Darf Nachbar nachträglich Abriss fordern?

Guten Tag liebe Community,

folgender Sachverhalt:
Eine gemauerte Garage steht einige wenige Quadratmeter auf dem Nachbargrundstück. Beim Bau wurde eine Einverständniserklärung des Nachbars schriftlich abgegeben (jedoch nicht notariell beglaubigt) und ist noch vorhanden. Darf der neue Besitzer des Nachbargrundstücks nachträglich einen Abriss fordern oder sonstige Rechte geltend machen?

Vielen Dank schonmal!

Mit freundlichen Grüßen klickeridoo

Hi,

nur vorweg: einige m² sind nicht wenig!

Und zu der Fragestellung: Ich schätze, hier kommt es auf die Genehmigung an (was, wie und ob dagegen verstossen wurde).

So wie ich weiß, ist eine ordentliche Genehmigung nicht zu widerrufen. Ein Abriss wäre daher in solchen Fällen nicht durchsetzbar.

Hallo,
was hat er denn unterschrieben? Eine Vereinigungs- oder Überbaubaulast etwa ? :wink:
Sich mit dem örtlichen Bauordnungsamt zu unterhalten, könnte schon mal die öffentlich-rechtliche Seite (das „gemeine Baupolizeirecht“) klären. Ob er schuldrechtliche Ansprüche hat, sagt dem „Überbauten“ und dem Garageninhaber sein Anwalt.
Gruß
Schnabel

Hallo,
leider steht unter fast jeder Baugenehmigung „unbeschadet Rechte Dritter“ :wink: Das heisst soviel wie, dass Du zwar für jedes Grundstück einen Bauantrag stellen und eine Baugenehmigung erhalten darfst, aber noch lange nicht, dass der Eigentümer einem auch erlaubt, dort zu bauen :wink:

Gruß
Schnabel