Guten Tag, Problem!
habe einen Mietvertrag über Wohnung und Garage seit 01.01.2008. Die Wohnung ist auf Lebenszeit im Grundbuch eingetragen. Wohnung und Garage sind zusammen in einem Mietvertrag. (§ 5-Zusätzlich wird/werden vermietet: Garage: -nach den Bedingungen dieses Vertrages)
Genau am 04.10.2009 (Sonntag) hat meinen Vermieter ein Brief in meinem Briefkasten eingesteckt die ich natürlich erst am nächsten Tag gelesen habe und eine Mieterhöhung für die Garage erhalten.
Wortwörtlich: (ab dem 01.11.2009 wird die Miete der Garage in der X…Straße …den in der Umgebung allgemeinen Monatsmietpreis für Garagen mit Strom auf 50,-Euro angepasst. Ich muss sie außerdem darauf hinweisen das u.a. Mieterhöhung, Sie ein Sonderkündigungsrecht haben).
Es handelt sich um einem Doppelblechgarage, wobei an eine Seite sein Auto geparkt wird und die andere Seite mein Auto. Bis jetzt habe ich 10 EUR monatlich bezahlt und er fordert ab 01 November 50 EUR-(Das entspricht eine Erhöhung von 500%).
Postwendend habe ich meinem Vermieter folgendes mitgeteilt:
Ich lehne die Mieterhöhung für die Garage ab weil:
- Die Garage die sie meinen ist ein Offenem Doppelgarage wo jeder Zutritt hat.
- Die Garage die Sie meinen erweist Feuchtigkeit und Nässe.
- Die Erhöhung entspricht nicht die Max. 20% des Betrages. (10+20%=12 EUR.)
- Haben Sie daran gedacht dass Sie mit mir Vertraglich gebunden (Garage und Wohnung) sind?
- Erhöhungen können bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats, also Erhöhung spätestens am dritten Werktag des Oktober 2009 zu 01 Januar 2009- Ihre Schreiben haben Sie am 04 Oktober Datiert.
Sie Können Licht und Strom abschalten denn ich benutze schon lange eine Taschenlampe und bin nicht angewiesen an ihre Licht/Strom. Meinetwegen können Sie auch das Licht vom Hof Wegschalten sowie Von meinem Kellerraum.
Am nächsten Tag habe ich folgende Antwort erhalten (10.10.09):
Da Sie nicht mit der Erhöhung einverstanden sind, Kündige ich Ihnen die Garage zum 01.12.2009. Einen Mietvertrag kann man kündigen Herr (soloio) das müßten Sie eigentlich auch wissen. Da die Garage nur ein Zusatz ist, unterliegt diese nicht Ihrem entgeltlichen Wohnrecht auf Lebenszeit (wie bei Gericht vom Richter erklärt). Und da nach Ihren Angaben die Garage nicht Ihren mindest Standard entspricht und viele Mängel aufweißt, wie Feuchtigkeit und das es eine Doppelgarage ist wo ich nur noch Zugang habe, denke ich ist es in Ihrem interesse. Daher bitte ich bis dato um Räumung und Schlüsselübergabe. Sollten Sie sich wie in der Vergangenheit dagegen streben und die Garage nicht Räumen. Wird die Garage von mir Geräumt und die kosten gehen zu Ihren Lasten wie u.a. auch ein neues Schloss und einen Abschlepp Service wegen Falsch Parkens. Da ein Absolutes Parkverbot für Mieter und anderen auf dem Hof wie Garage gilt, außer natürlich mit meiner Genehmigung. Ist auch für Sie das Parken auf den Hof in Zukunft untersagt.
Mit freundlichen Grüße
In meine Gleiche Straße habe ich mich Informiert:
- 1 Garage –ca… 20 m. links von der oben Angegebenen Grundstück (Reihengarage) 45 EUR pro Monat
- 1 Garage–ca… 35 m. rechts von der oben Angegebenen Grundstück (Reihengarage) 40 EUR pro Monat
Wer weiß was? Ist so-was in überhaupt möglich?
Für jeden Hinweis (§§) und Hilfe bedanke mich in voraus.