Hallo folgendes:
Meine Freundin macht eine Ausbildung an der Uniklinik-Mainz (Schulisch) als Medizinisch-Technische Laboratoriumsassistentin. Die Azubis haben nun einen Zettel bekommen den sie bei Krankheitsfall einer Leistungskontrolle vom Arzt ausfüllen lassen sollen. Auf diesem steht das sie verpflichtet wären den Arzt von seiner Schweigepflicht zu befreien, damit er Diagnose und Symptome drauf schreibt und die Schule entscheiden kann, ob man prüfungsfähig ist. Ist das rechtens und wenn ja auf welcher Grundlage?
kurz und knapp, dass ist nicht rechtens! Der AG kann jedoch bei jeder Erkrankung sofort ein ärztliches Attest verlagen bzw. den AN auch immer sofort zum SMD (sozialmedizinischendienst) schicken. Die Frage ist jedoch warum ein AG so etwas verlangt. Handelt es sich um die Klärung von folgeerkrankungen, so hat der die Möglichkeit eine Teilweise Entbindung der Schweigepflicht zu erwirken. BAG 5 AZR 389/04 vom 13.7.2005, LAG Hamm 18 Sa 1418/05 vom 18.1.2006
Nein, ob jemand arbeitsfähig/prüfungsfähig ist entscheidet nur der Arzt.
Hallo Alex,
Grundsätzlich gilt hier die Schweigepflicht (§203 STGB).
Ein Auskunftsverlangen ist nicht statthaft.
Ich berate nicht, ich stelle nur meine sichtweise dar.
lg Joachim
Nein, das ist nicht rechtens.
Die Schule darf höchstens ein Attest fordern.
Über die Krankschreibung entscheidet der Arzt.
Hallo,
das weiß ich nicht. Da musst Du Dich mal
an einen Rechtsanwalt wenden.
Aber wenn die Schule bei Leistungstests
mehr Krankmeldungen als anwesende Prüflinge
hat, kann das durchaus möglich sein, dass eine
solche Vereinbarung möglich ist.
Das soll ja nur ausschließen, dass sich jemand,
auf Grund von Faulenzia, vor den Prüfungen
drückt.
Schöne Grüße
Nein!
All the Best
Während der Ausbildung dürfen sie das nicht. Die Prüfung ist etwas anderes; das kann ich nicht beurteilen.
Hallo,
ob die Schule eine ärztliche Leistungskontrolle verlangen darf, kann ich nicht genau sagen, aber in keinem Fall darf sie Auskunft über die Diagnose und die Symptome verlangen – das ist Sache von Arzt und Patient.
Grüße
Jeanine