Darf Nichterbe Erbe verwalten/Wie lang darf nach Erben gesucht werden?

Hallo alle zusammen,

angenommen ein Ehemann starb im Juni 2023. Da parallel ersichtlich wurde dass er Schulden in unbekannter Höhe angesammelt hat, wurde das Erbe schnellstmöglich von der Ehefrau ausgeschlagen, was so weit kein Problem ist.
Der einzige weitere bekannte Erbe ist der Bruder des Verstorbenen. Dieser hatte sich aber bereits vor langer Zeit aus diversen Gründen vermutlich ins Ausland abgesetzt und sämtliche Kontakte abgebrochen. Es ist also nicht bekannt in welchem Land er ist bzw. ob er Deutschland tatsächlich verlassen hat und ob er überhaupt noch lebt. Die Behörden versuchen ihn ausfindig zu machen, kamen aber auf die Idee dass so lange die Ehefrau das Erbe verwalten soll, was sie so akzeptiert hat. Widerholte Ratschläge einen Anwalt zu konsultieren hat sie leider ignoriert.

  1. Ich finde nur Informationen dass man als potentieller Erbe ein Erbe verwalten darf, woraus ich aber schließen würde dass man das als Nichterbe dann eben nicht darf. Darf die Ehefrau das Erbe dann überhaupt verwalten nachdem sie es bereits ausgeschlagen hat bzw. darf sie dazu aufgefordert werden?

  2. Die Suche nach dem Bruder und die, scheinbar nur in meinen Augen, blöde Situation ziehen sich hin und ich finde nur die Information dass es keine Regelung gibt wie lange nach eventuellen unbekannten Erben mindestens gesucht werden muss. Gibt es aber eine Regelung wie lange nach einem bekannten Erben maximal gesucht werden darf?

Gruß
Tobias

Die „Behörde“- also sicher das Nachlassgericht macht gesetzwidrige Vorschläge bei Einsetzung einer Nachlassverwaltung ?
Ich glaube dass darf man ausschließen.

Wenn absehbar gar nein Vermögen da ist, will das Gericht halt sparen und nicht einen Nachlasspfleger einsetzen der Kosten verursacht. Also hat man die Ehefrau angefragt und die hat sich, sicher in Unkenntnis der Aufgaben und möglichen Kosten, dazu breitschlagen lassen.
Aber eine gegebene Zustimmung kann man auch wieder zurückziehen.

MfG
duck313

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Ja, Nachlassgericht.
Ich habe leider keinen Zugriff auf die Dokumente und kenne dementsprechend leider auch nicht den Wortlaut.
Kann ich deine Antwort als Bestätigung auffassen dass sie nach der Ausschlagung das Erbe tatsächlich verwalten darf?

Nochmals, wäre sie denn sonst als Verwalterin eingesetzt worden ?