Jemand ging auf der Straße spazieren und wurde ohne Vorwarnung von einer Polizistin angegriffen, die sich in den Arm dieses Fußgängers krallte. Der Fußgänger war so baff, dass er sich losriss und einfach weiterging. Erst nach dem Losreißen hat der Fußgänger erkannt, dass es sich um eine Polizistin handelte - stand auf ihrer Mütze. Leider hat die Polizistin den Fußgänger ewig verfolgt, um ihm dann an einer menschenleeren Stelle ihren Schlagstock in die Seite zu hauen und ihn so zu stoppen. Auf dem Weg dahin hat sie dann noch 2 weitere Beamte gerufen, die den Fußgänger dort festhielten und seine Daten aufnahmen. Außer ein lapidares „Sie bekommen Post, dann können sie sich äußern.“ wurde dem Fußgänger nicht gesagt. Das „Lustige“ an der Situation ist, dass der Fußgänger bis heute nicht weiß, warum die Polizistin ihn verfolgte. Sie log vor den Beamten, dass sie den Fußgänger mehrmals aufgefordert habe und dieser dem nicht Folge leistete. Wie auch, denn der Fußgänger hatte Kopfhörer auf. Er hätte die Polizistin also nur wahrnehmen können, wenn sie ihn überholt hätte, um ihn anzusprechen. Dürfen Polizisten Passanten ohne Grund einfach tätlich angreifen? Darf die Polizistin einfach jemanden verfolgen und diese Person dann mit dem Schlagstock angreifen? Welche Art Anwalt müsste man sich denn nehmen, wenn man die Polizistin anzeigen wöllte?
Es ist zwar schön beschrieben was (aus einer Sichtweise) geschehen ist, aber um den (objektiven)Einzelfall beurteilen zu können zu wenig Infos.
Ein Ja oder Nein spricht eh ein Richter. Vondaher leider keine Antwort möglich.
Hallo,
das klingt alles sehr abenteuerlich was Du da schreibst. Wenn ich das richtig gelesen habe, dann bsit Du ja nicht beteiligt sondern erkundigst dich für jemand anders.
Aufgrund der personellen und dienstlichen Situation bei der Polizei ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass es sich so abgespielt hat wie Du das erzählst. Um das beurteilen zu können muss man unbedingt beide Schilderungen kennen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass eine Polizistin einfach ohne Grund einen harmlosen Bürger angreift. Da war noch etwas vorher, was Du offensichtlich nicht weißt und ich leider auch nicht. Wenn die betreffende Person sich zu Unrecht angegriffen fühlt, soll sie einfach zu der betreffenden Dienststelle gehen und dort nachfragen. Der Leiter der Dienststelle wird ganz sicher Auskunft geben. Bei dem könnte man dann auch eine Anzeige erstatten. Dafür braucht man keinen Rechtsanwalt. Es gäbe dann immer noch das Mittel der Dienstaufsichts-beschwerde. Das steht aber auch nur dem Geschädigten zu.
Wenn die Polizei aber jemanden gebietet anzuhalten und sich auszuweisen, dann muss man das schon tun. Mehr kann ich dazu nicht sagen, da ich dazu mehr und genauere Informationen haben müsste.
Gruß KL
Hallo!
Also diese Geschichte klingt schon ziemlich abstrus. Ich gehe mal davon aus, dass die Polizistin schon einen Grund hatte diesen Mann anzuhalten. Wenn sich die Person schon losgerissen hat und trotz Aufforderung nicht stehen geblieben ist, dann hatte die Polizisten einen guten Grund diesen mit körperlicher Gewalt zu Boden zu bringen. Das Märchen mit den Kopfhöhrern zieht übrigens vor keinem Gericht. Spätestens als er am Arm gepackt wurde hatte er seine Aufmerksamkeit auf die Polizistin gerichtet.
Für Außenstehende sieht es of so aus, als würden offensichtlich harmlose und unbeteiligte Personen grundlos angegriffen werden. Ob diese Person vorher jemanden ausgeraubt oder Drogen verkauft hat, können sie doch nicht beurteilen. Wir leben hier nicht in einem Land in dem Personen grundlos von Polizisten geschlagen werden, da können sie beruhigt sein.
mit Verlaub…sind sie zufällig sehr vorurteilsbehaftet und links engestellt…solche Unterstellungen kommen mir aus meiner früheren Zeit bekannt vor.
Haben sie von der Vorgeschichte etwas mitbekommen??..wie sie schildern, NEIN. Also folglich den Ball flach halten mit Unterstellungen.
Sie glauben (naiv oder blind) einem „Geschädigten“ und „unbescholtenen Bürger“, den sie nicht kennen „at hoc“ erst einmal alles.
In meiner langjährigen dienstlichen Zeit, sind die „Unschuldslämmer“, die ja so gar nichts gemacht haben, gerade diejenigen, die am meisten im Vorfeld dazu beigetragen haben.
Wenn die Kollegin diesem „unbescholtenen Bürger“ noch eine Anzeige zukommen lässt, wird da schon etwas vorgefallen sein. In welcher Form auch immer…ich war auch nicht vor Ort. ABER, wenn sich dieser „unbescholtene“ Bürger, dem sie ja so alles abnehmen, zu Unrecht behandelt fühlt, stehen ihm die rechtlichen Wege offen, um dieses Verhalten überprüfen zu lassen.
SIE haben nichts davor mitbekommen…NUR im Nachgang eine einseitige Schilderung gehört…also…mehr sage ich dazu nicht.
Sg Lawacho !
Sollte sich der Sachverhalt genau so zugetragen haben, wie Sie ihn schildern, dann ist diese Polizistin im Dienst nicht tragbar. Verzeihen Sie mir, aber ich bezweifle sehr stark, dass der Vorfall sich so ereignet hat.
- Warum soll eine Polizsitin eine wildfremde Person „angreifen“?
- Es kommen Kollegen dazu; die glauben sofort was die Kollegin sagt, hinterfragen das nicht, obwohl Gewalt angewendet wurde?
- Zum Anwalt: Einen im Strafrecht visierten Anwalt würde ich Ihnen empfehlen.
MfG
Josef
PS: War im Urlaub, daher die späte AW.
Hallo,
was für eine Art von Antwort erwarten Sie auf diese Frage?
Niemand darf ohne Grund angegriffen werden.
Nur ist Ihren Ausführungen schon zu entnehmen, dass es eine Vorgeschichte zu diesem Vorfall gibt und Sie die Tatsachen beabsichtigt in ein bestimmtes Licht zu rücken versuchen.
Viel Erfolg mit Ihrem Anwalt. Ich empfehle Ihnen allerdings, ihm gegenüber auch etwas selbstkritischer zu sein.
Hallo,
sorry, habe gerade erst die Anfrage gesehen.
Ohne Grund darf man natürlich keine körperliche Gewalt anwenden. Letztendlich kann ich zu dem Sachverhalt nicht viel sagen, denn ich war nicht dabei.
Noch dazu kann ich natürlich nur für mein Bundesland sprechen. Grundsätzlich gilt, dass man einen Verwaltungsakt (das wäre zB „bleiben sie stehen“) auch durchsetzen darf.Dabei muss man natürlich die Zulässigkeit eines Zwangsmittels (sprich: einfache körperliche Gewalt, Schlagstock usw) und die Verhältnismäßigkeit im Blick haben. Kurz gesprochen: man kann als Polizist nicht einfach den Schlagstock, Pfefferspray oder Pistole nehmen, dafür gibt es viele Gesetze und Vorschriften!
Wenn es nochmal Post geben soll, dann muss da eigentlich der Verstoß drin stehen, ansonsten kann man sich ja nicht dazu äußern!
Bei Fragen einfach melden!
Gruß JulePi