Ein Lehrer ist mit 60 Jahren wegen Krankheit vorzeitig dienstunfähig geworden. Zuvor hatte er Alterteilzeit begonnen und das Pensions-Eintrittsalter auf 63 vereinbart. Nachdem er nun die 63 erreicht hat, soll er nochmal in einem halben Jahr untersucht werden. Bei entsprechender Begutachtung durch den Amtsarzt müsste er wieder den Dienst antreten und bis 65 arbeiten, weil mit der vorzeitigen Pensionierung die 63er Vereinbarung hinfällig geworden sei. Ist das rechtens?
Das richtet sich nach Länderrecht und ist daher unterschiedlich geregelt. Ein Hinweis ist die Bezahlung. sollte diese zu 100 % erfolgt sein ist dies der Hinweis, dass nachgearbeitet werden muss- Bei Angestelleten ist dies grundsätzlich so.
Hallo Majew,
hierzu kann ich leider auch keine rechtliche Auskunft erteilen. ich empfehle Ihnen hier evt. das Beamten-Forum www.beamtentalk.de - dort finden Sie Spezialisten des öffentlichen Dienstes /Personalräte wie auch Vertrauensleute von den einzelnen Verbänden.
Ich kann hier nur in Punkto Beihilferecht bzw. Dienstunfähigkeit helfen.
Beste Grüße!
Hallo, ich habe schon von solchen Fällen gehört. War aus dem Polizeidienst. Im vorl. Fall schwer zu beantworten und ist auf jeden Einzelfall abzustellen. Hier würde ich dringend den Besuch bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht empfehlen.
MfG E.G.
Ja ist es weil es ein bruch im vereinbarten Vertrag war, den der Lehrer ist nicht in der lage gewesen seine Vertragspflichten zu erfüllen, somit ist der vorzeitige Ruhestand aufzuheben und die Kosten dementsprechend durch verlängerung der Arbeitszeit zu veranlagen.
Tut mir leid,da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße