Darf meine Apotheke einfach meinen Arzt ohne meine Einwiligung Anrufen

Warum hätte er es nicht machen sollen, ausser aus Budgetgründen? Alternative wäre, nach 4 Wochen wieder anzurufen.Logistisch ist es so einfacher. (MAn darf sogar 2 PAckungen auf´s selbe Rezept schreiben!)

Doch, das mag schon Ok sein, aber vorher ankündigen sollten sie es. Dann kann sich die Kundin oder der Kunde (und genau das sind wir in der Apotheke) überlegen, ob es ins Geschäft kommen will oder nicht.
Und um welches Szenario es hier geht wissen wir schlicht und einfach nicht.
Und wie das alles findest ist auch nicht interessant weil die Frage eine andere war.

Und ob wir das wissen weil:

Kann es sein, dass Du ein Mensch bist der unter allen Umständen, egal welche Fakten ihm vorgelegt werden, stur und verbissen seine Meinung vertritt? Das fragt sich nun ramses90

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Und woher wissen wir, dass der Arzt nicht genau so ein Schlauberger ist wie du?
Was habe ich schon für beleidigte Ärzte erlebt, wenn gewagt wurde, einen zweiten aufzusuchen. Mich hat auch mal einer angerufen, ich habe aufgelegt und habe meine Entscheidung durchgezogen, was sich im Nachhinein als hochgradig richtig erwiesen hat.

Illegal ist hier im vorgestellten Fall jedenfalls gar nichts.

Und was auch immer du zu wissen glaubst- es geht dich nichts an, weil die Frage eine andere war.

Ähm - was ist mit dem Stichwort „Medikamentenmissbrauch“? Oder ‚Betrug‘, wenn der Patient (wovon hier in jedem Fall auszugehen ist) dem einen Arzt nicht vom anderen erzählt hat?

Nach:
https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/__17.html
Abs. 8.
hat der Apotheker mit seinem Anruf übrigens richtig gehandelt.

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Ob Medikamentenmißbrauch vorliegt, wissen wir doch überhaupt nicht, wir wissen ja nicht einmal, um welches Medikament es sich handelt.
Mehrere Ärzte dürfen aufgesucht werden und erzählen muss man dem einem vom anderen Arzt auch nichts.

DAs ist alles Auslegunsgsache auf Vermutungsbasis und gnaz sicher nicht unser Job, das zu beurteilen.

Und gegen den Anruf ist nichts einzuwenden, aber nicht so!

Es reicht der Verdacht, um den Apotheker zum Handeln zu ZWINGEN. Mal das verlinkte Gesetz gelesen?

Das ist auch nicht Teil der Frage. Es geht um das doppelt beschaffte Medikament.

Schau ins Gesetz, anstatt nur irgendwelche Behauptungen aufzustellen.

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Dort steht etwas von Verdacht auf Mißbrauch und zwar von begründetem.
Das lässt jede Menge Freiraum und wir wissen immer noch nicht ob ein Mißbrauch überhaupt begründet gewesen wäre, dafür müssten wir das Medikament kennen.

Ist jetzt langsam gut, oder?

Genau. Und wenn du mal weiter zu dem Thema startpagen würdest, kämst du GANZ SCHNELL darauf, dass zweimal das gleiche Rezept von 2 verschiedenen Ärzten aber sowas von begründet ist.

Du offensichtlich schon. Sonst würdest du hier nicht derartig hanebüchene, unbegründete Behauptungen aufstellen.

Darauf warte ich schon lange.

PLONK!

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Ich sage nur, dass wir nichts wissen und Vermutungen und Verdacht nicht angebracht sind.
Meine Apotheke hat mir das schon oft so rausgegeben.Da war es ein harmloses NAsenspray, das ich regelmäßig nehme und aus Budgetgründen zwei Ärzte dafür btauchte um eine Reise zu versorgen. So was gibt´s auch.
Wir können das gerne verschiedenen sehen, mehr sag ich ja nicht, als dass es verschiedenen Standpunkte geben kann und darf.

Hi,

und deswegen hat deine Apotheke da auch nichts gesagt.

Ich vermute auch, dass es sich hier nicht um ein harmloses Nasenspray handelt. Der UP hat nicht gesagt, um welches Medikament es sich handelt, um welchen Fachbereich, welche Krankheit, nichts, und ist die ganze Zeit still, liefert keine Details nach.
Dass er/sie zu dumm ist, ein08/15 Medikament korrekt einzunehmen, bezweifle ich. Ich bezweifle auch, dass die Aufregung bei Arzt und Apotheke grundlos/aus verletzter Eitelkeit/… entsteht - immerhin haben BEIDE einen Aufstand gemacht.
Es gibt auf der anderen Seite Medikamente, die eine Abhängigkeit verursachen (richtige Abhängigkeit, nicht die Abhängigkeit, die man bei Nasenspray entwickelt). Alle diese sind verschreibungspflichtig. und eine Abhängigkeit liefert das Motiv für die Doppelverordnung, das Motiv, zu zwei Ärzten zu gehen, und das Motiv, die Apotheke zwingen zu wollen, es vor dem Arzt geheim zu halten. Ob der/die UP nun dumm ist? Er oder sie ist wohl nur genauso wie du auf sein gutes REcht bedacht, doch selber entscheiden zu dürfen, was er macht, und sein gutes REcht, von der Apotheke in Ruhe gelassen zu werden. Diese Denke ist leider sehr häufig.
Meine Apotheke warnt mich übrigens zB immer dringend, wenn ich ein Medikament bekomme, das den Magen belastet, weil ich schon eins regelmäßig nehmen muss, dass dasselbe tut. Könnt ich mich doch auch aufregen, oder? Was geht es die an, welche Medikamente ich verordnet bekomme? Nein, sie wollen nur sichergehen, dass mir kein Schaden entsteht. Irgendwas zusätzliches verkaufen wollten sie nicht.

die Franzi

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Das ist doch gut und ich finde das fürsorglich, nicht aufregsam.
Sie suchen ja auch das Gespräch mit Dir und nicht mit dem Arzt, so wie ich finde, dass es sich gehört.

Mein Nasenspray enthält übrigens Kortison, auch nicht ganz harmlos nach gängiger Meinung. Die wissen aber, dass ich weiss was ich tue und mir auch nicht gerne rein reden lasse.
Und haben schon so manche Grauzone mit mir besucht.

Alles andere, was du weiter oben schreibst, kann ich andererseits nachvollziehen. Und verstehen.
Es mag sich um einen solchen Fall handeln… Oder auch nicht.
Mir geht es darum, dass mir, bevor ich nachgefragt habe, und weiss, was los ist, solche Vorurteile und Anmaßungen einfach nicht wohl sind.
Da kann man durchaus verschiedenen Standpunkte haben. Genau das fehlt mir übrigens auf www oft. Dass es verschiedenen Standpunkte geben kann und gibt. Das ist nicht alles schwarz oder weiss.
Damit meine ich nicht Dich! Du argumentierst sehr angenehm behutsam.

Grüße,
Zahira

Hi,

danke für das Kompliment :smile:

Sie suchen das Gespräch mit mir, weil ich nicht suchtgefährdet bin, sondern auf meinen Magen aufpassen soll, und mir gegebenenfalls Magenschutz geben lassen soll, weil ich keines der Medikamente absetzen kann, jedenfalls nicht so bald und nicht ohne ärztliche Rücksprache.
Bei Verdacht auf Sucht liegt der Fall anders. Ein Süchtiger kennt nur die Sucht. Das Gespräch zwischen Apotheke und Patient/Kunde führt nicht zu Einsicht, sondern zu Verstärkung des Vermeidungsverhaltens. Der Patient ist gewarnt und wird sich gegenüber Apotheke und Arzt Ausreden einfallen lassen, und glaub mir, die sind clever, wenn es darum geht, an ihr Suchtmittel zu kommen. Das Ergebnis wäre eine für den Süchtigen gefährliche Verzögerung (was der natürlich in der Regel nicht so sieht).
Alle mit Kortison verbundenen Gefahren sind nicht so schwerwiegend wie eine Abhängigkeit von Schmerz- oder Schlafmitteln. Du hast in deinem Leben durch Nasenspray vermutlich weniger Kortison zu dir genommen, als ich wegen Sehstörungen am ersten Tag iv bekommen habe: 1000 mg. Insgesamt waren es 5 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen.

die Franzi

Und wenn es sich aber nur um Insulin handelt? Zum Beispiel.
Aus einer früheren Frage deutet sich an, dass der UP möglicherweise Diabetiker ist.
Noch einmal: Wir wissen es nicht.

Und selbst wenn es sich um Suchtmedikamente handelt, wer glaubt, ein Junkie liesse sich von so etwas aufhalten, irrt.

Hi,

mit Insulin kann man sich überdosieren, und zwar mit tödlichen Folgen - außerdem hat der UP hier nichts geantwortet, schon gar nicht in Richtung Diabetes.
Darüber hinaus ist jetrzt auch bei mir eine Grenze erreicht. Ich habe es Dir freundlich erklärt, viele andere weniger freunbdlich, dazu hast Du noch einen Link, der Dir die rechtliche Grundlage liefert, warum der Apotheker durftte, was er tat. Es bleibt dir unbenommen, Dein Recht und Deine Freiheit über das Recht des anderen zu stellen. Daann lebe aber mit den Konsequenzen - in diesem Fall Gegenwind.

die Franzi

Und genau das ist falsch.

Und ob Gegenwind schlimm ist? Nein. Nur wenn der Stand nicht gut ist, ist Gegenwind schwierig.

(Und dass ein langjähriger Diabetiker, wenn es denn einer wäre- ein posting hier deutete darauf hin- Insulin übersdosiert ist an den Haaren herbei gezogene Theorie.)

Ich hätte hier auch gar nichts geantwortet an seiner Stelle. Und zwar genau aus dem Grunde, dass sich hier niemand rechtfertigen muss. Die Frage war klar, wer nicht antworten mag,muss es nicht tun und erklären muss sich der UP sicher nicht.
Der link lässt dem Apotheker übrigens sehr großen Spielraum, der ist alles andere, als eine Basis für eine stichfeste Argumentation.