Darf Möbelhaus vom Kaufvertrag zurücktrten ?

Hallo,
wir sind gerade dabei unser Wohnzimmer neu einzurichten und haben in einem Möbelhaus neue Polstergarnitur im Angebot (Vorzugspreis) für 1399,- € gefunden. Auf unserem Wunsch wurde die Polsterecke ein wenig abgeändert und wir haben sie gekauft. Es wurde mit dem Verkäufer ein Kaufvertrag mit dem Preis von 1500,- € abgeschlossen (alles schriftlich) und gleichzeitig habe ich die geforderte 300,- € als Anzahlung an der Kasse bezahlt. Zusätzlich habe ich eine detailierte Skizze von der Garnitur bekommen in der alle Maße festgehalten sind.
Und jetzt kommt:
Eine Woche später bekam ich einen Anruf vom Möbelhaus in dem mir der Verkäufer mitteilte, dass ihm bei der Kalkulation ein Fehler unterlaufen sei (falsche Preisliste?)und der Preis jetzt bei 1800,- € liege. Falls ich mit dem neuen Betrag nicht einverstanden bin wird das Möbelhaus vom Vertrag zurücktreten. Das hat er damit begründet, dass die 14-Tage noch nicht verstrichen sind und das Angebot gilt nur für die Garnitur sowie sie im Hause steht, sonst gelten andere Preise.
Jetzt meine Frage:
Muss ich mir das gefallen lassen? Ich habe immer wider von anderen Leuten gehört wie trickreich und hinterlistig mansche Möbelhäuser mit Ihren Angeboten sind. Ich vermute das diesmal ist der Verkäufer in die eigene Falle getappt.
Kann das Möbelhaus so einfach vom Vertrag zurücktreten bzw. den wegen internen Kalkulationsirrtums anfechten?
In zwei Tagen habe ich bei denen einen Termin. Wie soll ich im Gespräch mit dem Verkäufer vorgehen damit ich meine Rechte durchsetzen kann?

MfG Maria

Es tut mir leid. Diese Frage gehört nicht zu meinem Fachgebiet.
Mein Beruf ist die unabhängige Beratung und Betreuung privater Immobilienkäufer.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

selbstbewusst vor allem…rechtlich kann ich Dir leider nicht helfen, sorry

Hallo,

Leider ja. Das Möbelhaus darf innerhalb 2 Wochen von jedem Kaufvertrag zurücktreten.
Sollte so auch in den Dir ausgehändigten AGB stehen.
Dadurch schützt sich jedes Möbelhaus vor Fehlkalkulationen, Pleiten des Vorlieferanten und andere Unwägbarkeiten.

Mif Frdl. Grüßen

Peter