Darf Polizei betrunkene Heimfahren lassen?

Ein Kollege von mir ist gestern betrunken Auto gefahren… Die Polizeit hat ihn angehalten und hat ihn pusten lassen… Daraufhin musste er mit zum Bluttest - durfte aber davor sein Auto nach Hause fahren und hat dabei einen Unfall gebaut. Darf die Polizei betrunkene nach Hause fahren lassen? Ist das nicht Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer???

Bei allen Respekt kann ich nicht glauben, was ich hier gelesen habe und ich hoffe, dass es nur ein Scherz war!

NEIN, die Polizei darf niemanden betrunken nach Hause fahren lassen, sonst macht sich die Polizei strafbar wegen Strafvereitelung im Amt bzw. Straftat durch Unterlassen. Die Polizei hat die Aufgabe Straftaten zu verhindern und nicht noch durch solche Aktionen zu fördern…

Danke…
Dankeschön… in dem Fall wär es ja eigentlich -rein rechltich gesehen- möglich die Polizei wegen des Unfalles anzuzeigen… ?!

Klar könnte man Argumentieren, dass er betrunken ja auch nach Hause gefahren wäre, aber das wär ja wie wenn ich an einem Unfall vorbei laufen würde und sagen würde „der Mensch wäre ohne mich ja auch gestorben“…

… das hört sich sehr suspekt an…

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles so gelaufen ist. Wo war das denn?

Darf die Polizei betrunkene nach Hause fahren lassen? Ist das nicht
Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer???

Ganz klar: NEIN, das darf sie nicht! Der/die Kollegen, die das „verzapft“ haben, dürten sich auf ziemlich heftige straf- und dienstrechtliche Ermittlungen/Konsequenzen „freuen“!!
Vorausgesetzt natürlich, er „durfte“ wirklich nach Hause fahren und hat sich nicht einfach - NACH der Blutprobe - ins Auto gesetzt, um es doch noch nach Hause zu fahren. Und das lässt sich ganz einfach überprüfen - Uhrzeit Unfall : Uhrzeit Blutprobe.
Ich will ja keinem etwas unterstellen, aaaaaber:
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ein Polizist einem Betrunkenen erlaubt, vor der Blutprobe noch das Auto nach Hause zu fahren - auch wenn es nur 10 Meter sind!?!

Übrigens höre ich immer wieder die Frage:

Ein Kollege von mir …

wahlweise auch Freund/Freundin/Bekannte/r :wink:

Nein, das ist nicht erlaubt, kann den Straftatbestand der Beihilfe erfüllen.

antwort…
dooch… die Polizei ist aber hinterher gefahren…
mir kam das alles nur ein bisschen komisch vor, weil ich sowas noch nie gehört habe und ich denke es ist unverantwortlich einen betrunkenen auch noch nach Hause fahren zu lassen…

das war kein kurzer weg… das war nur von einem Ort in den anderen und die Polizei ist mitm Polizeiauto hinterhergefahren…
angenommen der Betrunkene hätt jemanden tot gefahren oder soo… das wär ja schrecklich schlecht für die Polizei ausgegangen…

Hallo,
Meiner Erfahrung nach NEIN. ^^
Genau wegen dem was in deinem Beispiel passiert ist.
Wegen der zusätzlichen Gefährdung darf man nicht unter (zuviel) Alkohol fahren.

Grüße Lutz

Hallo!

Nein die Polizei darf einen Betrunkenen nicht erst heim fahren lassen. Wenn jemand betrunken Auto fährt, darf er keinen Meter mehr fahren.

Sollte es tatsächlich so sein, dass er noch heim fahren durfte, dann wäre das Strafvereitelung im Amt und Beihilfe zur Trunkenheit im Verkehr bzw. Straßenverkehrsgefährdung, da er ja dann einen Unfall gebaut hat.

Ich hoffe ich konnte helfen.

MfG

das wär ja schrecklich schlecht für die Polizei
ausgegangen…

Ich denke mal, das wird auch so für die Kollegen schlecht ausgehen.

Traurig, dass das kein Aprilscherz war … unverantwortlich :frowning:

Hallo,

natürlich darf die Polizei niemanden betrunken fahren lassen! Die Kollegen wollten sicher sehr zuvorkommend sein und dem Herrn die Abschleppkosten ersparen. Das ist aber gehörig nach hinten los gegangen.
Die Versicherung wird sich sicherlich an die Kollegen halten und disziplinarrechtlich kommt da wohl auch noch etwas auf sie zu.

Guten Rutsch und viele Grüße

Hallo & ein frohes NEUES!
Ich hoffe mal, dass dieser Sachverhalt „theoretisch“ ist und nicht wirklich passierte!
Die Polizei darf natürlich niemanden der alkoholisiert angetroffen wurde und zur Blutentnahme soll, weiterfahren lassen…sei es auch noch so nett gemeint!
Gruß,
Christian

Hallo.

Du schreibst: Dein Freund wurde von der Polizei angehalten und musste im Rahmen der Kontrolle einen Atemalkoholvortest (pusten) durchführen. Da du weiter schreibst, dass durch die Polizei im Nachgang eine Blutprobe angeordnet wurde, muss der Testwert vor Ort 0,55 mg/l AAK (also 1,1 pro Mill) überstiegen haben. Ab einem solchen Wert liegt nämlich eine Straftat gem. §316 StGB vor und in diesem Fall (und nur dann) wird eine Blutprobe angeordnet. Ab dem Tatverdacht, also unmittelbar nach dem pusten, wäre dein Freund durch die Polizei in Gewahrsam genommen worden. Deshalb ist deine beschriebene Geschichte schlichtweg so unmöglich. Kein Polizeibeamter hätte so gehandelt.

Die Geschichte war denkbar anders. Möglicherweise hat dein Freund vor Ort eine Atemalkoholkonzentration von knapp unter 0,5 pro Mill gehabt. Bei über 0,5 pro Mill und unter 1,1 pro Mill Alkohol im Blut wäre die Sache ein Verstoß nach 24a StvG und erstmal noch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Sofern das Ergebnis unter oder knapp 0,5 pro Mill ausfällt, kann ein Polizist bei einer Ordnungswidrigkeit im Rahmen seines Opportunitätsprinzips (seine freie Entscheidung) festlegen was nun geschehen soll. Bei einer Straftat kann er das nicht und muss sich genau an Vorgaben halten. Man wird sich also zunächst entschieden haben, dass dein Freund aufgrund eines Testergebnisses von unter 0,5 pro Mill weiter nach Hause fahren darf. Allerdings war dein Freund so dämlich kurz danach einen Unfall zu verursachen. Ein Unfall ist eine sog. Ausfallerscheinung (quasi ein grober Fahrfehler). Bei einem solchen groben Fahrfehler (hier der Unfall) reicht es aus, wenn man 0,3 pro Mill Alkohol im Blut hat. Dann wird nämlich die Sache auch zu einer Straftat nach §316 StvG. Deshalb haben die Polizeikollegen deinen Freund nach dem Unfall zur Blutprobe mitgenommen.

Darf die Polizei nicht, und tut sie auch nicht!

Kurz und knapp - nein, darf die Polizei nicht

Nein, das dürfen die Kollegen nicht. Und du liegst richtig.

Hallo Smally

Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Sachverhalt in dieser Reihenfolge passiert ist. Natürlich darf die Polizei niemanden mit einem Auto fahren lassen, wenn sie weiß, dass derjenige so viel Alkohol im Blut hat, dass er fahruntüchtig ist.
Das Einzige, was ich mir vorstellen kann ist, dass der Kollege in eine Kontrolle geraten ist und einen Atemtest machen musste, aber keine 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l Alkohol hatte, also nach dem Gesetz weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit gegeben ist, wenn keine sogenannten Beweisanzeichen für eine Fahruntüchtigkeit (Schlangenlinie fahren, bei Rot über Ampel, Unfall oder Ahnliches) vorliegen.
Dann kann ihn die Polizei weiterfahren lassen.
Wenn der Kollege dann auf dem Nachhauseweg einen Unfall baut, sind die Beweisanzeichen gegeben und er hat dann eine Trunkenheit im Verkehr nach §316 StGB oder sogar eine Straßenverkehrsgefährdung nach §315c StGB vorliegen kann.
http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html

Hallo!

Nein, dass kann ich mir nicht vorstellen, dass er irgendwie auch nur ansatzweise betrunken weiter fahren durfte…