Darf meine Bank eine Umschuldung verweigern?

Kann meine Bank eine Umschuldung (zu einer anderen Bank) verweigern trotz Zahlung der Vorfälligkeitszinsen?MFG heinzma

Hallo,

Kann meine Bank eine Umschuldung (zu einer anderen Bank)
verweigern trotz Zahlung der Vorfälligkeitszinsen?

Gegenfrage: meinst Du, ein Kreditgeber kann seinen Kredit einfach auf einen anderen Kreditnehmer verlagern?

Kreditverträge sind - wie alle anderen Verträge auch - zu erfüllen; es denn, alle Vertragspartner stimmen einer Änderung bzw. Beendigung zu. Wenn dies nicht der Fall ist, bleiben nur die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsrechte.

Gruß
Christian

Kann meine Bank eine Umschuldung (zu einer anderen Bank)
verweigern trotz Zahlung der Vorfälligkeitszinsen?MFG heinzma

Hallo Heinzma,

du solltest in deinem Kreditvertrag nachlesen, ob überhaupt vereinbart wurde, das eine vorzeitige Rückzahlung möglich ist. Ansonsten gilt:

Darlehensverträge enden in der Regel durch Zeitablauf. Ohne Vereinbarung einer Laufzeit steht dem Kreditnehmer ein ordentliches Kündigungsrecht gem. § 608 I BGB zu. Wurde eine feste Laufzeit, ein fester Zinssatz und eine Grundpfandrechtsicherung vereinbart, so kann der Kreditnehmer unter Einhaltung der Fristen des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten. Ein solches Interesse könnte beispielsweise darin bestehen, dass der Darlehensnehmer eine Eigentumswohnung verkaufen möchte. Der Bank oder Sparkasse ist dann aber der Schaden der ihr aus der vorzeitigen Kündigung entsteht in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung zu ersetzen …

Lg Lyserk

Darlehensverträge enden in der Regel durch Zeitablauf. Ohne
Vereinbarung einer Laufzeit steht dem Kreditnehmer ein
ordentliches Kündigungsrecht gem. § 608 I BGB zu. Wurde eine
feste Laufzeit, ein fester Zinssatz und eine
Grundpfandrechtsicherung vereinbart, so kann der Kreditnehmer
unter Einhaltung der Fristen des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur
vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies
gebieten. Ein solches Interesse könnte beispielsweise darin
bestehen, dass der Darlehensnehmer eine Eigentumswohnung
verkaufen möchte. Der Bank oder Sparkasse ist dann aber der
Schaden der ihr aus der vorzeitigen Kündigung entsteht in Form
einer Vorfälligkeitsentschädigung zu ersetzen …

Geklaut von: http://www.darlehenskuendigung.de/

Mal abgesehen davon, daß man nicht ein berechtigtes Interesse, sondern einen wichtigen Grund haben muß, schürt die Folgende Passage zu viel Hoffnung:

Ein solches Interesse könnte beispielsweise darin
bestehen, dass der Darlehensnehmer eine Eigentumswohnung
verkaufen möchte.

Besser wäre die folgende Formulierung:

Ein solcher wichtiger Grund liegt in der Regel nur dann vor, wenn
der Darlehensnehmer die finanzierte Immobilie verkaufen möchte.

Gruß
C.