Darf PKV Sonderkündigung nur teilweise akzeptieren

Hallo !

darf eigentlich eine PKV eine Sonderkündigung aufgrund Beitragserhöhung nur auf tatsächlich erhöhte Tarife anwenden, oder kann eine PKV generell insgesamt gekündigt werden auch wenn nur ein Tarif unter anderen erhöht wurde.

Vielen Dank für Eure allgemeine Einschätzung.

Wie vorhin schon geschrieben (ich gehe davon aus, dass Du wegen der Richtlinien neu formulieren musstest), wenn es rechtlich 3 separate Verträge sind, ist die Versicherung im Recht.

Das ist einer der vielen Nachteile (meines Erachtens) der Modultarife.

Gruß

Andreas

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Hallo Andreas, vielen Dank für Deinen Beitrag !
In der Zwischenzeit habe ich von einer gegenteiligen Auffassung gehört:
Gemäß den MB/KK (Musterbedingungen für die Krankenversicherung) unter § 13 Punkt 5 würde stehen dass bei einer Erhöhung die gesamte Krankheitskostenvollversicherung gekündigt werden kann.

Gruß
Björn

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Hallo Björn,

da hätte ich ja nix gegen und ich gönn es Dir ja auch, aber der §13 Nr. 5 sagt:

„(5) Erhöht der Versicherer die Beiträge aufgrund der Beitragsanpassungsklausel oder vermindert er seine Leistungen gemäß
§ 18 Abs. 1, so kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bei
einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis auch bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Erhöhung kündigen.“

Das Problem, was ich (immer noch) sehe ist, dass es sein könnte, dass das Versicherungsunternehmen behauptet, dass es sich um 3 rechtlich selbständige Verträge handelt. Das ist in meinen Augen zwar ein Unding, aber genauso hört sich die Begründung des Versicherungsunternehmens an.

Andere Sache. Die MB/KK sind ja leider nur Musterbedingungen, die jedes Unternehmen ändern kann, wie es lustig ist. Interessant wäre, die Versicherungsbedingungen des Unternehmens zu sehen.

Trotzdem würde ich versuchen auf der Basis des o. g. Paragraphen das Versicherungsverhältnis zu kündigen.

Viele Grüß

Andreas

Hallo Andreas, vielen Dank für Deinen Beitrag !
In der Zwischenzeit habe ich von einer gegenteiligen
Auffassung gehört:
Gemäß den MB/KK (Musterbedingungen für die
Krankenversicherung) unter § 13 Punkt 5 würde stehen dass bei
einer Erhöhung die gesamte Krankheitskostenvollversicherung
gekündigt werden kann.

Gruß
Björn

Hallo Björn,

Hallo therook,

Das Problem, was ich (immer noch) sehe ist, dass es sein
könnte, dass das Versicherungsunternehmen behauptet, dass es
sich um 3 rechtlich selbständige Verträge handelt. Das ist in
meinen Augen zwar ein Unding, aber genauso hört sich die
Begründung des Versicherungsunternehmens an.

Wenn ich es richtig verstanden habe, handelt es sich bei diesem Fall um eine Private Krankenvollversicherung und nicht um eine Private Ergänzungsversicherung?

Bei einer privaten Ergänzungsversicherung ist es durchaus möglich, dass es sich u.U. um drei rechtlich voneinander unabhängige Verträge handeln kann. Ergänzungsversicherungen bestehen ja meist aus verschiedenen Bausteinen. Wenn die Zahnergänzungsversicherung erhöht wird bei gleicher Leistung, kann ich sie ggf. kündigen. Dieses berechtigt mich jedoch nicht unbedingt, z.B. den stationären Tarif zu kündigen, wenn dieser ein extra Baustein ist und dieser nicht erhöht wurde.

Bei einer KV-Voll ist es im „Regelfall“ so, dass die gesamte Versicherung gekündigt werden kann. Auch die KV-Voll kann mit entsprechenden Bausteinen optimiert werden. Kaum ein VR sagt: „Die Hauptversicherung haben wir erhöht, die können Sie kündigen, die zusätzlichen Bausteine verbleiben nach wie vor bei uns.“ Wäre absolut unsinnig. (Ausnahmen mag es geben, es ist mir aber so eine Regelung nicht geläufig.) Die private Pflegepflichtversicherung ist rechtlich meist ein unabhängiger Vertrag.

Andere Sache. Die MB/KK sind ja leider nur Musterbedingungen,
die jedes Unternehmen ändern kann, wie es lustig ist.
Interessant wäre, die Versicherungsbedingungen des
Unternehmens zu sehen.

Dürfte keine Schwierigkeit sein. Anfragen bei der entsprechenden Gesellschaft. Sofern die Gesellschaft sich querstellt, ein Angebot/ Vorschlag anfragen. Die entsprechenden Bedingungen, die für diesen Absicherungswunsch notwendig sind, werden mitgeschickt.

Trotzdem würde ich versuchen auf der Basis des o. g.
Paragraphen das Versicherungsverhältnis zu kündigen.

Ein Versuch kann es wert sein. Ob es sinnvoll ist?

Viele Grüß

Andreas

Gruß
Winni

Winni,

war nicht mein Fall, sondern der eines anderen Fragenstellers :smile:

Ich sehe das genauso wie Du aber in der Fragestellung stand eben genau der Grund in der Antwort drin. Meine Auffasung ist dieselbe wie Deine, für mich ist das ein Unding!

Viele Grüße

Andreas

Winni,

war nicht mein Fall, sondern der eines anderen Fragenstellers

-)

Hab ich gemerkt. Sorry. Ich hoffe, der Ursprungsposter weiß, das ich ihn meinte.

Ich sehe das genauso wie Du aber in der Fragestellung stand
eben genau der Grund in der Antwort drin. Meine Auffasung ist
dieselbe wie Deine, für mich ist das ein Unding!

Es gibt eben nichts, was es nicht gibt. :wink:

Viele Grüße

Andreas

Gruß
Winni