Darf mich mein Maler Chef einfach zu einer

… anderen Malerfirma schicken um dort für diese zu arbeiten?

Sorry, das hat leider mit Zeitarbeit nichts zu tun. Kann daher nicht weiterhelfen.

… anderen Malerfirma schicken um dort für diese zu arbeiten?

… anderen Malerfirma schicken um dort für diese zu arbeiten?

Das ist ja das Prinzip von Zeitarbeit. In ihrem Arbeitsvertrag verpflichten sie sich zur sogenannten auswärtigen Beschäftigung, das schließt natürlich auch die Überlassung anm einen anderen Malerbetrieb. SWollten sie jedoch bei einer normalen Malerfirma beschäftigt sein, ist ihr Chef im Rahmen des sogenannten Handwerkerrings berechtigt, sie bis zu 3 Monaten an eine andere Malerfirma „auszuleihen“, ihr Arbeitsverhältnis bei ihrer eigenen Firma ist davon aber nicht betroffen, es läuft regulär im Rahmen ihres Arbeitsvertrages weiter, d.h. dass ihr Arbeitgeber weiterhin für sie gehaltsmäßig und sozialversiche-rungstechnisch für sie zuständig bleibt.

Dietmar Richter

Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob das unter Zeitarbeit fällt oder nicht. Und ob Dein Chef dafür dann eine Erlaubsnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben muss.

Wende Dich doch mal an das Landesarbeitsamt in Stuttgart. Dieses stellt die Erlaubnisse für Zeitarbeitsunternehmen aus. Daher müssen die auch Bescheid wissen, ob Dein Chef das darf oder nicht.

Viele Grüße
Chrissi

… anderen Malerfirma schicken um dort für diese zu arbeiten?

Hallo Rützi,

Die Beantwortung ist schwierig, da Du die Rahmenbedingungen nicht genau beschrieben hast. Ich gehe davon aus, dass Du als gelernter Maler bei einer Malerfirma als normaler Angestellter Deine Arbeit verrichtest.

Das „Ausleihen“ an eine andere Malerfirma kann über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erfolgen (AÜG), wenn Dein Arbeitgeber über die Voraussetzungen verfügt (insbesondere die Erlaubnis der zuständigen Landesdirektion der Agentur für Arbeit).

Weiterhin könnten auch andere privat-wirtschaftliche Verträge (z. B. gemeinsame Projektarbeiten, etc.) eine derartige Konstellation mit sich bringen.

Generell hat der Arbeitgeber das sog. Direktionsrecht, d. h. er darf bestimmen, wo Du was wie arbeiten sollst. Dabei muss er natürlich bestimmte Vorschriften einhalten (wo: Entsendegesetz; was: Berufsordnungen, wie: Unfallverhütungsverordnungen, etc. etc.).

Gruß

Harry

… anderen Malerfirma schicken um dort für diese zu arbeiten?

Das darf er. dazu muss er jedoch rechtliche Bedingungen einahtlen, z. B. braucht er dazu eine Genehmigung.

… anderen Malerfirma schicken um dort für diese zu arbeiten?

kurze Frage - kurze Anwort:

die Infos sind zu wenig! Im Prinzip ja- machen einige Firmen, die entweder Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung haben (diese Erlaubnis bekommen auch andere Firmen nicht nur Zeitarbeitsfirmen) oder ein Kooperationsvertrag mit dem anderen Malergeschäft geschlossen wurde. Sprechen Sie doch Ihren Chef einfach darauf an.

Alles Gute.
L.G.

… anderen Malerfirma schicken um dort für diese zu arbeiten?

Moin, moin,

sorry für die (zu) späte Antwort. Leider war es mir nicht möglich vorher zu antworten.
Nein, meines Wissens darf Dein Chef Dich nicht weiter verleihen, sofern er keine „Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ hat.

marineblau

ja

… anderen Malerfirma schicken um dort für diese zu arbeiten?

leider kann ich da nicht sagen. idR nur wenn eine Genehmigung zu AÜ vorhanden ist. VG

… anderen Malerfirma schicken um dort für diese zu arbeiten?

Hallo Rützi,

sorry für die späte Antwort:

NEIN

aber: wenn du dich wehrst, wird wahrscheinlich dein Job gefährdet. Im besten Fall kannst du mit Nachweis durch eine Klage den Laden zu einer Geldstrafe bringen.

Viele Grüße,

Paula

Hallo, bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen nicht antwortete, meine emailadresse hatte sich geändert und so lese ich erst heute Ihre Anfrage. Ich hoffe sehr, Ihr Problem wurde gelöst!
Nochmals sorry und lieben Gruß
Marina Ines

… anderen Malerfirma schicken um dort für diese zu arbeiten?