Darf meine Mutter mich trotzdem begleiten?

Hallo,

vor 4 Monaten hatte ich (14) eine Skoliose-OP und bin deswegen of verspannt. Das ist so schlimm, dass es sich auf den Ischias-Nerv auswirkt.

Gerade war ich deswegen beim Orthopäden, weil ich nicht wusste, woher das kam. Er hat dann gesagt, es sei eine Muskelverspannung und hat mr 6x manuelle Therapie verschrieben (srichtige Krankengymnastik darf ich nicht machen und für Akkupunktur ist mein Rücken noch zu empfindlich).

Jetzt meinte meine Mutter, sie müsse mich beim ersten Termin begleiten, da die Therapie wegen der OP nur in einem bestimmten Bereich gemacht werden darf. Ich will aber nicht, dass sie mitkommt, sondern ich würde es lieber alleine regeln. Sonst stehe ich nämlich doof da, wenn ich eine eigene Wohnung habe.

Ich habe mal gehört, dass man ab 14 verweigern darf, dass die Eltern zu Arztbesuchen etc. mitkommen und es auch nicht dürfen, wenn man es verweigert hat. Stimmt das? Oder darf meine Mutter gegen meinen Willen mitkommen?

Hallo, GrafDracula,
es tut mir furchtbar Leid, aber ich weiß wirklich nichts über dieses Thema. Ich könnte nur vermutungen anstellen, aber am besten fragst Du da den Arzt selber oder guckst in einem Gesetzbuch o.ä. nach. Ich wünschte, ich hätte helfen können!

Hallo Graf Dracula :smile:

Deine frage läßt sich leider nicht so einfach beantworten. Das Rechtsverhältnis zwischen Kind und Eltern ist äußerst komplex und voll juristischer Fussangeln und grauer Bereiche, da sich hier das Grundgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch in vielen Punkten berühren.

Grundsätzlich ist es so, das die Eltern verfassungsrechtlich die Pflicht haben, den Minderjährigen Selbstentscheidung und Selbstbestimmung soweit zuzubilligen, wie eine Selbstbestimmungsfähigkeit gegeben ist.

Jetzt kommt es ABER: ein durchsetzbarer Rechtsanspruch der Kinder gegen die Eltern begründet sich daraus aber NICHT!

Ums kurz zu machen, rechtlich gesehen kannst Du es Deiner Mutti nicht verbieten, dass sie mitkommt.

Mein Tipp an Dich wäre, sprich mit ihr darüber. Mach Deiner Mutti klar, das Du erwachsen wirst, Dein Leben langsam selbst in die Hand nehmen möchtest und diesen "Arzt"besuch gerne alleine durchführen möchtest.

Kleiner Argumentation-Tipp noch:

„Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.“ So ist es in einem deutschen Gesetz zutreffend beschrieben, in § 1626 Abs. 2 BGB.

PS: Wieso Du dann wegen einer eigenen Wihnung doof da stehst, erschließt sich mir jetzt nicht so ganz. Zu mal es dem Therapeuten sicher egal sein dürfte, ob Du zu Hause oder bei Deinen Eltern lebst :wink: oder worauf zielt Deine Frage genau ab?? :wink:

Hallo,

also, ersteinmal verstehe ich nicht ganz, weshalb Deine Mutter mit Deinen 14 Jahren bei einem Massagetermin unbedingt mit dabei sein möchte. Ich würde zum Einen nocheinmal versuchen, mit Ihr darüber zu reden und Ihr vielleicht vorzuschlagen, dass Sie das erste Mal mit an die Türe mit geht, um dabei zu sein, wenn der Masseur mit Dir die Massage durchspricht. Dann soll Sie wieder gehen. Wenn Sie darauf nicht eingeht, dann würde ich an Deiner Stelle bei der Praxis anrufen und die dort fragen, ob Du Deiner Mutter verbeiten kannst, dass Sie dabei ist. Ich muss sagen, dass ich da überfragt bin, da es dabei ja nicht um einen Arztbesuch geht, sondern um eine vom Arzt verschriebene Massage.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Liebe Grüße :o)

Hallo Dracula- generell sind deine Eltern noch sorgeberechtigt und könnten es daher durchsetzen mitzukommen. Sprich doch mit deiner Mutter und übe das Gespräch mit dem Therapeuten mit ihr- sicherlich kannst du es ebenso vermitteln was er wissen muss- zur Not gibts ja auch noch Handys… Ich denke, du kannst es auch alleine wenn du es willst (eigentlich gut wenn du so selbstständig bist…)
Alles Gute und vor allem gute Besserung!
Julchen

hallo ,

mit 14 jahren ist man gesetzlich nicht volljährig und daher sind deine Mutter als gesetzlicher Vertreter auc h in der Gesundheitsfürsorge für dich verantwortlich.sie hat also das Recht und die Pflicht dich zu begleiten .

MFG

dürfen ja- müssen nicht

nein, wenn du nicht möchtest, kannst du allein gehen. Ab 14 Jahren ist es deine eigene Entscheidung , weder Arzt noch Krankenkasse dürfen ohne deinen Willen Auskünfte ertreilen.
LG Jaani

Grundsätzlich gilt bei allen Jugendlichen, dass bis zur Volljährigkeit die Eltern auch das recht haben, über körperliche Eingriffe und ärztliche Maßnahmen zu entscheiden.

In der Rechtsprechung ist jeoch erkennbar, dass Jugendliche ab 15 Jahren eigenständig ärztliche behandlung in Anspruch nehmen können, wobei bei schwierigen Eingriffen der mediziner schon aus Selbstschutz auf ein Einverständnis der Sorgeberechtigten drängen wird. Zur ärtztlichen Schweigepflicht ist folgendes zu sagen: Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der
ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Bei
Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang
zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des
Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis
jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles. (Merkblatt der Ärztekammer Berlin)

Für Dich heisst das: Im Wweifelsfall kann deine Mutter durchsetzen, an der Behandlung teilzunehmen.
Das ist jedoch weniger eine rechtliche Frage als ein Frage des guten Eltern/Kind-verhältnisses. Sprich mit deinen Eltern, schilder deine Probleme und mache deutlich, warum Du alleine zum Arzt gehen willst.

Hallo,lieber Graf Dracula,

also bis zum 18.Lebensjahr besteht das Recht aber auch die Pflicht(!!) der elterlichen Fürsorge für ihr Kind.
leider schreibst du nichts über deine Mutter,z.B. ob sie so auftritt, das du dich „blamiert“ fühlst.Darüber könntest du vorher mit ihr in Ruhe reden. Hast du die Sache schon mal von einer ganz anderenn Seite gesehen?!Nämlich : Du hast eine Beraterin („Anwältin“ )an deiner Seite ,die notfalls dich verteidigt und von der du lernen kannst!Ich will dir keine Angst machen, aber manche Ärzte können sehr arrogant gegenüber jungen (oder alten )Menschen sein. Heute begleitet sie dich, um sicherzustellen, das deine Beste Versorgung duchgesetzt wird…später, wenn sie alt ist, wirst DU sie begleiten müssen, und dann weißt du ja, wie das geht und worauf du achtenn mußt…!
Und eines ist mal klar: Mütter sind immer peinlich…und die Ärzte haben solche Mütter auch…also ist das wieder NICHT peinlich , weil normal, und es ist absolut nicht normal , wenn von nicht rechtskräftig Erwachsenen medizinische Entscheidungen oder behandlungen ohne Kontrolle oder Genehmigung einer Rechtsperson (wie Eltern) verlangt werden,im Gegenteil ,das ist strafbar. Gewisse Einschränkungen in der Anwesenheit bei Untersuchungen ab 16 berührenn diese Tatsache auch nicht.
Mein Rat : bleib cool , nimms gelassen hin und sieh es positiv.
liebe Grüße Aquamarina

PS. meine Mutter war immer peinlich , aber schon mit 16 hatte ich so viel von ihr gelernt ,dass ich tatsächlich alleine zum Arzt konnte, hatte sie zur Not immHintergrund. Mit 14 wäre das nicht möglich gewesen .

Hallo,
ich verstehe, dass du deine Mutter nicht dabeihaben möchtest. Hast du einmal versucht, es ihr klarzumachen? Sprich doch höflich und nicht verletzend mit ihr, um ihr deine Eintellung zu vermitteln.
Ich weiß nicht, wie du es rechtlich verhindern willst, sie am Termin teilnehmen zu lassen.

Hallo?
Die Frage der 14 Jährigen ist wohl so zu verstehen, wie sie sich gegenüber ihrer Mutter verhalten soll.

  • Sie will deswegen sicher nicht einen Rechtsbeistand aufsuchen. Oder laufen bei „Euch“ die Gespräche so ab:„Nein, Mutter, gemäss Artikel xxyy, gebe ich dir einen ablehnenden Bescheid…“?

  • Dass Eltern gegenüber eines Jugendlichen verantwortlich sind, weiss sie wohl selber.

  • Anwort: „Liebe Ma, bitte respektiere meinen Wunsch, ich will alleine gehen.“ Kein Angriff etc.

Es ist halt so, dass Alles so oder so die Eltern zahlen müssen. So oder so…