Darf sich der Hauptmieter Schlüssel nachmachen?

Nehmen wir an, es handelt sich um eine WG mit 4 Hsuptmietern im Mietvertrag. Nun geht Mitbewohner A für 6 Monate ins Ausland und vermietet sein Zimmer möbeliert zwischen/unter (bis zum Ende des Jahres). Nehmen wir an er kehrt nun vor diesem Termin wieder aus dem Ausland zurück und steht plötzlich unangemeldet durch im Flur der Wohnung.

Nun ist meine Frage, ob A einfach so ohne das Wissen der restlichen Hauptmieter einen Schlüssel nachmachen lassen kann und die Wohnung betreten darf. A hat kein Wohnraum mehr in der Wohnung der unvermietet ist und eigentlich, bis auf ihre Möbel, die noch in dem untervermieteten Zimmer sind, auch kein Interesse mehr an dieser Wohnung. (A zieht nicht mehr in die Wohnung zurück)

Vielen Dank!!!

A ist als Mieter dazu berechtigt die Gemeinschaftsräume der WG zu betreten(Flur, WC, Küche, sonstige Gemeinschaftsräume).
Das untervermietete Zimmer selber darf er ohne Erlaubnis des Untermieters nicht betreten.

Das Nachmachen des WG Schlüssels ist im Vertrag geregelt der zwischen A und Hauptvermieter gilt.

Das Nachmachen des Zimmerschlüssels ist im Vertrag zwischen Mieter und Untermieter geregelt.

Hallo,

Das Nachmachen des WG Schlüssels ist im Vertrag geregelt der
zwischen A und Hauptvermieter gilt.

Das wäre mir neu, dass ein Vermieter vorschreiben kann, wer wann wieviele Schlüssel nachmachen darf. Hast Du eine Quelle dafür? Das kann ich nämlich gar nicht glauben.

Btw., woher kennst Du den Vertrag eigentlich, dass Du sowas behauptest?

Das Nachmachen des Zimmerschlüssels ist im Vertrag zwischen
Mieter und Untermieter geregelt.

Und dafür gilt genau das gleiche.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,
ein Vermieter oder Hauptmieter kann vom Mieter oder Untermieter seine Zustimmung für Schlüsselnachfertigung verlangen.
Gruß