Darf sicherheitsdienst einen pkw durchsuchen?

ot

Ihr Wissenstand galt bis 01.01.2010

NEIN!
Mein Wissenstand in dieser Beziehung ist auf dem neuesten Stand.

das was ich hier schrieb ist aktuell .

Wo steht da? Bitte mit Quellen angaben.

weshalb wohl muss seit 2010 bei einer Veranstaltung , der
Firmeninhaber einer Security von allen dort angedachten
Mitarbeitern eine Kopie der IHK Vorlegen , bevor die
Veranstaltung genehmigt wird .
Auslöser zu dieser Gesetzesänderung war das Fiasko der Love
Parade .

Was soll dieser Schwachsinn jetzt?

Was hat eine Veranstaltung wie die Loveparade mit einer Baustellenbewachung zu tun?

Also nochmal : Ich rede hier mit,weil ich nach wie vor in dem
Gewerbe Aushelfe , wenn eine Security mal wieder Personalnot
hat , da einigen Mitarbeitern die Prüfung fehlt .
Bitte bringen Sie Ihren Wissenstand auf 2011 !!!

Es wäre angebracht, wenn Sie ihren Wissenstand endlich mal auf den normalen Gesetzesstand bringe.

Nehmen Sie sich eine Gewerbeordnung zur Hand und schlagen dort den §34a GewO auf.

Was steht da?

Steht da irgendwas das eine Baustellenbewachung die Sachkunde braucht?

Wenn Sie das finden, lade ich Sie zu einem Essen ein und entschuldige mich.

Noch mal eine Veranstaltung wie auch immmer geartet kann eigen Auflagen von der zuständigen Behörde bekommen. Eine Baustelle ist KEINE Veranstaltung.

Gruß RS99

Abend,

Was genau hat denn der Kaufhausdetektiv, wenn nicht einen
Verdacht? Was genau ist denn jeder angeklagte bis zum Urteil,
wenn nicht nur verdächtig?
Deiner Behauptung nach könnte niemals irgendwer festgehalten
werden.

ließ bitte mal mein ganzes Posting, denn hier ging es auch um die Tatsache, das die Personalien bekannt sind.

Seit wann kann ein Kaufhausdetektiv festnehmen wenn die Personalien einwandfrei bekannt sind.

Um diese Sache ging es hier.

Ist die wegnahme einer Sache gerechtfertigt, wenn der Tatverdacht vorliegt aber seine Personalien bekannt sind.

RS99

Hallo,

ließ bitte mal mein ganzes Posting, denn hier ging es auch um
die Tatsache, das die Personalien bekannt sind.

Und? Was genau soll das denn ändern?

Seit wann kann ein Kaufhausdetektiv festnehmen wenn die
Personalien einwandfrei bekannt sind.

Ein Kaufhausdetektiv kann gar nicht festnehmen. Vielleicht solltest Du anfangen, die richtigen Begriffe zu verwenden, dann versteht man sich besser.

Ist die wegnahme einer Sache gerechtfertigt, wenn der
Tatverdacht vorliegt aber seine Personalien bekannt sind.

Sie wird nicht weggenommen, sondern festgehalten, bis sie von der Polizei geprüft werden kann. Das ist nicht das gleiche.

Nach Deiner Behauptung dürfte ich nicht mal einen Dieb festhalten, den ich dabei erwischt habe, wie er meine Brieftasche einsteckt, wenn ich ihn kenne. Es sollte auch Dir klar sein, dass das nicht stimmen kann.
Gruß
loderunner (ianal)

Morgen,

ließ bitte mal mein ganzes Posting, denn hier ging es auch um
die Tatsache, das die Personalien bekannt sind.

Und? Was genau soll das denn ändern?

Ließ Dir doch bitte mal die Rechtssprechung durch, bevor Du hier mit redest.

Ein Kaufhausdetektiv kann gar nicht festnehmen. Vielleicht
solltest Du anfangen, die richtigen Begriffe zu verwenden,
dann versteht man sich besser.

So??? Welch eine neue Rechtsauffassung. Dann schau mal den § 127 StPo an oder den §229 BGB an. Was steht da??
Festnehmen oder Festhalten?

Wenn Du dich in die Rechtssprechung eingelesen hast, können wir gerne weiterdiskutieren.

Nach Deiner Behauptung dürfte ich nicht mal einen Dieb
festhalten, den ich dabei erwischt habe, wie er meine
Brieftasche einsteckt, wenn ich ihn kenne. Es sollte auch Dir
klar sein, dass das nicht stimmen kann.

Ja so ist es.
Da Du seine Personalien kennst, kannst Du jederzeit zur Polizei gehen und einen Strafantrag stellen.
Die Brieftasche, welche er Dir wegnimmt kannst Du wie schon beschrieben, nach §859 BGB ihm wieder abnehmen.

So ließ Dir mal die Paragraphen durch, dann können wir weiterreden.

RS99

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Ein Kaufhausdetektiv kann gar nicht festnehmen. Vielleicht
solltest Du anfangen, die richtigen Begriffe zu verwenden,
dann versteht man sich besser.

So??? Welch eine neue Rechtsauffassung. Dann schau mal den §
127 StPo an oder den §229 BGB an. Was steht da??
Festnehmen oder Festhalten?

Ich gebe zu, hier habe ich mich heftig vergaloppiert. Ich ziehe meine Aussage zurück und entschuldige mich dafür.
Gruß
loderunner (ianal)

1 „Gefällt mir“

Morgen,

Ich gebe zu, hier habe ich mich heftig vergaloppiert. Ich
ziehe meine Aussage zurück und entschuldige mich dafür.
Gruß
loderunner (ianal)

Danke meinen vollen Respekt.

Sieht und ließt man nicht oft hier.

Grüße RS99