Darf Nachbar als Bauherr ohne Genehmigung Erdanker setzen ?

Direkt angrenzend an unsere Grundstücksgrenze wurde eine etwa 500 qm große und 2,80 m tiefe Baugrube erstellt, diese wurde mit einer Spundwand als sog. Trägerbohlwand abgesichert. Der vorgeschriebene Mindestabstand wird eingehalten, da die Baugrube in direkter Grundstücksgrenze als Tiefgarage genutzt werden soll.
Da seit der Erstellung der Baugrube bereits 8 Monate vergangen sind, neigt sich die Spundwand nun in Richtung der Baugrube und gefährdet einen weiteren Baufortschritt. Um dies zu verhindern bittet der Bauherr uns um Genehmigung, unter unserem Garten in einer Tiefe von etwa 1-2 m Erdanker setzen zu dürfen.
Aufgrund einer unerfreulichen Vorgeschichte und laufenden Rechtsstreit sind wir grundsätzlich nicht bereit, unsere Zustimmung dafür zu geben.
Frage: Können wir unsere Genehmigung dazu verweigern und könnte der Bauherr das Setzen der unterirdischen Erdanker per Klage erreichen ?

Hallo!

Nein.

es ist in jedem Fall eine vorherige Zustimmung erforderlich. Und ich sehe keine Rechtsgrundlage aus der heraus man den Einbau der Anker erzwingen könnte.

Da sie bleibend im Nachbargrund verbleiben kann man z.B. nicht auf das „Hammerschlagrecht“ abstellen, bei dem man z.B. gewisse Arbeiten an seinem Bauwerk vom Nachbargrund aus durchführen darf (Leiter,Gerüst z.B).
Erdanker greifen wesentlich und vor allem dauerhaft auf das Nachbargrundstück ein ,es findet eine dauerhafte Nutzung statt.

Und da diese Anker im Nachbargrundstück verbleiben müssen (nur die Zugglieder können entfernt werden) ist ein richtiger Vertrag erforderlich in dem all das geregelt wird.
Und in dem auch die Haftungsfrage für mögliche Gebäudeschäden usw. übernommen wird.
Und die Kosten falls man selbst Erdbaumaßnahmen auf seinem Grund durchführen muss und dann höhere Kosten hat, weil die Anker (die Betonverfüllung der Anker) beseitigt werden muss.

MfG
duck313

Gibt es andere Möglichkeiten die Wand abzustützen? Also ich würde einfach zugucken, wie die Wand umkippt und dann der Rest nachrutscht.

Grüße