Darf Polizei Post öffnen

Hallo!
Ich habe heute von folgendem Fall gehört. Ein Einschreiben aus Budapest konnte nicht zugestellt werden und wurde demnach eingelagert. Nun wurde über Weihnachten in den Aufbewahrungsort eingebrochen und einige Einschreiben/Briefe (auch das Einschreiben aus Budapest) geklaut. Die Post teilte nun mit, dass die Briefe momentan kriminaltechnisch untersucht werden und, wenn möglich, mit einem gesonderten Anschreiben zugestellt werden. Meine Frage ist nun, ob die Polizei in diesem Fall die Briefe öffnen darf oder nicht. M.E. würde ein öffnen der Briefe gegen das Postgeheimnis verstoßen. Ebenfalls ist der Inhalt auch nicht wichtig um auf die Täter zu kommen (Fingerabdrücke etc). Liege ich da richtig mit meiner Vermutung?!

Viele Grüße

Hallo,
ich nehme an, dass zuvor eine richterliche Anordnung von der Staatsanwanltschaft zum Öffnen eingeholt wurde. Zum genauen Verfahren müsste mal ein Experte Stellung nehmen.

Gruß vom
Schnabel

Erst einmal Danke für die schnelle Antwort. Ob die Briefe geöffnet wurden oder nicht, weiß ich nicht. Meine Frage ist aber auch, ob die Polizei das in diesem Fall überhaupt darf?! Denn, wie ich schon sagte, hat der Inhalt, ja nichts mit der Aufklärung des Falls zu tun. Weswegen sollte denn dann eine Öffnung der Briefe veranlasst werden?!

Viele Grüße

ob die Polizei öffnen darf. sichre nur mit richterlicher Genehmigung.
Ob sie öffne wird, ist fraglich. wenn die einbrecher nur den Umschalg angefasst, aber nicht geöffnet haben, ist nur für die Polizei interessant, ob sich Fingerabdrücke auf dem Umschlag befinden. Wahrscheinlich pinseln die den Umschlag ab. wenn es Profieinbrehcer waren, sind eh keine Abrücke drauf (wozu gibt es Handschuhe :smile: )

Hallo!
Ich habe heute von folgendem Fall gehört. Ein Einschreiben aus
Budapest konnte nicht zugestellt werden und wurde demnach
eingelagert. Nun wurde über Weihnachten in den
Aufbewahrungsort eingebrochen und einige Einschreiben/Briefe
(auch das Einschreiben aus Budapest) geklaut.

Also der Brief ist weg.

Die Post teilte
nun mit, dass die Briefe momentan kriminaltechnisch untersucht
werden und, wenn möglich, mit einem gesonderten Anschreiben
zugestellt werden.

Also wenn der Brief weg ist, weil er ja vom Einbrecher geklaut wurde und der wohl nicht gefasst wurde, jedenfalls schreibst du das nicht, wie kann dann der besagte Brief aus Budapest im Besitz der Polizei sein und untersucht werden?

Meine Frage ist nun, ob die Polizei in
diesem Fall die Briefe öffnen darf oder nicht.
M.E. würde ein öffnen der Briefe gegen das Postgeheimnis verstoßen.

Mit einer richterlichen Vefügung. Das Öffnen müsste absolut notwendig sein, um ermitteln zu können.

Ebenfalls
ist der Inhalt auch nicht wichtig um auf die Täter zu kommen

Darüber entscheidet der Richter, wenn ihm der Antrag gestellt wird.

(Fingerabdrücke etc). Liege ich da richtig mit meiner
Vermutung?!

Der Einbruch kann vorgetäuscht sein, um gegen die Empfängerperson Ermittlungen aufnehmen zu können und um an die Information des Briefinhalts zu gelangen, welcher ja eigentlich geklaut wurde, aber auf wundersame Weise der Polizei zugestellt wurde, an welche man sonst nicht herankommen würde.

Viele Grüße

Frohes neues Jahr.

Hallo Schritt2!
Also…es waren natürlich mehrere Briefe betroffen, nicht nur der besagte aus Budapest. Eben halt alle, die an dem bestimmten Tag nicht zugestellt werden konnten. Das er aber zugestellt werden sollte, konnte man an dem Postzettel „Ihre Sendung kann abgeholt werden“ erkennen. Diese Briefe wurden in einer stillgelegten Postfiliale eingelagert. Als man das Einschreiben nun Montag abholen wollte, wurde gesagt, dass dort eingebrochen wurde und einige (also nicht alle) Briefe gestohlen wurden und die restlichen grade sortiert werden. Heute gab es dann die Aussage von der Postfiliale, dass die Polizei ein Fax geschickt hat, dass die nicht gestohlenen Briefe grade kriminaltechnisch untersucht werden und ggf. bald zugestellt werden. Somit steht also nicht fest, ob der Brief gestohlen wurde oder nicht…
Dies ist ja aber eigentlich auch völlig egal, denn die Frage lautete ja, ob die Polizei in einem solchen Fall die Post öffnen darf oder nicht!

Jetzt merke ich meinen Fehler. Also ob der Brief aus Budapest geklaut wurde oder nicht weiß man nicht, er wurde nur dort gelagert, wo eingebrochen wurde…

Hallo,

Denn, wie ich schon sagte, hat der Inhalt, ja nichts mit der Aufklärung des Falls zu tun.

woher beziehst du dieses Wissen? Oder ist es nur eine Vermutung deinerseits?

Weswegen sollte denn dann eine Öffnung der Briefe veranlasst werden?!

Sobald es sich aus der weiteren Ermittlung zeigt, dass das Öffnen erforderlich ist.

Sorry, aber deine Frage ist ziemlich theoretisch. Du unterstellst zunächst der Polizei irgendein Verhalten und bezweifelst dann dessen Rechtmäßigkeit. Warum wartest du nicht, bis du genau weisst, was geschehen ist und machst dir dann Gedanken? Nur auf Mutmaßungen hin ein rechtswidriges Handeln zu unterstellen halte ich jedenfalls für unseriös.

Gruss

Iru

Hallo,
selbst, wenn man den Brief geöffnet bekommt, könnten das ja auch die Einbrecher gemacht haben (und ihn dann liegen gelassen haben, weil nichts für sie wertvolles drin war), das sollte man bedenken.
Wenn er von der Polizei geöffnet wurde, würde ich erwarten, daß das im Begleitschreiben erwähnt wird. Bei Paketen, die der Zoll zu Kontrollzwecken öffnet, findet man jedenfalls einen Hinweis darauf.

Cu Rene