Darf melango.de soetwas?

Liebe/-r Experte/-in,

nachdem mir melango.de unaufgefordert eine Email mit einem Zugangspasswort geschickt hat, habe ich mich eingeloggt. Am nächsten Tag kam eine Rechnung über 285€, weil ich mich angeblich für 2 Jahre angemeldet hätte. Beim Einloggen gab es weder einen Hinweis, dass es Geld kostet noch die AGBs.
Ist diese Geldvorderung rechtens, so wie es in den AGBs von melango.de da doch steht?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße, Adam M.

Nachdem das BGB sehr umfangreich ist, gerade im Hinblick auf das Vertragsrecht schlage ich dir vor, einen Fachanwalt zu konsultieren.
Gruß R.

Sehr geehrter herr Mikusch,
Sie sind vermutlich bei „wer-weiß-was“ auf mich gekommen, weil als Stichwort Berufung aufgeführt ist. Mit Berufung ist hier aber eine Berufung zu einem kirchlichen Dienst oder zum Ordensleben gemeint. Die anderen Stichworte sind: Ordensleben, Glaube. Ich hoffe, Sie finden jemanden, der Ihnen weiterhelfen kann.
Herzliche Grüße P. Manfred

Hallo Adam,

Ich hoffe, dass ich dir helfen kann, allerdings muss ich zuallererst sagen, dass ich mir mein Rechtswissen nur aus dem Wirtschaf-Recht-Leistungskurs angeeignet habe.
Glücklicherweise kam genau so ein ähnlicher Fall mal im Abitur dran, den wir auch durchgemacht haben.

Mit diesem „zuschicken“ des Passwortes kann ich dir leider nicht genauer helfen…ich meine zu denken, dass zwar ein Vertrag zustande gekommen ist, da du aber nicht auf die AGBs hingewiesen worden bist, sind diese kein Bestandteil geworden.
Allerdings kann ich dich beruhigen, wenn nicht fett auf der Seite auf den Geldbetrag hingewiesen wurde ist dies nicht gültig, da du ja nicht damit rechnen hast können.
Falls du ein BGB hast kannst du das auch bei § 305 ff durchlesen.
Da dieser Geldbetrag eben nicht zu erwarten ist und es eine ‚überraschende klausel ist‘ ist dieser Teil mit der Zahlung nichtig.

Also was ich an deiner Stelle nun sofort machen würde, ist eine Mail zu schreiben und den Paragraphen § 305 c zu erwähnen (überraschende und mehrdeutige klauseln) und evtl einen teil daraus zu zitieren „…dass der vertragspartner des verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht vertragsbestandteil“ …dh dass du nicht auf den Zahlungsbetrag hingewiesen worden bist,weshalb du auch nicht zahlen musst.

Dass dir das Passwort nur zugeschickt worden ist und du dich nicht selbst registriert hast ist bestimmt auch noch eine Sonderregelung…aber dort kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Google doch mal die Homepage…vll sind noch andere Betrugsopfer im Internet aktiv :wink:

Ich hoffe ich habe dir geholfen,
schönen Tag noch, Lisa S.