Darf mir die Polizei Auskunft geben?

Hallo!

Es geht um das Gesetz der Sicherungsverwahrung.
Zur Vorgeschichte.
Meine Schwester wurde 1973 ermordet, der Mörder wurde gefasst, wieder freigelassen nach 5 Jahren und gleich darauf wieder 2 Morde begangen. Wieder gefasst, lebenslänglich bekommen und anschliessend, wohl nicht im Urteil mit reingenommen, da es zu dem Zeitpunkt glaub ich noch nicht gab, wurde Sicherheitsverwahrung angeordnet.
Nun ist es ja so, das es die Sicherheitsverwahrung, so wie es sie vorher gab nicht mehr aktuell ist.
Nun meine Angst, das der tatsächlich wieder raus darf.
Ich selbst bin nun auch mittlerweile Mutter und hätte ein ungutes Gefühl, wenn er wieder auf freiem Fuß ist.
Darf mir die Polizei darüber Auskunft geben, ich hab alle Daten von ihm aus dem Gerichtsurteil von damals, ob er noch einsitzt oder wie könnte man es sonst rausbekommen.
Ich will einfach nur ein ruhiges Gefühl haben.

Vielen Dank schonmal.

LG
Ostfriesland_77

Einfach nachfragen… Wird ja wohl nix kosten und mehr als ein „Tut uns leid, das dürfen wir Ihnen nicht sagen.“ kann ja nicht zurückkommen.

Hallo!

Ja klar könnte ich einfach hingehen…

Aber, es ist mir eigentlich fast unangenehm. :frowning:
Vorallem, wenn sie mich tatsächlich so wieder wegschicken.

Ich glaube so wirklich kann das kaum einer nachvollziehen, wie es ist wenn in der eigenen Familie so etwas schreckliches passiert.
Man selbst als Angehörige bleibt ewig „Opfer“. wenn man das dann irgendwann erwähnt, wird man fast ungläubig angeschaut. So als wollten sie sagen, ja klar red du man. Es ist einem penlich es zu sagen, dabei gehört es zu unserer Familie.
Naja ich schweife ab.
Also danke für deine Antwort, aber mir fehlt fast der Mut einfach so hinzugehen, ohne zu wissen, ob sie es dürfrn oder nicht.
Wäre also schön, wenn mir doch jemand sagen kann, ob die Polizei es mitteilen darf oder nicht.
Liebe Grüße von der Nordsee.

Ostfriesland_77

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Hallo,
sicher kann man fragen. Oft ist es aber (gerade wenn man es mit Beamten, Ärzten, Banken, Versicherungen und Behörden im Allgemeinen zu tun hat) besser VORHER zu wissen, welches Recht man hat.

Daher würde ich in einem Anwalt investieren, der erstmal darüber Auskunft geben kann, ob es Sinn macht zu fragen und wenn ja, kann er gleich diese Aufgabe in aller Förmlichkeit übernehmen.

Viele Grüße

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Hallo Ostfriesland_77,

was du verlangst, ist eine Beauskunftung über die noch zu verbüßende Haftstrafe eines Verurteilten. Das ist bei Dritten, und dazu gehörst Du, auch wenn du mittelbar betroffen bist, rechtlich meines Erachtens nicht vorgesehen. Auch im Rahmen einer präventiven Schutzmaßnahme für den zu Entlassenden vor evtl. Rachegedanken Hinterbliebener, auch wenn Du diese nicht hegst, wirst Du wohl eine derartige Auskunft nicht erhalten.

Die beste Möglichkeit ist in der Tat, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

MfG

Daniel

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Hallo zusammen!

Vielen Dank nochmal für die Antworten. Aber direkt mit einem Rechtsanwalt vorzutreten ist mir dann doch zu heftig.
Ich wohne nicht grade in einer großen Stadt und habe aus beruflichen Gründen doch ziemlich viele Bekannte und möchte da nicht eine große Welle losstürzen.

Ich lass mir das alles nochmals durch den Kopf gehen…

LG

Ostfriesland_77

Hallo!

Es geht um das Gesetz der Sicherungsverwahrung.
Zur Vorgeschichte.
Meine Schwester wurde 1973 ermordet, der Mörder wurde gefasst,
wieder freigelassen nach 5 Jahren

Dann war es kein Mord, dafür gibt´s immer noch lebenslänglich und man kann frühestens nach 15 Jahren entlassen werden.

Nun meine Angst, das der tatsächlich wieder raus darf.
Ich selbst bin nun auch mittlerweile Mutter und hätte ein
ungutes Gefühl, wenn er wieder auf freiem Fuß ist.
Darf mir die Polizei darüber Auskunft geben, ich hab alle
Daten von ihm aus dem Gerichtsurteil von damals, ob er noch
einsitzt oder wie könnte man es sonst rausbekommen.

Die Polizei kann Dir das nicht sagen, weil sie es schlicht nicht weiß; mit dem Strafvollzug hat sie nämlich rein gar nichts zu tun.
Du kannst in der JVA nachfragen oder beim zuständigem Gericht. Die dürfen aber auch keine Auskunft geben, aber Versuch macht kluch. Ruf am besten mal nachts (22 - 06 Uhr) an, da ist die Chance, eine unerfahrenen, (dienst -) jungen Justizvollzugsbeamten anzutreffen, am größten.