Wenn du schon persönlich werden möchtest, dann bleib doch mal
noch eine Weile bei einem netteren Ton. Und noch peinlicher
wird es für den, der dem andern Peinlichkeit in Aussicht
stellt, obwohl er selbst sich irrt. Außerdem dürfte es dir
helfen, wenn du dich nicht überschätzt. Dass ich Jura
studiere, heißt noch lange nicht nicht, dass ich so gar nicht
weiß, wovon ich eigentlich rede.
du interpretierst zu viel, ich wollte damit vorallem andeuten, das du das prüfungschema finden und anwenden kannst
. auch hätte mich deine auslegung des persönlichkeits recht mal intersiert, in der du gegen fast jeder andere meinung und lehre einem stuhl unter den schutz diese rechts stellst.
Du versteifst dich wohl vorschnell auf dein Wissen, dass das
Grundgesetz nicht unmittelbar zwischen Privatpersonen wirkt.
nö, eigentlich nicht
Das heißt aber weder, dass es überhaupt nicht wirkt, noch,
dass es nicht eine Anspruchsgrundlage außerhalb des GG gibt.
In Frage kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 823 I wegen
Verletzung eines sonstigen Rechts - das oben schon genannte
Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dass man nicht strafbar sein
muss, kannst du übrigens zB Absatz 2 entnehmen, der einzeln
den Verstoß ua gegen Strafgesetze behandelt, so dass für
andere Normen eine Strafbarkeit offensichtlich nicht
erforderlich ist.
nein, aber das recht muss auch verletzt werden. bilder aus einer privatwohnung verletzen nicht automatisch das persönlichkeitsrecht des Bewohners und auch nicht jeder tisch wird da durch geschützt. Das der 823 I auch einen quasi-negatorischer Unterlassungsanspruch unterstützen kann, ist unstrittig, aber wie oben schon erwähnt, es braucht halt eine Rechteverletzung. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eher ein Rahmenrecht und bis jetzt kenn ich nur das Urteil eines AG, das es sich wagt, das soweit auszudehnen. Der gesetzgeber gibt mit seiner rechtgebung ja sogar vor, in wie weit das recht bei der wohnung geht. wäre er der meinung, das das foto eines stuhles das allgemeine persönlichkeitsrecht verletzt, hätte er nicht festgelegt, das die person, deren recht verletzt werden soll, mit auf den aufnahmen sein muss.
und die nächste frage, was soll den unterlassen werden? das erstellen neuer fotos? das verbreiten, ob privat oder gewerblich? die veröffendlichung? die kommentierung? die Besuche der Mutter? 