DARF EINEM NACH 15 JAHREN BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT EINEM EIN ZEITKONTO AUFGEZWUNGEN WERDEN OHNE DAS MAN ES WILL ÜBERSTUNDEN WERDEN NICHT MEHR BEZAHLT WURDEN 15 JAHRE BEZAHLT
DARF EINEM NACH 15 JAHREN BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT EINEM EIN
ZEITKONTO AUFGEZWUNGEN WERDEN OHNE DAS MAN ES WILL ÜBERSTUNDEN
WERDEN NICHT MEHR BEZAHLT WURDEN 15 JAHRE BEZAHLT
Da bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner. Im Arbeitsrecht kenne ich mich nicht so gut aus- bin Architekt und kein Jurist. Aber trotzdem würde ich sagen, dass es möglich ist. Aber bitte nochmal einen Experten fragen
Wenn es bei Euch ein Betriebsrat giebt muß das im Betriebsvereinbahrung verankert sein.Darin steht wieviel
Überstunden auf den Überstundenkonto sein dürfen.DerBetrieb darf ein Überstundenkonto einrichten.
Wieviel Überstunden mußt Du dir erfragen.
Wenn es bei Euch ein Betriebsrat giebt muß das im
Betriebsvereinbahrung verankert sein.Darin steht wieviel
Überstunden auf den Überstundenkonto sein dürfen.DerBetrieb
darf ein Überstundenkonto einrichten.
Wieviel Überstunden mußt Du dir erfragen.
BEI UNS GIBT ES KEINEN BETRIEBSRAT SIND NUR CA:15 Leute
DARF EINEM NACH 15 JAHREN BETRIEBSZUGEHÖRIGKEIT EINEM EIN
ZEITKONTO AUFGEZWUNGEN WERDEN OHNE DAS MAN ES WILL ÜBERSTUNDEN
WERDEN NICHT MEHR BEZAHLT WURDEN 15 JAHRE BEZAHLT
Wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat vereinbart wurde dann eindeutig ja.
Ansonsten gilt das eine langjährige Betriebliche Regel nur im gegenseitigen Einverständniss, ev. mit Änderungskündigung, geändert werden kann.
Empfehlen würde ich die Rücksprache mit dem örtlichen Betriebsrat und der entsprechennden Gewerkschaft
Normeilerer weise muß zu den bestehenden Arbeitsvertrag
eine Ergänzung erfolgen wieviel Überstunden auf das Überstundenkonto erfolgt.
Ich habe das selber im mein Betieb schon durchgemacht.
Sie haben uns eine Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag ausgehändigt. Da wurde festgelegt das 80
Std. aufs Überstundenkonto kommen und alles was drüber
hinaus ging an Std. wurde uns ausgezahlt.