Grundsätzlich gilt:
Ein Eigentümer/Vermieter darf alles und kann selbst bestimmen, WANN er was macht. Eine „Erlaubnis“ als Mieter steht Ihnen nicht zu. Lediglich der Zeitpunkt für derartige Arbeiten sind fristgemäß vorher anzukündigen und da es sich nicht!!! um eine Modernisierung, sondern nur Werterhaltung handelt, sind dafür 10-14Tage ausreichend.
Ihrem Ton entsprechend, den Sie bereits bei der Fragestellung bereits anwenden „z.B.:unter die Nase halten“-dürfte bei Ihrem Vermieter allerdings nicht als sehr positiv ankommen.
Sie sind Mieter, bitet vergessen Sie das nicht.
MfG Waldi 64
Ich denke mal eher, daß es sich um SEIN Grundstück handelt. Wenn er meint, daß diese Erhaltungsarbeit nötig ist und seine Zuständigkeit im MV vereinbart ist, dann spricht nichts dagegen.
Kritikwürdig ist allerdings die kurze Zeitdauer von Fr. - Mo… Es sei denn, es war nur eine Information und Ihre Anwesenheit ist für die Arbeiten nicht erforderlich?
Hallo,
ehrlicherweise verstehe ich dein Problem nicht!
Wenn dir dein Vermieter etwas renovieren will, ohne dass dir irgendwelche Kosten entstehen (und er dir keine Miete erhöhen will) würde ich ihn lassen.
Wahrscheinlich würde ich mich über seine Hintergründe informieren, und mir zusichern lassen, dass mir deshalb später nicht die Miete erhöht wird.
Hallo,
soweit ich informiert bin darf er ohne Ihr Einverständnis renovieren, allerdings muß er das rechtzeitig im Voraus anmelden.
Falls nach einer Renovierung Miete erhöht wird sowieso,
da gibt es entsprechende gesetzliche Fristen die einzuhalten sind.
lg
mt
natürlich darf er das. Es ist ja sein Grundstück und seine Wohnung/sein Haus, nicht das Ihre. Er muss sich lediglich anmelden. Das hat er ja getan. Und wenn Sie für ein Streichen von Außen nicht mal anwesend sein müssen, braucht er sich auch nicht nach Ihrer Anwesenheit zu richten.
Es ist sogar sehr löblich, dass sich der Vermieter um den Erhalt seiner Immobilie kümmert. Wenn Sie nicht anwesend sind, dürfte doch auch die Arbeit des Vermieters nicht störend sein.
das gleiche habe ich mit unseren Vermieter auch durch. Unser Vermieter wollte auch von einen auf den anderen Tag den Balkon sanieren und durch unsere Wohnung über 3 Wochen hinweg. Aber das darf er nicht sofort, er muss sich da schon rechtzeitig ankündigen. Reinlassen muss man ihn dann zwar, aber es gibt da auch Regeln dafür. Hier ein Link der hoffentlich bisschen weiter hilft: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/modernisieru…. Ich glaube Rolläden streichen zählt aber nicht zu modernisierung sondern eher Instandsetzung. Aber da sind die Regelungen ähnlich. Nur bei dringenden Sachen wie bei einen Rohrbruch da ist es ja natürlich das man ihn gleich in die Wohnung lassen muss.
Und ein Vermieter darf auch nur wegen Rollläden ,streichen ohne Genehmigung, die Wohnung nicht betreten.
Morgen,
eine Antwort auf Deine Frage ist eine Rechtsberatung. Dazu bin ich als Nichtjurist nicht berechtigt.
Bitte anomysiere (statt ‚ich‘ -> ‚man‘) Deine Anfrage und stelle sie ins Forum.
Dann wirst Du auch Antworten bekommen.
Hoffe, dass hilft etwas weiter.
Außerdem ist es immer gut zu kommunizieren soll heißen sprich deinen Vermieter einfach darauf an, dass es noch gar nicht nötig gewesen wäre, die Rolläden zu streichen. Mit einem persönlichen Gespräch kommt man meistens am weitesten.
Grundsätzlich hat er keinen Anspruch das Mietobjekt ohne Ankündigung zu betreten.
Liegt ein Fall vor - Gefahr in Verzug - dann darf er.
Will er einen Fehler / Mangel beseitigen, muß er dies rechtzeitig ankündigen. Das ist sich bei Ihnen nicht der Fall, denn ein Rollladen hat sicher keine Dringlichkeit.
Sagen Sie ihm, wann Sie wieder anwesend sein werden.
Auf der anderen Seite hätten Sie keine Belästigung, wenn Sie die Arbeiten während Ihrer Abwesenheit erledigen lassen!?
dein Vermieter ist verpflichtet die Fensterrahmen und Rolläden regelmäßig von außen zu streichen. Das dient dem der Werterhaltung seines Besitzes. Du solltest froh sein, daß er sich kümmert, oftmals lassen Vermieter so schleifen, daß man sich schämt Besuch zu bekommen.
Im übrigen brauchst du ja nur die Rolläden runter zu lassen. Sollte dein Vermieter innen etwas renovieren lassen, muß er es angemessen vorher ankündigen (10 Tage sind aktzeptabel) es sei denn es ist ein Notfall, z.B. undichte Leitungen, dann geht das auch direkt.
PS: es ist auch nicht dein Grundstück, sondern das deines Vermieters.
Er darf! Lesen Sie schlicht die Bestimmugnen Ihres Mietvertrages und achten Sie auf ein gutes ausgewogenes Verhältnis zum anderen Vertragspartner! Sollten Sie in Ihrem Vertrag nicht fündig werdedn, so gibt es das „Leitugns- und Hammerschlagrecht“, aus dem sich im weitesten Sinne jede Reparatur- oder Schutzmaßnahme unter Inanspruchname der rechte Ditter durchführen läßt. Ihre Frage liest sich so, als ob Sie auf Ärger aus wären! Ein Rechtsstreit ist immer ärgerlich! Sie kostet er den Beitrag zu einer Rechtsschutzvbvesicherung, wenn Sie denn so eine besitzen sollten, während der Vermieter kostenmäßig über die von Ihnen gezahlte Kaltmiete dauerhaft finanziell aus dem Vollen schöpfen kannn! Weshalb wollen Sie denn dem Vermieter den Erhalt seines Eigentums und dessen Verschönerung durch einen Farbanstrich verweigern? Dieser Aufwand begünstigt doch auch Ihre Wohnung!
Hallo,
inzwischen ist ja schon Montag! Sonntags kümmere ich mich nicht um meine Emails, sorry.
In der Tat ist die Ankündigung etwas kurzfristig, aber sehen Sie mal in Ihren Mietvertrag, oft ist dort eine Zeitspanne vereinbart, z.B. 3 Tage.
Am einfachsten wäre es gewesen, Sie sagen gleich beim Telefonat am Freitag zu ihm, dass es Ihnen Montag nicht passt. Sie sind wahrscheinlich berufstätig, dann sollte er es schon akzeptieren, wenn Sie längeren „Anlauf“ brauchen.
Das Streichen von Rolladen ist eine Instandhaltungsmaßnahme, und ob die notwendig ist, müssen Sie dem Vermieter überlassen, Sie müssen das ja nicht bezahlen.
Grüße, Zita
Hallo und vielmals Entschuldigung für die verspätete Meldung.
ich möchte trotzdem noch einen kurzen Hinweis abgeben:
§ 554 BGB besagt, dass der Mieter die Arbeiten an und in seiner Wohnung zwar dulden muss, der Vermieter dies gegebenenfalls jedoch 3 Monate im Voraus anzukündigen hat. Dies gilt für alle Arbeiten, die der Erhaltung der Wohnung dienen.
Das ist eine ziemlich umfassende und weitreichende Regelung.
Ist die Sache mitlerweile erledigt? Konnte ich noch helfen?