Darf privat-chatverlauf öffentlich gemacht werden?

habe letztens über FB Privat-Nachrichten einen Chat mit 3 personen geführt - jetzt die Frage, darf dieser Verlauf via Screens veröffentlicht werden?

Was könnte ich dagegen unternehmen, da ich es nicht möchte, dass alles was ich und auch eine andere Person schrieben öffentlich gemacht werden.

Danke schon mal

Hallo Martin,

ich vermute mal, die Person, die es veröffentlicht hat, hast Du bereits angesprochen?

Dann wäre der nächste Schritt, den Eintrag bei Facebook zu melden. Private Nachrichten sind im Normal zu behandeln, wie Briefe = Briefgeheimnis. Schau mal in den AGB/FAQ von Facebook, was die zu dem Thema sagen. Bei uns auf kwick.de ist es so, dass solche Dinge nicht veröffentlicht werden dürfen, wenn über die Namen eine direkte Zuordnung möglich ist. Löscht dann derjenige, der es veröffentlicht hat, die Einträge nicht raus, übernimmt das unser Support. Voraussetzung: Du musst glaubhaft versichern, dass es Dein Gespräch war.

Inwieweit du sonst rechtliche Schritte einleiten kannst, wenn Facebook nicht reagiert, bin ich mir grad nicht sicher. Sollte m.E. auch möglich sein. Da musst Du entscheiden, welchen Aufwand Dir das Thema wert ist.

Ich hoffe, ich konnte Dir zumindest etwas helfen.

Gruß
Ulrike

Da kenne ich mich rechtlich nicht aus.

was ich weiss fällt ein privatchat unter den datenschutz und darf ohne zustimmung aller beteiligten nicht veröffentlicht werden.

was mich allerdings bedenklich stimmt ist die tatsache, wenn so was bei FB veröffentlicht wird, dann is es da fast für immer und ewig… die nehmens zum einen nicht so genau mit dem datenschutz und selbst wenn du das löschen lässt oder löschst - die habens in den backups drin und wenn da ein server abstürzen sollte - dann is es ganz rasch wieder da.

liebe grüsse

keine Ahnung

keine Ahnung.

Ohje, schwierige Sache,
ich kann Dir auch nur meinen laienhaften Eindruck schildern. Da an dem Chat 2 weitere Personen beteiligt waren, fällt er nicht ins Private, also etwa unter das Briefgeheimnis. Insofern wirst Du dich nicht gegen eine "Veröffentlichung"wehren können. Ansonsten gilt, was im Real Life zu den Themen „Üble Nachrede“, „Verleumdung“, „Beleidigung“ etc. auch gilt. Du könntest aber die betreffende Person einfach bitten, das Gespräch nicht zu veröffentlichen. Sorry, wenn Dir das nicht wirklich weiter hilft, ich weiß es auch nicht besser :smile:

*Gruß*
moggio

Guten Morgen,
nein, ohne eure Einverständniserklärung darf dieses nicht öffentlich gemacht werden und ist sogar strafbar.
Private Nachrichten sind genauso zu behandeln wie ein Brief. Sollte aber trotzdem was öffentlich erscheinen ist dieses rechtswiedrig und verstoßt gegen das sogenannte Postgeheimnis.
Du kannst Fb anschreiben und dieses unterbinden und schau mal in deinen einstellungen nach.

lieben Gruß