Hallo Forum,
angenommen eine Familie baut sich ein Haus. In der Garage, die direkt an die Grundstücksgrenze gebaut wurde, ist in Richtung des Nachbargrundstücks ein ganz normales Fenster eingebaut.
Dem Nachbarn passt dieses Fenster aber nicht.
So baut er ein Gestell direkt 5 – 10 cm vor das Fenster, in dem er Holz lagern will.
Das Mauerwerk scheint nicht gefährdet, da er durch diese Lagervorrichtung ja einen Abstand von ca. 5 – 10 cm zur Wand bzw. zum Fenster einhält.
Ist das lagern von Holz, bzw. der Bau dieser Holz-Vorrichtung so nahe vor das Garagenfenster zulässig?
Mit dieser Vorrichtung hätte man sich das Fenster sparen können, da kein Licht in den Raum kommt.
Wer kann Antwort auf diese Frage geben?
Buschkind