Hallo!
Es geht um das Gesetz der Sicherungsverwahrung.
Zur Vorgeschichte.
Meine Schwester wurde 1973 ermordet, der Mörder wurde gefasst, wieder freigelassen nach 5 Jahren und gleich darauf wieder 2 Morde begangen. Wieder gefasst, lebenslänglich bekommen und anschliessend, wohl nicht im Urteil mit reingenommen, da es zu dem Zeitpunkt glaub ich noch nicht gab, wurde Sicherheitsverwahrung angeordnet.
Nun ist es ja so, das es die Sicherheitsverwahrung, so wie es sie vorher gab nicht mehr aktuell ist.
Nun meine Angst, das der tatsächlich wieder raus darf.
Ich selbst bin nun auch mittlerweile Mutter und hätte ein ungutes Gefühl, wenn er wieder auf freiem Fuß ist.
Darf mir die Polizei darüber Auskunft geben, ich hab alle Daten von ihm aus dem Gerichtsurteil von damals, ob er noch einsitzt oder wie könnte man es sonst rausbekommen.
Ich will einfach nur ein ruhiges Gefühl haben.
Vielen Dank schonmal.
LG
Ostfriesland_77