Darf Mutter den Kinderarzt vorschreiben?

Schönen Sonntag allen!

Ich hab eine Frage.Mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe welche auch bei der Mutter leben, aber das gemeinsame Sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht.
So meine Frage ist jetzt: Mein Mann und auch ich haben uns um die zweitälteste Tochter von ihm sorgen gemacht weil sie extreme X-Beine hat und auch schmerzen beim gehen.Wir hatten die Mutter immer wieder gefragt was los ist mit der Kleinen und haben auch gefragt obsie beim Arzt war mit ihr.Immer wieder kam die Antwort der Arzt meinte es wäre alles okay und der Kindergarten meinte das auch weil das mädel erst seit letztem Jahr richtig läuft(3 Jahre alt).Uns kam es komisch vor und wir trauen dem Kinderarzt von ihr nicht wirklich weil es schon andere vorfälle gab wo es hies es wäre nicht so schlimm und am ende lag das kind richtig flach. Also sind wir kurzerhand zu unserem Kinderarzt bei dem wir mit unserer gemeinsamen Tochter sind und der meinte man hätte schon längst was tun müssen bei dem Mädel und sein Kollegge hätte das sehen müssen.
Als die Mutter von unserem Arzt besuch erfahren hatte ist die natürlich ausgerastet und meinte wir dürfen nicht mit der kleinen zu einem anderen Arzt nur im Notfall.
Aber so viel ich weiß darf mein Mann wegen dem gemeinsamen Sorgerecht auch zu einem anderem Arzt wenn er dem aktuellem nicht vertraut.Oder liege ich da Falsch?
Und zum verständnis wir hatten bereits mehrfach zu der Mutter gesagt sie solle den Arzt wechseln weil der immer wieder falsche Aussagen gibt und nicht nur wir haben ihr das gesagt auch Verwandte und Freunde meinten das.

Danke für eure Hilfe

Hallo,
die Entscheidung war richtig (Gefahr in verzug)
es war ein Notfall das kind hatte schmerzen.
Gruß Karin

Hallo,

Da die Eltern sich das gemeinsame Sorgerecht teilen, hat auch der Kindvater ein Recht mit dem Kind zum Arzt zu gehen . Gerade dann wenn er dem jetzigen Kinderarzt nicht vertraut, hat er ein Anrecht auf eine zweite Meinung. Dies kann auch die Kindmutter nicht verwehren.

Aber um dies rein rechtlich abzuklären sucht lieber einen Fachanwalt für Familienrecht auf. Denn da seit Ihr auf der sicheren Seite…

Viel Erfolg

Hallo, soweit mir bekannt ist, darf der Vater natürlich mit seiner Tochter zu einem Arzt fahren, diese fällt denke ich unter die gemeinsame Sorge. Ich würde mich diesbezüglich ans Jugendamt wenden, da das Kind anscheinend durch die Mutter nicht vernünftig ärztlich betreut wird. Ich würde schnell handeln, da solche Haltungsschäden, später zu ernsthaften SChäden führen können. Mehr kann ich dir leider nicht sagen. Ich hoffe für die Kleine, dass alles gut geht.
LG

Hallo, ich bin kein Anwalt, aber bin mir ziemlich sicher, daß der, der das Sorgerecht hat, auch die ärztlich Fürsorge bestimmen darf. Da beide Parteien sie haben, dürfen ergo auch beide zu Ärzten ihrer Wahl, ob Muttern tobt oder in China fällt 'ne Schippe um.
Ihr dürft selbstverständlich auch weitergehende Behandlungen veranlassen. Viel Erfolg!

Guten Abend,
ich war leider ein paar Tage verreist…
Ich denke schon, dass er gleichermaßen das Recht hat, einen Arzt seiner Wahl aufzusuchen, um eine eigene Diagnose zu bekommen.
Jedoch wird es der Zustimmung beider bedürfen, wenn eine Behandlung eingeleitet werden soll.
Alles Gute für die Kleine!!!
Nette Grüsse
Simone

hallo
ja und nein,die mutter kann zwar drauf bestehen das dieser kinderartzt aufgesucht werden muss aber als vater beziehungsweiße sorgeberechtigter können sie auch zu einem anderen arzt gehen.