin
gebeten diese zu füttern, mit der bitte Sie nicht
rauszulassen, da Sie sonst aus trotz weglaufen könnten und vielleicht angefahren werden können.
Als wir dann gestern am Abend nach Hause kamen, kamen uns unsere Katzen entgegen auf die Straße.
Wir ham uns natürlich gewundert das auch unsere Terrassentür offen war und der Türstopper drin war… und das ohne dass jemand in der Nähe war.
Ganz erschrocken haben wir dann unsere Freundin angerufen und gefragt warum das so sei…
Sie erzählte uns dann eine kleine geschichte:
Als unsere Freundin eines Tages unsere Katzen füttern wollte, waren die Katzen irgendwo drausen und die Terrassentür auch offen. Sie hat dann unsere Vermieterin zur Rede gestellt. Die Vermieterin hat dann zu unseren Bekannten gesagt das ihr die Katzen so leidgetan haben das Sie sie dann rausgelassen hat und sie auch gefüttert hat. Kurzum sie ist mit einer Selbstverständlichkeit in unsere Wohnung spaziert und hat sich ganz wie zu Hause gefühlt! Die Freundin hat ihr dann gesagt das sie das unterlassen soll denn
das ist ja wohl eindeutig Hausfriedensbruch. Sie hat nur dumm geschaut, es dann aber in den nächsten Tagen trotzdem wieder so gemacht.
Auch wenn sie das gut gemeint hat, sind wir so was von
entsetzt, das meine Frau und ich uns beschlossen haben jetzt endgültig Grenzen zu setzen.

Darum jetzt meine Fragen:

Können wir darauf bestehen den Ersatzschlüssel den die

Vermieterin hat zu bekommen – oder hat sie ein Anrecht darauf? VM HAT KEIN ANRECHT; TAUSCHEN SIE DIE TÜRSCHLÖSSER, AUCH UM SICHER ZU SEIN; DA? ES KEINE NACHSCHLÜSSEL GIBT

Können wir Sie auffordern innerhalb einer Woche Ihre Sachen von der Terrasse zu nehmen und ihr ein Betretverbot erteilen? SIE KÖNNE DIE SOFORTIGE UNTERLASSUNG FORDERN! ALSO ALLES HAT VON DER TERRASSE ZU VERSCHWINDEN
Kann sie uns einfach Kündigen? (Dazu noch nebenbei: meine Frau ist auf längere Zeit also nächstes Jahr Arbeitsunfähig) NATÜRLICH KANN DER VM JEDERZEIT KÜNDIGEN. NUR WIRD DIE KÜNDIGUNG UNWIRKSAM SEIN; WEIL ES KEINEN KÜNDIGUNGSGRUND GIBT: EIGENBEDARF IST IN IHREM FALL NÄMLICH KEIN KÜNDIGUNGSGRUND
Kann sie uns Kündigen weil ich nicht mit im Vertrag stehe und jetzt aber bei meiner Frau wohne? KÜNDIGEN NICHT; ABER SIE KANN DIE UMLAGEN DEN GEGEBENHEITEN ANPASSEN, ALSO ERHÖHEN
Können wir falls sie nicht reagieren Sie wegen Hausfriedensbruch Anzeigen und die Polizei holen? NATÜRLICH
Können wir einfach deren Sachen von unseren Terrasse stellen? ICH WÜRDS MACHEN. DENN BEI DIESER ART DER VM WIRD ES EH NICHT ANDERS GEHEN: ICH WÜRDE ALLES IN DEN GARTEN STELLEN

Eigentlich möchten wir keine rechtlichen Schritte gehen und das Ganze in Frieden klären.
Aber ich möchte auf unser Gespräch vorbereitet sein und gegebenenfalls mit Rechtssprüchen und Gesetzestexten argumentieren können. DANN MÜSSEN SIE SICH IM DETAIL ERST BEIM MIETERVEREIN SCHLAU MACHEN; DENN EINE RECHTSBERATUNG IST HIER NICHT ERLAUBT.

UND: I C H WÜRDE MIR EINE ANDERE WOHNUNG SUCHEN – AUSBLICK HIN, AUSBLICK HER…

GRUSS
MK

Wäre echt super super Lieb, wenn uns einer dabei helfen können!!! Vielen vielen Dank im vorraus für eure Hilfe!

Also – WER WEISS DASS???

Hallo,

da die Terrasse im Mietvertrag steht gehört diese zur Wohnung und ist nur von Euch zu nutzen. Sollten die Vermieter hier kein Verständnis zeigen, könnt Ihr im Fall der Fälle die Polizei rufen und Sie von der Terrasse verweisen lassen. Machen die Ordnungshüter sofort. Des weiteren können die Vermieter Euch natürlich nicht kündigen. Ich würde alle Schlösser in der Wohnung austauschen, da man ja nicht weiß wie viele Schlüssel der Vermieter noch so hat. Des weiteren würde ich auf jeden Fall mit Ihnen sprechen und eine vernünftige Lösung finden, da Ihr ansonsten eh die Hölle erleben könntet.
Rechtlich gesehen können die Vermieter Euch aber nichts.
Viel Glück bei dem Gespräch

Das hört sich alles unglaublich an.
Wenn im Mietvertrag die Terasse mit vermietet ist, so hat der Vermieter dort gar nichts zu suhen.

Der Vermieter darf nur in die Wohnung, wenn der Mieter ihm Zutritt gewährt. Selbstverständlich muss der Mieter den Vermieter in die Wohnung lassen, wenn der Vermieter sich über den Zustand der Wohnung einen Überblick verschaffen möchte und auch wenn Reparaturen anstehen. Der Vermieter muss sich rechtzeitig anmelden, ca 3 Tage bevor er Zutritt haben möchte.
Eine Katze tagelang in eine Wohnung einschließen, und alleine lassen, wegen Urlaub, das ist allerdings das letzte.
Man lässt ein Tier nicht über die Urlaubszeit alleine in der Wohnung eingeschlossen. Da war es schon rihtiger, die Katze raus zu lassen

Meine Frau und ich haben uns letzten Sommer getrennt.
Ich bin in der alten Wohnung geblieben und Sie ist in Richtung
Berge also ca. 400km weit weg gezogen.
Es ist eine wunderschöne Wohnung mit Terrasse und Bergblick
für einen Super Preis.
Nachdem wir ein halbes Jahr getrennt waren haben wir uns
wieder versöhnt und ich bin zu ihr gezogen.
Die Vermieter haben das mündlich erlaubt, wollten aber mich
nicht mit in den Mietvertrag mit hineinnehmen, da sie meine
Frau als Mieter haben wollen (falls wir uns wieder trennen
sollten - wovon absolut nicht mehr auszugehen ist).

Jetzt als der Frühling begann war eines Tages plötzlich Wäsche
auf unseren Terrasse (die ganze breite lang, sodass wir nicht
mehr aus unseren Fenstern gucken konnten).
Meine Frau hat das natürlich schon sehr aufgeregt, aber das
Verhältnis zu unseren Vermietern, die über uns Wohnen ist sehr
gut sodass ich ihr gesagt hab das wir uns einfach nicht
darüber aufregen wollen, - weil wir ja gute Mieter sein
wollen.

Als es dann wärmer wurde saßen die dann plötzlich mit Kaffee
und Kuchen vor unserer Küche und unserem Wohnzimmer
währenddessen unsere Terrassentüren in beiden Zimmern
Himmelweit offen waren. Brauch ich wahrscheinlich nicht
erklären wie unangenehm das für uns war.
Denn eigentlich hätte sie sich gleich mit mir mit aufs Klo
setzen können…

Als ich (weil meine Frau sich nicht traut und ich eben der
Mann bin) diese dann zur Rede stellen wollte bekam ich nur
promt die Antwort, das dass schon immer so war und immer so
bleiben wird!!!
Also das sie die Terrasse nutzen wie sie wollen und im Sommer
auch mit der ganzen Verwandschaft (ca. 30Leute) mit Party
machen.
Außerdem sei das angeblich mit meiner Frau so besprochen
worden!

  • Das war es nämlich nicht! Unter zeugen wurde ihr die
    Terrasse bei der Wohnungsbesichtigung gezeigt und gesagt das
    diese zur Wohnung gehört, aber Sie lediglich den Garten davor
    nutzen würden.
    Dann hab ich natürlich im Internet und hier natürlich
    nachgeschaut und nur zwei ähnliche fälle gesesehen, wo es
    nicht eindeutig aus dem Vertrag ersichtlich war ob die
    Terrasse zu Ihnen gehört oder nicht.
    Bei uns ist das anders. Unter §1 Mieträume (unseres Vertrages)
    ist aufgelistet:
    2 Zimmer
    1 Bad
    1 Küche
    1 Flur und
    1 Terrasse !!!

Also gehe ich davon aus, dass meine Frau die gesamte Terrasse
mit zur Mietfläche alleine benutzen darf, da sie ja Besitzerin
ist.
Meine Vermieter sehen das anders uns sagen dass das Haus, der
Garten und natürlich auch die Terrasse Ihnen gehört und sie
deshalb darüber bestimmen könnten…

Wir hatten einfach Angst das Sie uns kündigen könnten, wenn
wir auf unser Recht bestehen würden also haben wir das ganze
so vier, fünf mal hingenommen.
Auch zweimal als wir auf der Terrasse saßen haben die sich
ganz selbstverständlich mit an unseren Tisch gesetzt.
Fast schon eine Kleinigkeit ist nebenbei zu erwähnen das wir
nicht mal unsere Sachen auf die Terrasse stellen dürfen und
sie sich schon öfters darüber aufgeregt hat.

Ok. Soweit so gut – dann kam aber der Hammer!
Wir waren letzte Woche in der Türkei.
Damit unsere Katzen nicht verhungern haben wir eine Freundin
gebeten diese zu füttern, mit der bitte Sie nicht
rauszulassen, da Sie sonst aus trotz weglaufen könnten und
vielleicht angefahren werden können.
Als wir dann gestern am Abend nach Hause kamen, kamen uns
unsere Katzen entgegen auf die Straße.
Wir ham uns natürlich gewundert das auch unsere Terrassentür
offen war und der Türstopper drin war… und das ohne dass
jemand in der Nähe war.
Ganz erschrocken haben wir dann unsere Freundin angerufen und
gefragt warum das so sei…
Sie erzählte uns dann eine kleine geschichte:
Als unsere Freundin eines Tages unsere Katzen füttern wollte,
waren die Katzen irgendwo drausen und die Terrassentür auch
offen. Sie hat dann unsere Vermieterin zur Rede gestellt.
Die Vermieterin hat dann zu unseren Bekannten gesagt das ihr
die Katzen so leidgetan haben das Sie sie dann rausgelassen
hat und sie auch gefüttert hat.
Kurzum sie ist mit einer Selbstverständlichkeit in unsere
Wohnung spaziert und hat sich ganz wie zu Hause gefühlt! Die
Freundin hat ihr dann gesagt das sie das unterlassen soll denn
das ist ja wohl eindeutig Hausfriedensbruch. Sie hat nur dumm
geschaut, es dann aber in den nächsten Tagen trotzdem wieder
so gemacht.
Auch wenn sie das gut gemeint hat, sind wir so was von
entsetzt, das meine Frau und ich uns beschlossen haben jetzt
endgültig Grenzen zu setzen.

Darum jetzt meine Fragen:

Können wir darauf bestehen den Ersatzschlüssel den die
Vermieterin hat zu bekommen – oder hat sie ein Anrecht darauf?
Können wir Sie auffordern innerhalb einer Woche Ihre Sachen
von der Terrasse zu nehmen und ihr ein Betretverbot erteilen?
Kann sie uns einfach Kündigen? (Dazu noch nebenbei: meine Frau
ist auf längere Zeit also nächstes Jahr Arbeitsunfähig)
Kann sie uns Kündigen weil ich nicht mit im Vertrag stehe und
jetzt aber bei meiner Frau wohne?
Können wir falls sie nicht reagieren Sie wegen
Hausfriedensbruch Anzeigen und die Polizei holen?
Können wir einfach deren Sachen von unseren Terrasse stellen?

Eigentlich möchten wir keine rechtlichen Schritte gehen und
das Ganze in Frieden klären.
Aber ich möchte auf unser Gespräch vorbereitet sein und
gegebenenfalls mit Rechtssprüchen und Gesetzestexten
argumentieren können.

Wäre echt super super Lieb, wenn uns einer dabei helfen
können!!!
Vielen vielen Dank im vorraus für eure Hilfe!

Also – WER WEISS DASS???

Hallo,
die Sache ist nicht ganz einfach, am besten beim Mieterverein nachfragen. Die müssen sich nämlich den Mietvertrag anschauen. Den Schlüssel könnt ihr getrost verlangen, denn der Vermieter hat kein Anrecht auf einen Schlüssel.

Gruß
Udo

Soweit die Terrasse uneingeschränkt gemäß Mietvertrag Ihnen alleine zugordnet wurde, hat der Vermieter dort nichts zu suchen! Das Betreten Ihrer Wohnung ohne Ihre Einwilligung erfüllt einen Straftatbestgand. Tauschen Sie einfach den Schließzylinder aus und die Sache hat sich. Die Katzenhaltung könnten die Vermieter Ihne untersagen und daraus auch bei Zuwiderhandlung einen Kündigungsgrund schaffen! Sie dürfen als "Lebensgefährte in der Wohnung mitwohnen. Es muß lediglich dem Vermieter angezeigt werden und Sie sollten sich dort auch polizeilich anmelden. Der Vermieter könnte je nach Sachlage eine Erhöhung der Miete oder der Umlagen verlangen.

Hallo jungerfragensteller,

bei ihren Vermietern handelt es sich offenbar um eine ziemlich einfältige Spezies vom Typ „Traktorenfahrer“ (bekam schon mit 4 Jahren das Traktorfahren beigebracht) die vor Selbst- bewustsein und - sicherheit gerade so strotzen.

  1. Schlüssel : der Vermieter hat aus Sicherheitsgründen nur für gewisse Notfälle ein Duplikat Ihrer Schlüssel. Denn wenn z.B. ein Wasserschaden oder Feuer auftritt hat er die Möglichkeit die Ursache zu beheben. Das berechtigt ihn aber nicht unangemeldet die Wohnung zu betreten - das ist Hausfriedensbruch. In Ihrem Fall war die Terrassentür geöffnet - so dass ein Diebstahl hätte stattfinden können.

  2. Sie haben einen durch das BGB geschützten Mietvertrag abgeschlossen, auf dessen Basis exklusiv nur Sie, den Nutzen von den angemieteten Räumen und Nutzflächen haben. In Ihrem Mietvertrag ist der Umfang der Mietsache eindeutig definiert. Die Terrasse ist zweifelsfrei Bestandteil der Mietsache.

  3. Vertragsänderung - Mieter : Setzen Sie Ihre Vermieter schriftlich davon in Kenntnis, dass Sie seit … nach einjähriger Trennung wieder zusammen leben wollen. (Das soll ja bei Eheleuten vorkommen, dass diese einen gemeinsamen Hausstand haben - lt. BGB kann das auch niemand verbieten.
    Stellen Sie sich kurz vor, wie Sie es in Etwa in einer Selbstauskunft auch machen würden.
    (Name, Vorname, Beruf, Firma, Einkommen, Referenzen)
    Sagen Sie einer Nebenkostenerhöhung zu.
    Stehen die Gesamt-qm im Vertrag ? Rechnen Sie die Fläche Ihrer Wohnung nach und kontrollieren Sie, ob da die Terrasse mit 50% drin ist.Falls nein, würde ich dem Vermieter fairer Weise die Terrasse zum halben Preis bezahlen.

  4. Die Sache mit dem Hausfriedensbruch würde ich vorbehaltlich der Klärung mit den Vertragsänderungen erst mal zurückstellen.

  5. Kündigung : Ihr Vermieter kann Ihnen nur wegen grob fahrlässiger Verletzung Ihrer vertraglich festgelegten Pflichten fristlos kündigen. Andernfalls kann er noch eine fristgerechte Kündigung 1/4 Jahr vor Quartalsende aussprechen. In diesem Fall würde ich eine rückwirkende Anzeige wegen Hausfriedensbruch (über einen RA) erstatten.

Schauen Sie sich nach einem Rechtsanwalt für Mietrecht um, der Ihnen einen Brief zu den o.g. Themen schreibt, in dem die Sache geklärt wird.
Wichtig ! Gleich festlegen, dass er nur einen Brief an den Vermieter schreiben soll .
( keine Beratung vereinbaren - die kostet ca. 250,- € ) .
Der Brief darf maximal 150,- € kosten. Ansonsten vorher verhandeln !

Beste Grüße
hardy

Wenn die Terrasse lt. Mietvertrag zu Ihrer Wohnung gehört, hat der Vermieter nichts dort zu suchen.
Er darf auch nicht ohne Vorankündigung in Ihre Wohnung gehen.
Er muss sie allerdings nicht in den Mietvertrag, der mit Ihrer Frau abgeschlossen wurde, mit aufnehmen. Sie dürfen allerdings mit Ihrer Frau zusammen wohnen, wenn nichts Gegenteiliges im Mietvertrag steht.
Herta Bassauer

hallo,
sorry,war im Urlaub

wenn das nicht so ernst wäre ,würde ich lachen,echt…der hat sie doch nicht alle…im Mietvertrag steht doch…mit terasse vermietet…ich würde mit der polizei drohen,auch wegen der katzen…auch wenn man liebe mieter seien möchte…jetzt reicht es doch wohl
NUR…es interessiert ihn evtl. nicht…er will sie raus haben
zum mieterbund gehen,ist das beste

viel glück

lisa
ich gehe davon aus,das ihr keine Mieterechtschutz hab…oder in einem Mieterverein seid…würde ich machen,der Anwalt berät kostenlos,außer er schreibt Briefe,die müßt ihr zahlen

Sorry kann ich leider nicht helfen.
Gruss