Vom Gericht ist ein Notvorstand eingesezt. Darf er bis zur neuen Vorstandswahl Mitglieder aufnehmen und sind die dann stimmberechtigt. Der Notvorstand war 2. Vorsitzende und will unbedingt 1.Vorsitzende werden. Es geht um Mobbing und nicht bewiesene Unerschlagung im Verein
Bin leider nicht vom Fach!
Heinrich
Hallo,
ich glaube, hier ist ein Fehler passiert, denn mit solchen Dingen kenne ich mich leider nicht aus. Das heißt, ich kann Dir leider nicht helfen.
Ich wünsche Dir aber, dass Du jemanden findest, der Dir Deine Frage beantworten kann.
Viele Grüße
Wolfgang Bever
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Das Gericht KANN die Bestellung zeitlich oder sachlich beschränken. Es ist denkbar, dass der Notvorstand nur für eine bestimmte Aufgabe (Einberufen einer Mitgliederversammlung) oder nur für eine bestimmte Zeit bestellt wird.
Ansonsten hat ein Notvorstand alle Rechte und Pflichten eines normalen Vorstands.