Darf Nachbar einen Abwasserkanal kappen ?

Angenommen ein Käufer erwirbt in einer Zwangsversteigerung ein Grundstück .Ihm war bekannt,dass die dazu gehörende Klärgrube und die weiteren Abflußleitungen für Schmutzwasser auf dem Nachbargrundstück sind.Der Nachbar verweigert jetzt die Benutzung und will „zumachen“,obwohl das Einfamilienhaus schon seit Bau (in DDR-Zeit) über das Nachbargrundstück entsorgt hat.Eine andere Entsorgungsmöglichkeit wäre mit erheblichen Aufwendungen verbunden. Es müsste eine abflußlose Grube gebaut werden, welche regelmäßig abgepumpt werden muß. In 2 Jahren ist vom Versorgungsverband eine Gemeinschaftsanlage mit Anschlußzwang geplant.Auf dem ersteigerten Grundstück (Einfamilienhaus ) war zwei Jahre kein Trinkwasseranschluß (Wasseruhr war ausgebaut.)
Könnte man vom Nachbar für die Zeit bis zum Bau der Gemeinschaftsanlage die weitere Nutzung der Klärgrube fordern? Wäre man verpflichtet,den Trinkwasseranschluß und somit die Abwasserentsorgung über sein Grundstück ihm anzuzeigen? Wenn ja,was könnte er etwa für Nutzungsentchädigung verlangen? Für den Nachbar ergeben sich für die weitere Nutzung keine erheblichen Nachteile (es ist an der letzten Ecke eines ca 8000qm großen Grundstückes).

Hallo.
kommt wie immer drauf an.
Sowas war zu Ostzeiten oft üblich und wurde zwischen den Nachbarn mit Handschlag geregelt.
Was sagt das Grundbuch?
Wurden Grunddienstbarkeiten eingetragen?
Ansonsten kannst Du gar nichts verlangen.
Rechtlichen Rat würde ich mir bei einen Fachanwalt einholen.
Gruß Earny

Hallo,

kommt wie immer drauf an.

Stimmt.

Wurden Grunddienstbarkeiten eingetragen?
Ansonsten kannst Du gar nichts verlangen.

Da könnte es noch mehr geben.
Stichworte (und es gibt sicher noch mehr) sind: Baulast, Baugenehmigung, sonstige Schriftstücke, Bestandsschutz

Rechtlichen Rat würde ich mir bei einen Fachanwalt einholen.

Das stimmt auch wieder.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

kommt wie immer drauf an.

So isses.

Sowas war zu Ostzeiten oft üblich und wurde zwischen den Nachbarn mit Handschlag geregelt.

War auch schon zu "West"zeiten, und auch schon zu Zeiten als der Chef noch Führer oder Kaiser mit Vornamen hieß, so

Was sagt das Grundbuch?
Wurden Grunddienstbarkeiten eingetragen?
Ansonsten kannst Du gar nichts verlangen.

Solche Pauschalen Aussagen sind fast immer nicht die ganze Wahrheit.

Rechtlichen Rat würde ich mir bei einen Fachanwalt einholen.

Genau. Der kann dann u.U. mal ins Nachbarrechtsgesetz (oder wie es im jeweiligen Bundesland heißen mag) schauen. Da ist eigentlich überall eine Duldungspflicht für Ver- und Entsorgungsleitungen festgehalten. Eventuell läßt sich da was machen.

Grüße