… einfach so vermieten?
Ich bin Angestellter in einer Malerfirma !
Darf mich mein Chef in eine andere Malerfirma einfach so vermieten?
… einfach so vermieten?
Ich bin Angestellter in einer Malerfirma !
Darf mich mein Chef in eine andere Malerfirma einfach so
vermieten?
Hallo Rützi, so leid es mir tut aber dein chef darf dich an andere malerfirmen ausleihen. Wie lange also in welchem umfang weiss ich leider nicht.
Ja. Du bleibst über ihn versichert und er stellt der Firma in die er dich ausgeliehen hat eine Rechnung.
Wenn du deinen Lohn von einer anderen Firma bekommst oder auf einmal Bar, dann wäre ich vorsichtig und würde mal nachfragen!!!
Grüße
Hallo, so einfach ist das nicht. Grundsätzlich darf ein Mitarbeiter einer Malerfirma nicht an andere Firmen ausgeliehen werden.Dies fällt unter das sogenannte Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz. Dieses ist lediglich Personalleasingsfirmen, bzw. Zeitarbeitsfirmen vorbehalten.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Chef mit der anderen Firma einen Subunternehmervertrag abgeschlossen hat.
In diesem muss die auszuführende Leistung klar geregelt sein. Abgerechnet darf dann hier nur nach einem entsprechenden Leistungsverzeichnis werden.Bsp.: 100 m² Wandanstrich zu 3€ pro m².
Abrechnung nach Stunde ist nicht zulässig.