mein freund hat einen hund,der logischer weise auch immer dabei ist wenn er mich besucht,gegen den jetzt wohl eine beschwerde eingelegt wurde.jetzt wurde mir angedroht das mein freund hausverbot bekommt wenn er den hund nocheinmal mitbringen würde.
ich kann mir einfach nicht vorstellen das man mir vorschreiben kann wer meine wohnung betretten darf und wer nicht!
was soll ich jetzt am besten machen?
MoinMoin!
So einfach kann man die Frage nicht beantworten, dazu müßte man wissen was Sie gemietet haben: ein haus, eine ET-Wohnung im MF-Haus oder eine kleine, familiäre Wohnung oder ein Zimmer…
Grundsätzlich aber gilt, daß es dem VM egal zu sein hat, wer zu Besuch kommt.
Gruß
MK
Hallo, meiner Meinung nach
- kann der Vermieter bei berechtigtem Interesse ihrem Freund das betreten seines Hauses in Begleitung eines Hundes untersagen.
- Hält sich Ihr Freund nicht daran, kann der Vermieter dann das Hausverbot aussprechen.
mfg
Seegab
Hallo,
natürlich kann Dir niemand vorschreiben, wer Deine Wohnung betreten darf. ABER !!!: Da sich die Wohnung in einem Haus befindet, das Dir nicht gehört, hast Du nur das Recht für Deine Wohnung, nicht für das Haus. Der Eigentümer des Hauses hat damit das Recht jedem unliebsamen Besucher Hausverbot zu erteilen, auch ohne Begründung!
Also, wenn Freund, dann ohne Hund!
Sorry, aber so ist es halt.
Freundliche Grüße
Udo
Tut mir Leid aber das weiß ich nicht so genau,frag bitte nochmal einen anderen Experten.
Ich selbst bin Tierfreund - Hunde, Fische, und besonders Katzen mag ich.
Nur, leider vertragen sich manchmal Hunde und Katzen nicht - aber auch die Paarung Katze mit Fisch oder Vogel funktioniert so wenig wie Hund und Wurst oder Schnitzel …
Die Antipathie kann vielerlei begründet sein.
Wenn der Vermieter nun mal keine Hunde oder Katzen im Haus mag, dann muß man das akzepieren.
Die Gründe können hygienischer oder psychischer Natur sein.
Oder er hat ein gewisses Harmoniebedürfnis und will einfach, daß Ruhe herrscht.
Ich selbst habe diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht. Ich wohne 180 km vom vermieteten Objekt entfernt und habe erlaubt, daß Hunde und Katzen in der Wohnung gehalten werden.
Das Ergebnis war, daß eine neue Mieterin ein Katzenzimmer einrichtete und der Kater von „unten“ verrückt spielte.
Dann kamen Hunde ins Haus - bis 3 Stück - da war es mit dem Frieden in Haus und Hof ganz aus. Sobald man das Grundstück oder Haus betrat, kautzte aus irgend einer Ecke ein Köter und man wurde angeknurrt.
Schließlich wurde ein Kind gebissen - der Hund wurde euthanasiert - und es gab lange Gesichter.
Generell hat der Hausherr das Recht (plausibel begründete) Hausverbote auszusprechen, sofern sie den Hausfrieden, die Sicherheit, die guten Sitten, Hygiene und die Unversehrtheit der Mietsache betreffen.
Beste Güße
hardy
Wenn der Hund aus wichtigem Grund in dem Haus nicht geduldet werden kann, dann ist das begründete Verbot des Hauseigentümers zu beachten. Ein Hund muß auch besuchsweise nicht in einem Haus geduldet werden, wenn von ihm eine nicht zumutbare Belästigung der übrigen Hausbewohner oder ein negativer Einfluß auf die Mietsache selbst festgestellt wird. Handeln Sie dem zuwider, dann kann der Vermieter ein solches Verhalten abmahnen und schließlich Ihr Mietvrhältnis kündigen. Da bleibt das Hundchen schon besser mal zuhause!
Hallo,
wenn Sie im Mietvertrag eine Klausel unterschrieben haben, dass Hundehaltung in der Wohnung verboten bzw. nur mit Zustimmung der Vermieters gestattet ist, dann kann Ihr Freund Sie zwar am Tag für Stunden mit Hund besuchen, der Hund darf aber nicht über Nacht oder gar einen längeren Zeitraum in der Wohnung bleiben.
Sie müßten sich dann jedesmal vom Vermieter die Genehmigung holen.
MfG
Hallo…
also meiner meinung nach darf er das wohl nicht verbieten, er ist ja nur gelegentlich da und geht auch wieder, von daher hat er kein recht dir das zu verieten…wenn er ein problem mit hunden hat ist das nicht dein problem…allerdings hat er wohl was gegen haustiere und es ist dir sicherlich nicht erlaubt welche zu halten, denke ich jetzt mal…aber solang er nicht bei dir einzieht…wo ist das problem…mach dich doch einfach mal bei deinem mieterbund in der nähe kundig, da zahlst 40 euro mitgleidsgebühr für ein jahr und hast aber für solche fragen immer nen rechtsanwalt in griffnähe, wenn es da probleme gibt…da kannst du dir dann ne fachkundige meinung einholen und bist auf der sicheren seite…und dein vermieter kann dir am ende gar nix…probiere es einfach mal…
liebe grüße
hallo, hierzu kann ich leider keine auskunft geben. bitte bei einem anwalt nachfragen. ich bin aber der meinung, dass der vermieter kein hv erteilen darf, wenn fuer die anderen mieter keine unangemessene beeintraechtigung durch gestank, laerm oder gar eine gefahr ausgeht.
Wenn der Hund den Hausfrieden stört, z.B. nach 22.00 Uhr herumbellt, dann ist schon etwas dagegen einzuwenden.
Herta Bassauer
Ein Hund über den man sich zu Recht beschwert hat, hat im Haus nichts zu suchen.
mein freund hat einen hund,der logischer weise auch immer
dabei ist wenn er mich besucht,gegen den jetzt wohl eine
beschwerde eingelegt wurde.jetzt wurde mir angedroht das mein
freund hausverbot bekommt wenn er den hund nocheinmal
mitbringen würde.
ich kann mir einfach nicht vorstellen das man mir vorschreiben
Hallo,
tut mir leid für die verspätete Antwort.
Ich kann mir das auch nicht vorstellen, ich weiß nur, wenn dein Freund täglich zu dir kommt, dann mußt du es deinem Vermieter melden.
könnt ihr das nicht so regeln, dass du eine Woche ihn besuchst, und die nächste Woche kommt er zu Dir?
Viel Glück,
Silvia
kann wer meine wohnung betretten darf und wer nicht!
was soll ich jetzt am besten machen?