Darf meine Exfrau die kinder sehen ?

Schönen Guten Abend zusammen,
ich habe da mal eine Frage… Grundsätzlich im vorne herein geht es um meine Exfrau.Mit dieser Frau habe ich 4 Kids die auch bei mir leben, und habe auch das alleinige Sorgerecht. So… Zeit nun knapp 4 jahre bin ich nicht mehr mit ihr zusammen… Sie kümmert sich nur dann wann sie will um die kids… letzte weihnachten oder denn kids ihre geburtstage sind sehr armseelig ausgefallen wobei bei weihnachten garnichts kam… Montags sind immer ihre Telefonanrufe bzw… ihre telefonzeit. Die telefonate sind auch nicht grad die besten… weil für alle 4 kids braucht sie gerade mal insgesamt 15 - 25 Min. Und legt dann auf !!!

Nun zur eigentliche Frage… Da meine Exfrau ja stadtbekannt ist in den Städten und Dörfern wo sie überall gewohnt hat… und überall schrott gebaut hatte… Und in sachen Betthupferl hatte sie ja nie Nein gesagt… Und so wie ich schon gesagt bekommen habe nimmt sie auch Drogen hin und wieder…

Stelle ich nun meine Frage… Wenn diese Frau die Kinder sehen will … kann ich vorher über einem Anwalt erst einen Test durchführen lassen in sachen  - Drogen sowie auch HIV ???
Ich möchte nur Sicher gehen das meine Kinder gesund bleiben… und nicht Krank werden.

Muss aber dazu sagen das meine Exfrau schon knapp in einer Stadt wohnt und gegend wo Weltbekannt ist für solche sachen…

Gut in jeder stadt gibt es gegenden wo man meinden soll… aber die gesundheit geht vor.

Vielen Dank… in voraus… Danke

Hallo,

zunächst einmal der Hinweis, dass ich glaube, dass diese Frage gegen FAQ 1129 verstößt.

Dennoch kurz dazu:

Grundsätzlich hat natürlich jedes Elternteil das Recht auf einen Umgang mit den Kindern.

Sollten jedoch wie augenscheinlich vorliegend der Fall ist, gewisse Gründe dagegen sprechen, die eventuell das Kindeswohl gefährden, sollte zunächst einmal das Jugendamt ins Boot geholt werden. Dieses könnte dann eventuell sogar einen Drogentest veranlassen um zu kontrollieren, dass an den vogebrachten Vorwürfen wirklich was dran ist.

Es könnte aber auch meines Wissens nach direkt ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag gestellt werden, dass Besuchsrecht aus den vorgenannten Gründen auszusetzen.

Aber es sollte immer im Auge behalten werden, dass es um das Kindeswohl geht und nicht um eventuelle Streitigkeiten unter den getrennten Partnern.

Hinschauen kann man doch niemandem verbieten.

Das habe ich auch gedacht. Trotzdem hat mich mal ein Rochter wegen Stalkings verurteilt.
So pauschal kann man das also wohl doch nicht sagen!?