Hallo
Darf mein Chef die Ausbildungsvergütung direkt meiner mutter geben
Da ich deinem Nickname entnehme, dass du noch nicht volljährig bist, hat deine Mutter als gesetzliche Vertreterin die Möglichkeit über deine FInanzen zu entscheiden. Sie wird auch deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben und hätte auch die Möglichkeit alles auf dein Konto laufen zu lassen, aber dir die Verfügung zu sperren…also hilft nur lieb mit Mama reden!
Hallo
Darf mein Chef die Ausbildungsvergütung direkt meiner mutter
geben
Hast du das 18. Lebensjahr schon vollendet? Falls ja. Geht das nicht. Du bist dann voll geschäfstfähig. Bis dahin können deine Eltern, als Erziehungsberechtigte, deine Geschäfte führen und dazu gehört auch dein Geld.
Allerdings ist es angemessen, dir entsprechendes „Taschengeld“ zu zahlen.
Verstoß gegen FAQ 1129 und falsches Brett
Hallo,
Darf mein Chef die Ausbildungsvergütung direkt meiner mutter geben
?
Dass erfährst du, wenn du deine frage nach der Löschung HIER nochmal im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ stellst. Denn deine Frage ist eine Rechtsfrage, weswegen FAQ:1129 beachtet werden muss (zur Erläuterung siehe auch die Vorschaltseite im Rechtsbrett).
Außerdem solltest du beim 2. Versuch gleich ALLE relevanten Infos mitteilen, z.B. dein Alter!
Grüße Fred
PS: „Mutter“ wird übrigens in jedem Falle groß geschrieben.
Hallo!
Unabhängig aller Forumsverstöße und unabhängig von der Meinung meiner Vor-Poster/innen bin ich der Meinung,
a) dass ein beschränkt geschäftsfähiger Azubi für die Ausbildung voll geschäftsfähig ist, nachdem der gesetzliche Vertreter der Ausbildung zugestimmt hat,
b) dass das Azubi-Gehalt Eigentum des Azubis ist,
c) von diesem Gehalt auch für Ausbildungszwecke u.ä. voll verbindliche Geschäfte tätigen kann
und
d)dass der Azubi einfach sein Konto angeben sollte, auf das nur er Zugriff hat und der Ausbildungsbetrieb überweist.
Darüber hinaus ist es eine Unverschämtheit des Ausbildungsbetriebs…
und der Mutter eh!
§§ 106 ff. BGB.
Good Luck,
Jogi
Hallo, also ich arbeite in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte und da ist es so, dass unsere Auszubildenden ein eigenes Konto haben MÜSSEN, also auf ihren Namen ausgestellt. Das trifft auch zu, wenn der Azubi noch nicht 18 Jahre alt ist und die Eltern den Vertrag mit unterschrieben haben.
Freundliche Grüße
Doris
Hallo, also ich arbeite in einer überbetrieblichen
Ausbildungsstätte und da ist es so, dass unsere Auszubildenden
ein eigenes Konto haben MÜSSEN, also auf ihren Namen
ausgestellt. Das trifft auch zu, wenn der Azubi noch nicht 18
Jahre alt ist
Wenn er es ist, ginge es eh nicht anders.
und die Eltern den Vertrag mit unterschrieben haben.
Ja Doris,
aber ich glaube, der Fragesteller will wissen, ob es rechtens ist.
Das sie bei EUCH eine Konto haben MÜSSEN, mag so sein. Aber warum?
Gemacht wird dies i.d.R.(das könnten auch 100%), weil der minderjährige Azubi innerhalb der Ausbildung das 18. Lj. vollendet und dann, müsste der Ausbild.betrieb zu diesem Zeitpunkt die Zahlungsanweisung ändern, um schuldbefreiend zahlen zu können.
Neue Frage für dich:
Wie würde eure Einrichtung, rechtlich korrekt handeln müssen, wenn der Erziehungsberechtigte eines mindesjährigen Azubis, die Ausb.vergütung auf sein Konto überwiesen haben wollte?
wir nähern uns der wirklichen Lage
Hallo!
Hallo.
Unabhängig aller Forumsverstöße und unabhängig von der Meinung
meiner Vor-Poster/innen bin ich der Meinung,
Danke, es trägt dazu bei, dass wir uns der eigentlichen Fargestellung nähern. Denn ich glaube, der Fragesteller wollte wohl wissen, ob so etwas rechtens sei. Dein Beitrag bringt jetzt einmal das Recht hinzu. Daher möchte ich sachbezogen etwas beisteuern, damit sich die eigentliche Frage auflösen kann, was bestimmt auch für andere Leser interessant wäre.
a) dass ein beschränkt geschäftsfähiger Azubi für die
Ausbildung voll geschäftsfähig ist, nachdem der gesetzliche
Vertreter der Ausbildung zugestimmt hat,
§ 113 BGB bestimmt nur Dienst- und Arbeitsverhältnisse.
b) dass das Azubi-Gehalt Eigentum des Azubis ist,
Aber kann ein beschränkt Geschäftsfähiger auch allein darüber bestimmen?
c) von diesem Gehalt auch für Ausbildungszwecke u.ä. voll
verbindliche Geschäfte tätigen kann
§ 110 BGB. Das ist nicht in Frage gestellt. Der Azubi darf es, wenn er Geld dafür in Besitz hält.
und
d)dass der Azubi einfach sein Konto angeben sollte, auf das
nur er Zugriff hat und der Ausbildungsbetrieb überweist.
Hätte der Betrieb denn, dem uneingeschränkt nachzukommen?
Darüber hinaus ist es eine Unverschämtheit des
Ausbildungsbetriebs…und der Mutter eh!
Das können wir nicht beurteilen. Da die Verhältnisse nicht bekannt sind. Würdest du es als unverschämt empfinden, wenn ein Azubi nicht bereit ist, einen Betrag zum Haushaltsgeld beizusteuern, wenn er noch zu Hause wohnt?
§§ 106 ff. BGB.
Du sagst es: „…in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.“
Da es mehr ‚Recht‘ ist als ‚Ausbildung‘, habe ich die Frage unten mal bei Arbeitsrecht gestellt.
Hallo
Darf mein Chef die Ausbildungsvergütung direkt meiner mutter
geben
Hallo, also wie gesagt, ich hatte das mal bei ‚Arbeitsrecht‘ reingestellt, da es eine äußerst interessante Fragestellung ist.
Hier:
/t/beschraenkt-geschaeftsfaehiger-in-berufsausbildun…
Also solange der Azubi minderjährig ist, dürfen die Eltern eine Menge für ihn entscheiden, auch was sein Geld anbelangt.