hallöchen ihr,
eine bekannte hat ein problem.
der gerichtsvollzieher hat sich bei ihr angemeldet,
darf er ihren computer (der hat inet anschluss) auch pfänden ???
vielen dank für antwort im vorraus !!!
hallöchen ihr,
eine bekannte hat ein problem.
der gerichtsvollzieher hat sich bei ihr angemeldet,
darf er ihren computer (der hat inet anschluss) auch pfänden ???
vielen dank für antwort im vorraus !!!
Hallo,
ich antworte eigentlich nur, um den Tread besser verfolgen zu können.
Aber raten darf ich mal. Ja, er darf, weil das INet noch nicht zum täglichen Leben gehört und als Luxus angesehen wird. bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung wäre aber nach meiner persönlichen Meinung ein neues Grundastzurteil nicht ausgeschlossen, das diesen Zustand ändert. Der Versuch hätte aber viel mit einem Glücksspiel gemeinsam. Die Möglichkeit besteht, die Wahrscheinlichkeit ist aber gering.
Wie gesagt nur die Meinung eines nicht-Juristen.
Bin mal gespannt!
cu Rainer
Hallo,
ich versuch auch mal, ohne es genau zu wissen.
Aber raten darf ich mal. Ja, er darf, weil das INet noch nicht
zum täglichen Leben gehört und als Luxus angesehen wird.
Ich denke, ein Computer und Internet gehören mittlerweile sehr wohl zum täglichen Bedarf. Insbesondere wenn jemand vielleicht Schulden hat weil er arbeitslos ist und den Computer zur Fortbildung oder Arbeitssuche benötigt. Ich denke aber mal, dass der Computer gegen einen einfacheren ausgetauscht wird wenn es sich um ein High-End-Multimedia-Dolby-Hochleistungsrechner handelt (genau wie ein teurer Plasma-Fernseher gegen ein billigeres Gerät ausgetauscht würde).
Gruss,
Tommy
Hi,
auch ich weiss es nicht ganz genau. Ich tendiere aber dazu, dass (leider) der PC gepfändet werden darf. Bei einigen Menschen gehört der sicherlich zum täglichen Bedarf, aber ohne PC könnte man (wenn auch schwer…) weiterleben.
Natürlich könnte man auch ohne Fernseher weiterleben, aber da gab es mal ein Urteil, dass dem Schuldner das Recht auf Information zustand.
Natürlich höre ich jetzt alle aufschreien, die sich mittels Internet Informationen holen, aber das ist m.E. nicht relevant. Vieles (auch Stellenausschreibungen) gibts auch offline, ausserdem gibt es auch
Internetcafes.
Wenn es nach dem „Bedarf“ geht, würden die Gläubiger meist schlecht aussehen, denn dann könnte nicht viel gepfändet werden. Wenn jemand nicht den „Bedarf“ für einen Gegenstand hätte, würde er ihn sich ja nicht anschaffen. Der Gerichtsvollzieher geht also nicht nach dem subjektiven Bedarf, sondern nach dem objektiven Bedürfnis.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo Hans-Jürgen,
ich wäre mir da nicht so sicher.
Du beziehst dich hier zu sehr auf das Internet und die damit verbundenen Informationen.
Muss ein z.B. Arbeitsloser nicht aber das Recht haben Bewerbungen auf einem PC zu schreiben? Da dies heute Standard ist, wäre es eine Einschränkung seiner Chancen, wenn er das handschriftlich oder mit einer alten Schreibmaschine tun müsste.
Gruß Ivo
Hallo Silke,
ziemlich sicher: Der PC darf gepfändet werden. Sicher vor Pfändung sind nur Dinge die zur absolten Wohnungsgrundausstattung gehören, früher ein Radio, heute auch ein einfacher Fernseher, und Dinge die zur Berufsausübung notwendig sind. Ist jemand arbeitslos kann er die PCs im BIZ des Arbeitsamtes nutzen um im Internet nach stellen zu suchen. Wird der PC im Rahmen einer anerkannten Maßnahme zur beruflichen Förderung, Weiterbildung und Wiedereingliederung benutzt, und liegen hierüber entsprechende offizielle Bescheinigungen vor, wird man sicher ebenfalls erfolgreich eine Pfändung (ggf. Austauspfändung gegen Minimalausstattung) verhindern können. So pauschal aber zu behaupten ein PC gehöre heute zur Grundausstattung oder man würde hierüber eine Stelle suchen und sich weiterbilden geht aber nicht. Wenn der GV sich davon nicht beeindrucken lassen will (wobei es dann immer eher um die Frage der Verwertbarkeit geht), kann man vermutlich nichts erfolgreich dagegen machen.
Gruß vom Wiz
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Hallo Hans-Jürgen,
er darf gepfändet werde. Ein PC ist kein, für eine bescheidene und angemessene Lebensführung, benötigter Gestand. Die Gedankengänge über die Verwertbarkeit und das Verhältnis zur Schuldsumme spielen keine Rolle. Wie sich GV verhält, ist eine andere Sache.
Ivo schrieb:
Muss ein z.B. Arbeitsloser nicht aber das Recht haben
Bewerbungen auf einem PC zu schreiben? Da dies heute Standard
ist, wäre es eine Einschränkung seiner Chancen, wenn er das
handschriftlich oder mit einer alten Schreibmaschine tun
müsste.
Ein Schuldner hat nur begrenzte Rechte. Dabei spielt es eine untergeordnete Rolle, welche gesellschaftlichen Spielregeln gerade gelten. Hart, aber die Realität.
Ausnahmen gelten nur, wenn die pfändbaren Gegenstände zur unmittelbare Berufsausübung benötigt werden. Um genau zu erfahren, welche Gestände anerkannt werden, ist ein Gang zum Amtsgericht notwendig.
Gruß Peter
Hallo Silke,
eine bekannte hat ein problem.
der gerichtsvollzieher hat sich bei ihr angemeldet,
darf er ihren computer (der hat inet anschluss) auch pfänden
???
jetzt habe ich doch eine Rückfrage:
Sind die Schulden so hoch, dass sie auf keinen Fall getilgt werden können? Oder ist der Anspruch Deiner Bekannten noch streitig? Kann ja eigentlich nicht sein, wenn ein pfändungsfähiger Titel vorliegt.
Ich habe aus eigener Anschauung (nicht aus eigenem Verursachen) erlebt, dass die Bereitschaft zur Zahlung, ggf. Bereitschaft zur Ratenzahlung gerne gegen die Lästigkeit genommen wird, gebrauchte Gegenstände aus Privatbesitz verwerten/versteigern zu müssen.
Gruß, Karin
Hallo,
das kommt wohl auch darauf an, worfür der PC genutzt wird. Ist sie z. B. selbständige Web-Designerin und verdient damit ihren Lebensunterhalt dann ganz sicher nicht.
Bei reinem Privatvergnügen… ich denke schon.
VG
gipsy
Hallo!
Ich schließe mich dem an, dass ein PC grundsätzlich gepfändet werden kann, soweit er nicht dem Beruf dient.
Ich empfehle mit den Gläubigern eine Zahlungsvereinbarung zu versuchen, da hat man durchaus gute Chancen, weil meist beide Seiten etwas davon haben.
Gruß
Tom