Darf meine Arbeitsvermittlerin meine Maßnahme aufgrund meiner Krankheit einfach beenden?

Hallo, ich beziehe ALG 1 und mache ein Fernstudium als Maßnahme. Das mir wichtige Fernstudium fing am 13.05.13 an und sollte am 28.10.13 enden. Aufgrund dieser Maßnahme verlängerte sich der Bezug des ALG 1 um ca. 10 Wochen.
Ich habe ein wenig mehr als 2/3 mit einem Notendurchschnitt von 1,0 absolviert.
Nun bin ich seit dem 02.09. krankgeschrieben, und es scheint leider eine längere Phase zu werden. Seitens des Weiterbildungsinstituts spricht nichts dagegen, dass ich während der Krankschreibungszeit pausiere. Im Gegenteil, meine Ansprechpartnerin dort sagte, dass dieses in ihrer Erfahrung auch so gehandhabt wird.
Meine Vermittlerin bei der Agentur für Arbeit sagte allerdings, dass sie mich womöglich aus der Maßnahme nehmen will, weil ich ja nun das Lehrgangsziel bis 28.10 nicht erreichen könne. Der 28.10 ist aufgrund der Krankheit tatsächlich nicht mehr zu schaffen, allerdings könnte ich in einem Zeitraum von 8 Wochen problemlos das Lehrgangsziel erreichen.
Meine Vermittlerin gibt offen zu, dass sie sich nicht mit Maßnahmen in Form von Fernstudium auskennt, und dass aktuell keine Weiterbildungen genehmigt werden. Bei Weiterführung der Maßnahme nach der Krankheitsphase würden sich wohl mein ALG 1 nochmals ein wenig verlängern. Allerdings eigentlich maximal um die 6 Wochen, die ich ALG 1 beziehe, bis ich wohl von der Krankenkasse vorübergehend monatlich Geld beziehen würde. Danach wäre gegebenenfalls eine Restzeit von 8 Wochen der Maßnahme und anschließend 30 Tage übrig.
Ist es rechtends, dass meine Vermittlerin, die Maßnahme aufgrund meiner Krankheit einfach beendet?
LG Cassia

Das kann ich auch nicht sagen. Ich würde Dir aber raten, in die VdK einzutreten, dem größten Sozialverband Deutschlands. Monatsbeitrag € 4.50. (www.vdk.de). Sie vertreten Dich in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten bis hin zum Sozialgericht. Wenn Du Einspruch einlegst, kommt das in den Papierkorb. Wenn die VdK Einspruch einlegt, wird der Antrag mit aller Sorgfältigkeit geprüft.

Vielen Dank für Deine schnelle Antwort, ich schau mir das mal an mit der VdK. LG Cassia

Hallo,

rechtlich gesehen bin ich diesbezüglich auch überfragt, kann mir rein vom gesunden Menschenverstand her allerdings nur schwer vorstellen, dass es da gar keine Optionen geben sollte, wie sich das doch noch lösen lassen sollte…

Selbst wenn dein ALG I vor Ende der Maßnahme ausläuft, muss es doch möglich sein, die Maßnahme auch zu beenden, während du bereits ALG II beziehst?!

Grüße