Darf Obergerichtsvollzieher einen Antrag auf Haftbefehl stellen?

Hallo, vor zwei Jahren hat eine Person eine Strafe in Höhe v. 29euro bekommen, da die Person mit einem Fahrrad über rot gefahren ist. Die Person hat nicht bezahlt. Nun hat sich mit mehrere schreiben ein Obergerichtsvollzieher gemeldet. Die Person hat nicht ragiert, da sie gedacht dass bereits die Strafe beglichen sei. Als die Person ein Schreiben von GV bekommt in dem sie vorgeladen wird zu Feststellung der Einkommensverhältnisse, erkundigt sich die Person beim gericht und stellt fest dass die Forderung noch nicht beglichen war. So überweist sie die 29eur. Nun verlangt die GV weiterhin ca. 40euro. Zudem meint er dass dies unter Auflage vom Gericht wäre. Zudem hatte erim Schreiben gedroht, dass ein ANtrag auf Haftbefehl gestellt wird, wenn innerhalb von zwei Tagen nicht bar bezahlt wird. Darf er das? Ist jetzt nicht eine Private Handlung eines Privatunternehmens? Den die eigentliche Instanz hat stellt ja keine Forderung mehr. Er schreibt aber unter Auflage… Bitte um Expertenmeinung. Vielen Dank im Voraus

Hallo,

erstens: weiß der Gerichtsvollzieher überhaupt, dass die 29 € bereits bezahlt wurden?
zweitens: die 40 € sind Gebühren, die der Gerichtsvollzieher ebenso einzutreiben hat, schliesslich hat die Person, die über zwei Jahre ihre Strafe nicht bezahlt hat Kosten bei Gericht und dem Gerichtsvollzieher verursacht, und die sind eben von dieser Person zu zahlen.
Oder glaubt diese Person, daß die " mehreren Schreiben des Obergerichtsvollziehers" keine Kosten versursacht haben?
Genaueres lässt sich aus den " mehreren Schreiben des Obergerichtsvollziehers" herauslesen.

Zahlen und gut ist

Grüße
miamei

Naja der GV hatte an sich keinen Auftrag mehr, da das Geld überwiesen ist. Das weiss er auch. dennoch schrieb er: unter Auflage oder im Auftrag des Gläubigers…

Hallo,
Es handelt sich, wie bereits gesagt, um die Kosten des Vollstreckungsverfahrens.
Und da wird die Behörde sich weigern, diese zu übernehmen und dem GV sagen, dass er sich das Geld beim Schuldner, also bei dir, holen soll.
Natürlich darf der GV einen Haftbefehl zu Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen - so wie du schilderst, ist das Verfahren bereits in diesem Stadium angekommen.
Dabei solltest du daran denken, dass die EV bei der Schufa eingetragen wird und kein besonders gutes Licht auf dich wirft.

Gruß
HaWeThie

Hi,

natürlich hat der OGV noch einen Auftrag: Er hat den Auftrag die Forderung, die Zinsen und die Kosten der Vollstreckung etc. einzutreiben. Die Hauptforderung ist nun beglichen, die restliche Forderung noch offen.

Was meinst Du denn, wer die Vollstreckungskosten begleichen soll?

Gruß
Tina

Hoffentlich ist sich der Frager auch bewusst, dass ein Haftbefehl und/oder eine EV auch dazu führt, dass zukünftig kein Mobilfunkvertrag mehr abgeschlossen werden kann, da die entsprechenden Anbieter sehr sehr nervös auf solche Dinge reagieren…

Grüße
miamei

Beste Methode ist die Gebühr zu bezahlen. In den meisten Fällen ist leider nicht gut Kirschen essen mit sowas.

Klar ist das viel Geld aber erspart im Endeffekt einigen Ärger,da die Behörde sicherlich nicht auf Geld verzichten wird bzw für den Schuldner bezahlen wird.

Zudem bei der Summe eher eine Lappalie,wenn man bedenkt,welche Konsequenzen daraus entstehen könnten. (Vertragsabschlüsse,wo Schufa-Auskünfte gefordert werden),dürften deutlich erschwert werden.