Hallo liebe Experten, vor kurzem habe ich in meinem Badezimmer eine duschfaltkabine anmontiert. Doch als mein Vermieter dies mitgekriegt hat, hat er mir dies verboten! Ist das erlaubt, es bleiben ja schließlich später keine Schäden, oder? Danke.
Hallo,
Einbauten, bzw. Änderungen an der Wohnung sind immer mit dem Vermieter abzusprechen und von ihm genehmigen zu lassen. Dies steht auch üblicherweise im Mietvertrag.
Gruß
Udo
Hallo liebe Experten, vor kurzem habe ich in meinem Badezimmer
eine duschfaltkabine anmontiert. Doch als mein Vermieter dies
mitgekriegt hat, hat er mir dies verboten! Ist das erlaubt, es
bleiben ja schließlich später keine Schäden, oder? Danke.
Das hängt von der Art der Montage ab. Sofern tatsächlich keine Bescghädigung de Bades erfolgt, sollte man die Nutzung unbedenklich erachten. Womit begründet denn der Vermieter weine ablehnende Haltung?
Hallo liebe Experten, vor kurzem habe ich in meinem Badezimmer
eine duschfaltkabine anmontiert. Doch als mein Vermieter dies
mitgekriegt hat, hat er mir dies verboten! Ist das erlaubt, es
bleiben ja schließlich später keine Schäden, oder? Danke.
Wenn man in der gemieteten Wohnung etwas ändert, muss man den Vermieter informieren. Er muss damit einverstanden sein. Er kann auch bei Auszug darauf bestehen, dass alles wieder auf den alten Stand gebracht wird. Allerdings ist es doch bestimmt für die Wohnung ein Zugewinn, wenn eine Duschkabine vorhanden ist.
Bassauer
Hallo,
fragen Sie Ihren Vermieter auf welcher gesetzlichen Grundlage er Ihnen den Einbau einer Duschfaltkabine verbieten möchte.
Was steht im Mietvertrag?
Enthält der Mietvertrag keine Regelungen für Um- oder Einbauten, kommt es darauf an, was Sie planen. Wenn eine Wohnung nicht frisch renoviert ist, können Sie ohne nachzufragen Verbesserungen durchführen: eine Duschkabine oder neue Toilettenschüssel installieren … usw.
Bei Auszug aber beachten:
Prinzipiell sind Sie als Mieter verpflichtet, die Wohnung in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, das heißt, alle Veränderungen sind zu entfernen. Dabei müssen Sie Bohrlöcher oder andere Beschädigungen in der Wohnung wieder ausbessern, bei größeren Schäden müssen Sie Schadenersatz leisten.
MfG P. Kunze
Hallo liebe Experten, vor kurzem habe ich in meinem Badezimmer
eine duschfaltkabine anmontiert. Doch als mein Vermieter dies
mitgekriegt hat, hat er mir dies verboten! Ist das erlaubt, es
bleiben ja schließlich später keine Schäden, oder? Danke.
Hallo liebe Experten, vor kurzem habe ich in meinem Badezimmer
eine duschfaltkabine anmontiert. Doch als mein Vermieter dies
mitgekriegt hat, hat er mir dies verboten! Ist das erlaubt, es
bleiben ja schließlich später keine Schäden, oder? Danke.
hallo,
was heißt…anmontiert?
MfG
lisa