es wird komplizierter
Hallo, also ich trage selber mal was nach, da ich mich nochmal damit beschäftigt hatte. Der Ursprung entstammt ja der Frage weiter oben, /t/darf-meine-mutter-meine-ausbildungsverguetung/617…
Darf der Chef die Ausbildungsvergütung an die Eltern
zahlen?
Angenommen sei ein Azubi, unter 18 J., dessen Betrieb seine
Ausbildungsvergütung, statt an ihn selbst, an seine
Erziehungsberechtigten zahlt.
Ausbildungsverhältnisse sind keine Arbeitsverhältnisse, hier.
Es sind jedoch arbeitsrechtliche Rechtsvorschiften und Rechtsgrundsätze anwendbar, soweit sich nichts anderes ergibt.
Daher gilt zunächst § 113 BGB nicht , denn es ist ja kein Arbeitsverhältnis, wie hier auch schon mal /t/113-bgb-nicht-fuer-ausbildungsvertraege/4780460
Und dann kann der Minderjährige für Rechtsgeschäfte seines Ausb.verhältnisses nicht unbeschränkt geschäftsfähig sein.
Der Minderjährige wäre es, wenn er z.B. in den Ferien ein Arbeitsverhältnis eingeht. Dann gilt auch, von Unverhältnismäßigkeit einmal abgesehen, § 110 BGB, wenn er das Geld ausgibt.
Der Rest ist dann eigentlich nicht mehr Ausbildungs-/Arbeitsrecht, sondern Allgemeines Recht, da die Frage dann lauten könnte, ob ein Minderjähriger über Geld, welches im zufließt, eigenständig entscheiden kann, ggf. unter der Maßgabe, ob er dafür gearbeitet hat.
Der Azubi arbeitet aber nicht, er lernt. Auch wenn das mancher Azubi (manchmal auch der Chef) anders sieht.
Der ausgelernte Koch, der die Suppe bereitet, ist Arbeitnehmer und er arbeitet, der Azubi, der genau die gleiche Suppe bereitet, auch eigenständig, arbeitet nicht, er lernt bzw. festigt seine Kenntnisse. So weichen z.B. auch hier arbeitsrechtliche Rechtsvorschiften ab, wenn der Arbeitnehmer-Koch die Suppe versalzt oder der Azubi-Koch, im Hinblick auf Schadenrsatzforderungen.
Der Azubi geht nicht arbeiten. Seine Eltern (Vormund) geben ihn in die Obhut eines Dritten zur Ausbildung. Im Grunde müsste dann der Azubi, den Ausb.vertrag gar nicht mit unterschreiben; erst wenn er 18 wird; aber man erledigt es halt gleich mit.
Also wem gehört das Geld und wer verfügt darüber?
Nebenbeispiele:
A) Der 16 jährige Max nimmt bei DSDS teil, wird Superstar und verdient durch Plattenverkäufe 1 Mio €. Kann er das Geld für Partys und was auch immer einfach so ausgeben?
b) Die 14 jährige Susi erbt von ihrem Onkel 250.000 € und möchte sofort 25.000 € dem Tierheim spenden?