Darf Mitbewohner Schlüssel für Fremden nachmachen?

Hey zusammen!

Geht hier ein bisschen um eine rechtliche Frage.
Wir wohnen in einer 3er Wohngemeinschaft in der jeder als gleichwertiger Mieter im Vertrag eingetragen ist.
Jetzt möchte eine Mitbewohnerin einen Schlüssel für ihren neuen Freund nachmachen lassen, so dass dieser uneingeschränkten Zugang zu unserer Wohnung hat - dem Rest ist das mehr als unrecht, da man sich zwar untereinander Super kennt, der Freund auch gern kommen darf, aber eben NICHT unangemeldet - er ist für uns bis jetzt immerhin ein völlig Fremder und noch kein Vertrauen gegeben.

Wisst ihr wie hier die Lage ist??

Freu mich auf Antworten !!

Dies ist eine heikle Sache! Wir haben mehrere Mietwohnungen und haben bisher in dieser Art noch keine Anfrage gehabt. Wir haben uns aber beim Grundeigentümerverband erkundigt. Generell ist es zulässig einen Schlüssel anfertigen zu lassen; wenn die Mitbewohner einverstanden sind.
Sonst geht nichts.

Gruß Didika

hallo,
als gleichberechtigte mieter sollte auch ein gleichberechtigtes hausrecht gegeben sein. d.h., dass
mehrheitsentscheidungen zu beachten und befolgen sind und die mitbwohnerin abstand von der schlüsselgewalt ihres freundes nehmen sollte. sollte dennoch keine einvernehmlich regelung zu finden sein, müsste der freund vor jedem betreten der wohnung das einverständnis der anderen mitbewohner einholen, will er sich nicht eines hausfriedensbruches (§ 123 StGB) schuldig machen.

gruss
ww

Hallo Lyvuli,
das weiß ich leider nicht genau. Aber rein instinktiv würde ich sagen, dass dafür die Zustimmung der WG-Mehrheit erforderlich ist, da es ja die gemeinsame Wohnung betrifft.
Gruß florestino

Hallo,
grundsätzlich kann jeder Mieter so viele Wohnungsschlüssel vom Mieter verlangen oder selber anfertigen lassen, wie er benötigt. Der Mieter darf sie an jede Person seines Vetrauens weitergeben! Wenn ihr alle im WG-Mietvertrag eingetragen seid, tretet ihr zusammen als „der Mieter“ auf und müsst zusammen darüber abstimmen, wer Zutritt zur Wohnung erhält. Das darf nicht ein einzelnes WG-Mitglied allein bestimmen!

Dein Problem ist nicht so einfach zu erklären, glaube ich.

Also erstmal habt ihr alle ein gemeinsames Recht auf die Wohnung. Jedoch wird wohl jeder sein eigenes Zimmer und evtl. noch getrennte Bäder usw. haben. Folglich muss man gemeinsame Zimmer und Individualzimmer trennen. Keine von deinen WG Partnern darf also jemanden in dein Zimmer lassen, wohl aber in euer Wohnzimmer / Flur / gemeinsames Bad / Küche / Abstellkammer / Balkon. Also hat jeder von euch das Recht Leute in eure Wohnung zu bringen, soweit euch das zumutbar ist.

Und mit dem Schlüssel ist es ja nichts anderes, als wenn diese 4. Person ständig hereingelassen wird. Soweit er sich nicht unzumutbar verhält oder stört (sehr individuelle Ansichten…) kann ich mir nicht vorstellen, dass ihr etwas tun könnnt. Maximal euer Vermieter kann das Vervielfältigen der Schlüssel verbieten (könnt ich mir vorstellen, weiß ich aber nicht).

Das wäre meine Antwort mit gefährlichem Halbwissen :wink:

Gruß

Das is mal ne gute Frage :smile:
Also ich denke strafrechtlich ist da erst mal kein Tatbestand einschlägig. Ich meine es ist nicht verboten einen Nachschlüssel anzufertigen. Jeder „Schlüsselberechtigte“ darf das, und darf auch seine Schlüssel an dritte weitergeben.

Also kann, sofern kein Hausfriedensbruch (123StGB)vorliegt (der natürlich erst verwirklicht werden kann wenn der Hr. dann mal bei euch aufschlägt), maximal das Zivilrecht helfen. Hier kenn ich mich aber nicht mehr so gut aus. Alles folgende ist also nur meine unprofessionelle Meinung:

Mir fällt jetzt mal der Begriff „Unterlassung“ ein, den man beim Amtsgericht erwirken kann(falls man recht bekommt). Damit dürfte eure Mitbewohnerin dann niemandem mehr einen Nachschlüssel geben.

Die Frage ist aber ob ihr euch mit eurer Mitbewohnerin rechtlich streiten wollt? - sicher nicht die beste Idee

das mehr als unrecht, da man sich zwar untereinander Super
kennt, der Freund auch gern kommen darf, aber eben NICHT
unangemeldet - er ist für uns bis jetzt immerhin ein völlig
Fremder und noch kein Vertrauen gegeben.

Wisst ihr wie hier die Lage ist??

Freu mich auf Antworten !!

Vom Vermieter gibt es eine bestimmte Anzahl Schlüssel und soweit ich weiss, darf man als Mieter ohne Zustimmung des Vermieters keinen Nachschlüssel anfertigen lassen .
Und dann wäre auch noch die Frage, wer ist Hauptmieter bei der WG, der hat da wohl auch noch ein Wort mitzureden, selbst wenn der Vermieter zustimmen sollte.

mfg

Definitiv nein!