Darf mein Vermieter - trotz vertraglich vereinbarter Staffelmiete - eine extra Mieterhöhung verlangen?
Alle 2 Jahre ist eh eine festgeschriebene Mieterhöhung (+20 EUR) festgelegt.
Nein.
Eins von beiden geht nur,
entweder Staffelmiete oder Indexvereinbarung (nach Preissteigerung etwa) oder das „normale“ Erhöhungsverlangen nach Mietspiegel oder Vergleichswohnung
Staffelmiete soll ja beiden, Mieter wie Vermieter, Klarheit über die Mieten in der Zukunft geben. Jeder weiß was er zahlen muss bzw. was er als Miete einnimmt.
Achtung. Mieterhöhung wegen Modernisierung ist davon nicht betroffen, da wären Erhöhungen möglich.
mfG
duck313
Hi!
Diese Kombi schoss mir auch durch den Kopf. Deine diesbezügliche Antwort scheint aber nicht richtig zu sein.
Vgl. Punkt 4 der Auflistung.
https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/mieterhoehung/staffelmiete.aspx
Während der Dauer der Staffelmietvereinbarung darf der Vermieter keine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung verlangen.
Auf welcher Grundlage basiert Deine Einschätzung?
Gruß
vdmaster
Hallo!
ja, Du hast Recht.
Laut BGB § 557 ist währen einer Staffelmietvereinbarung auch eine Mieterhöhung wegen Modernisierung nach BGB § 559 unzulässig.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__557a.html
MfG
duck313