Darf sicherheitsdienst einen pkw durchsuchen?

darf der sicherheitsdienst einen privaten pkw durchsuchen? wenn der sicherheitsdienst ein gelände bewacht und man auf diesen gelände arbeitet.und der arbeiter verlässt das geländes kann der wach- und sicherheitsdienst den privat pkw durchsuchen?

Hallo! praktische Herangehensweise: ein Firmengelände wird i.d.R. nicht umsonst versicherheitsdienstet, schon gar nicht zur Arbeitszeit… = dass die Diamantenschleiferei nicht will, dass die Diamanten „mitgehen“ nach hause, ist nachvollziehbar…

wichtig wäre IMHO aber, dass erkennbar ist, warum die das Auto durchsuchen (wollen) - was könnte unerlaubt im Auto sein?

normalerweise wäre zu erwarten dass sowas aber auch seitens der Firmenleitung angekündigt wurde und/oder arbeitsvertragsrechtlich bzw. via Dienstvereinbarung etc. mit den Mitarbeitern vereinbart ist…

Alternative: ausserhalb vom Firmengelände parken?

cu kai

Man kann verlangen, dass die Polizei die Durchsuchung übernimmt!

Hallo!

dass die Diamantenschleiferei nicht will,
dass die Diamanten „mitgehen“ nach hause, ist
nachvollziehbar…

Schön und gut, aber das Leben ist kein bunter Teller. Hier ist nach der Rechtslage gefragt.

wichtig wäre IMHO aber, dass erkennbar ist, warum die das Auto
durchsuchen (wollen) - was könnte unerlaubt im Auto sein?

IYHO vielleicht, im Leben ist das völlig unwichtig. Sie dürfen es nicht, basta. Sie dürfen den Verdacht einer Straftat äußern und, das Auto auf dem gelände behalten und die Polizei rufen. Die - nur die! - darf das Auto dann durchsuchen.

normalerweise wäre zu erwarten dass sowas aber auch seitens
der Firmenleitung angekündigt wurde und/oder
arbeitsvertragsrechtlich bzw. via Dienstvereinbarung etc. mit
den Mitarbeitern vereinbart ist…

Ich hatte den Fall so verstanden, dass der PKW-Besitzer nicht beim Besitzer des Geländes angestellt ist. Arbeitsvertraglich kann so etwas tatsächlich geregelt sein, inwieweit das allerdings zulässig ist, mögen arbeitsrechtlich Schlauere beantworten.

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Hallo!

das mit dem AV hab ich aus „und man auf diesen gelände arbeitet.und der arbeiter verlässt das gelände“ geschlossen…

mit den anderen Angaben ging es mir eher darum zu erfahren, ob im Beispiel erkennbar sei, dass das überhaupt einen Bezug hatte der wenigstens nachvollziehbar ist (es also übliche Praxis bei allen Schichtwechseln ist) oder ob es gar Richtung Mobbing/Belästigung ging
[wieder in Bezug auf ein evtl. im AV geregeltes Verfahren…]

cu kai

Hi

zunächst einmal ein klares NEIN , darf er nicht ( ich komme aus dem Sicherheitsdienst , war bis 2007 sogar Ausbilder )

Es gibt lediglich eine Ausnahme :
wenn die Person bei betreten des Geländes auf das hier geltende Hausrecht nachweislich hingewiesen wurde und hier expliziert erwähnt ist , das beim verlassen des Grundstückes der Sicherheitsdienst eine überprüfung vornehmen darf.

ist dieses nicht unumwerfbar nachweisbar , z.b. per Unterschrift beim betreten des Anwesens auf einem entsprechenden Entwurfes , dann haben die Security’s in diesem Falle ihre Kompetenzen überschritten .

ein kleiner Hinweis auf die IHK Sachkundeprüfung 34a wirkt da Wunder , denn ohne diese Prüfung darf kein Security mehr an Dienstellen arbeiten an denen öffentliches Publikum ein und ausgeht .
wenn er die Prüfung hätte , wäre er nicht auf diese Idee gekommen , das ist Prüfungswissen

Nach Ihrer Beschreibung sind sie kein Mitarbeiter der Firma , also eben „Öffentliches Publikum“ , kann der Wachhabende diese Prüfung nicht nachweisen , droht Berufsverbot bis zum bestehen der Prüfung

Toni

Hallo,

denkt man das logisch weiter, folgt: Wenn ich einen Handwerker in meine Wohnung lasse, ist meine Wohnung also „öffentlich“ wie eine Verkaufsfiliale.

Irgendwas an dieser Überlegung scheint falsch zu sein…

VG
EK

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Dann soltest du vielleicht noch einmal in die Ausbildung gehen.
Ohne genauere Kenntnisse des Falles gibt es nämlich kein klares Nein
Da in unserer heutigen Zeit kein Bauherr Geld zum Fenster rauswirft (eher lieber Sub-Sub-Sub-Unternehmer beschäftigt für eine Schale Reis)kann man davon ausgehen,das der Sicherheitsdienst hier aus Guten Gründen vom Bauherren beauftragt wurde.Desweiteren kann man davon ausgehen,das in den Vertragsunterlagen mit den bauausführenden Handwerkern garantiert ein kleiner Passus drinsteht
über Fahrzeugkontrollen.Da wir in D Vertragsfreiheit haben,bleibt es jedem überlassen,diesem zuzustimmen oder nicht.
Somit braucht auch nicht mehr besonders an der Baustelle darauf hingewiesen werden.

Hi,

darf der sicherheitsdienst einen privaten pkw durchsuchen?

Speziell auf den Sicherheitsdienst bezogen kann ich nichts sagen, weil ich ja nicht weiß, was der Sicherheitsdienst für einen Vertrag mit dem Bauherren hat.

Was ich aber von zwei großen Firmen weiß ist, dass sowohl bei der Einfahrt als auch bei der Ausfahrt vom Firmengelände stichprobenartig Autos durchsucht werden. Zum einen soll verhindert werden, dass Material für Sabotage/Anschläge nicht eingeführt und wertvolles Werkzeug, Material etc. ausgeführt (sprich: geklaut) werden.

Gruß,
Anja

Hallo,

um das Fahrzeug einer anderen Person ohne dessen Zustimmung zu durchsuchen, bedarf es immer einer Rechtsgrundlage. Und die fehlt bei privaten Sicherheitsunternehmen. Durchsuchungen ohne bzw. gegen den Willen des Betroffenen sind nur Amtsträgern erlaubt (denn da gibt es auch Rechtsmittel dagegen, die es bei Durchsuchungen von Privaten so nicht gibt ).

Es kann natürlich sein, dass es im Arbeitsvertrag niedergeschrieben ist, dass dem Sicherheitsdienst das Recht eingeräumt wird, sporadisch Kontrollen durchzuführen (das wäre dann aber gleichbedeutend mit einem Einverständnis). Ich würde erstmal dort nachlesen, im Kleingedruckten vielleicht.

Gruss

Iru

Mahlzeit,

zunächst einmal ein klares NEIN , darf er nicht ( ich komme
aus dem Sicherheitsdienst , war bis 2007 sogar Ausbilder )

warum?
Wie kommst Du auf dieses schmale Brett?
Wenn es hier eine Betriebsvereinbarung gibt und eine dementsprechende Hausrechtsordnung dann darf er.
Einzig und allein die „freiwillige Unterwerfung“ ist hier zu beachten.
Sobald er es mit Zwang machen müßte, endet seine Befugnis.
Du schreibst unten selber die Möglichkeit des Ja.

ist dieses nicht unumwerfbar nachweisbar , z.b. per
Unterschrift beim betreten des Anwesens auf einem
entsprechenden Entwurfes , dann haben die Security’s in diesem
Falle ihre Kompetenzen überschritten .

Schwachsinn

ein kleiner Hinweis auf die IHK Sachkundeprüfung 34a wirkt da
Wunder , denn ohne diese Prüfung darf kein Security mehr an
Dienstellen arbeiten an denen öffentliches Publikum ein und
ausgeht .
wenn er die Prüfung hätte , wäre er nicht auf diese Idee
gekommen , das ist Prüfungswissen

Nach Ihrer Beschreibung sind sie kein Mitarbeiter der Firma ,
also eben „Öffentliches Publikum“ , kann der Wachhabende diese
Prüfung nicht nachweisen , droht Berufsverbot bis zum bestehen
der Prüfung

Sorry aber dieser Schwachsinn grenzt schon fast an…

Die Sachkundeprüfung hat hiermit gar nichts zu tun.

Ich habe Dich schon mehrmals auf dieses hingewiesen, wann kapierst Du es endlich.
Die Sachkundeprüfung ist einzig und allein für drei Bereiche forgeschrieben:
1.Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
2.Einlaßkontrolle in einer Gastgewerblichen Disco (Türsteher)
3.Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsbereich oder im Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichen Verkehr.

Wo ist jetzt hier eine Baustelle aufgeführt?

Bei dieser Tätigkeit reicht einzig und allein die 40 Std.Unterweisung bei der IHK

Bitte dies ist ein Wissensforum und nicht ein ich will auch mitreden. die ganze Aussage wird dadurch noch schlimmer, da Du auch noch darstellst Du seist Ausbilder in der Sicherheit gewesen.

Grüße RS99

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IYHO vielleicht, im Leben ist das völlig unwichtig. Sie dürfen
es nicht, basta. Sie dürfen den Verdacht einer Straftat äußern
und, das Auto auf dem gelände behalten und die Polizei rufen.
Die - nur die! - darf das Auto dann durchsuchen.

Auch das dürfen Sie nicht.

Den wenn die Firma auf dem Gelände tätig war, ist die Identität feststellbar. Und somit fällt der grund der Festnahme weg. Und ein Auto beschlagnahmen und behalten bis die Polzei da ist fällt auch nicht drunter.

Hallo,

Und ein Auto beschlagnahmen und behalten bis die Polzei da ist fällt auch nicht drunter.

ich denke, dass du da falsch liegst. So etwas deckt der § 229 BGB ab.

Gruss

Iru

Hi

Und ein Auto beschlagnahmen und behalten bis die Polzei da ist fällt auch nicht drunter.

ich denke, dass du da falsch liegst. So etwas deckt der § 229
BGB ab.

glaub ich nicht, lass mich aber gerne belehren.

Hier meine Meinung:

Was war den der Ursprungsfall. Eine Person befährt mein Firmengelände.
Damit ist die Person mir normalerweise bekannt. (Ausweis etc bei Zutrittskontrolle)

Und das Recht der allgemeinen Selbsthilfe hab ich auch nur, wenn mir die Person nicht bekannt ist und ich einen einklagbaren Anspruch habe. Ansonsten muß ich mich bei einem einklagbaren Anspruch, und nur darum geht es hier im BGB, wie jeder normale Bürger des gerichtlichen Weges bedienen.

Ich habe hier den Verdacht des Diebstahles aber die Personalien sind bekannt.

Grüße RS99

YMMD

Danke

denkt man das logisch weiter, folgt: Wenn ich einen Handwerker
in meine Wohnung lasse, ist meine Wohnung also „öffentlich“
wie eine Verkaufsfiliale.

:Irgendwas an dieser Überlegung scheint falsch zu sein…

Grüße RS99

Hallo,

Und das Recht der allgemeinen Selbsthilfe hab ich auch nur, wenn mir die Person nicht bekannt ist und ich einen einklagbaren Anspruch habe.

Da sagt das Gesetz aber etwas anderes. Die Gründe müssen nicht kumulativ vorliegen.

Ansonsten muß ich mich bei einem einklagbaren Anspruch, und nur darum geht es hier im BGB, wie jeder normale Bürger des gerichtlichen Weges bedienen.

und wenn die nicht rechtzeitig zu erreichen ist, dann bediene ich mich der erlaubten Selbsthilfe.

Um bei dem Beispiel des vermuteten Diebstahls zu bleiben:

Soll man denn den namentlich bekannten Dieb mit der Beute ziehen lassen, nur weil er sie in seinem Auto transportiert? Laut deiner Meinung dürfte ich ihm das Auto nicht wegnehmen (durchsuchen darf nur die Polizei) um meine Ansprüche zu sichern.

Gruss

Iru

Hi,

ich glaube immer noch nicht, dass es so erlaubt ist, werde mich aber noch mal andersweitig informieren.

Soll man denn den namentlich bekannten Dieb mit der Beute
ziehen lassen, nur weil er sie in seinem Auto transportiert?
Laut deiner Meinung dürfte ich ihm das Auto nicht wegnehmen
(durchsuchen darf nur die Polizei) um meine Ansprüche zu
sichern.

ich bin der Meinung, wenn ich nur einen Diebstahls verdacht habe, darf ich das nicht.
Was anderes wäre es, ich würde es wissen, dann könnte ich ihm ja auch aus gründen der Notwehr oder mit § 859 BGB die Sache wieder wegnehmen, auch wenn er mir Bekannt ist.

Wie schon gesagt, uns wurde beigebracht, dass bei der Selbsthilfe die Grenzen im einklagbaren Anspruch bestehen und ich sehe hier zwar evtl. den Einklagbaren Anspruch aber nicht die Notwendigkeit der wegnahme, da mir die Personalien ja bekannt sind und explizit im Gesetz steht, dass dieses Recht nur ein Ausnahmerecht ist, da der Bürger normalerweise sich immer der Gerichte zu bedienen hat.

Aber wie schon geschrieben, freue ich mich natürlich über eine Aufklärung /Aufhellung meines Wissens.

Grüße RS99

Gruss

Iru

Hallo,

ich bin der Meinung, wenn ich nur einen Diebstahls verdacht
habe, darf ich das nicht.

Was genau hat denn der Kaufhausdetektiv, wenn nicht einen Verdacht? Was genau ist denn jeder angeklagte bis zum Urteil, wenn nicht nur verdächtig?
Deiner Behauptung nach könnte niemals irgendwer festgehalten werden.

Was anderes wäre es, ich würde es wissen,…

Wissen macht den Verdächtigen noch nicht zum Schuldigen.

Wie schon gesagt, uns wurde beigebracht, dass bei der
Selbsthilfe die Grenzen im einklagbaren Anspruch bestehen…

Einklagen kann man jeden Anspruch. Ob man ihn später auch durchssetzen kann ist eine ganz andere Frage. Also ist auch diese Unterscheidung von Dir irgendwie unsinnig.
Btw., inwiefern ist der Anspruch denn überhaupt ein Anspruch dessen, der da durchsuchen (lassen) will?
Gruß
loderunner (ianal)

Ich habe Dich schon mehrmals auf dieses hingewiesen, wann
kapierst Du es endlich.
Die Sachkundeprüfung ist einzig und allein für drei Bereiche
forgeschrieben:
1.Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
2.Einlaßkontrolle in einer Gastgewerblichen Disco (Türsteher)
3.Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsbereich oder im
Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichen Verkehr.

Wo ist jetzt hier eine Baustelle aufgeführt?

Bei dieser Tätigkeit reicht einzig und allein die 40
Std.Unterweisung bei der IHK

Bitte dies ist ein Wissensforum und nicht ein ich will auch
mitreden. die ganze Aussage wird dadurch noch schlimmer, da Du
auch noch darstellst Du seist Ausbilder in der Sicherheit
gewesen.

Grüße RS99

Ihr Wissenstand galt bis 01.01.2010

das was ich hier schrieb ist aktuell .
weshalb wohl muss seit 2010 bei einer Veranstaltung , der Firmeninhaber einer Security von allen dort angedachten Mitarbeitern eine Kopie der IHK Vorlegen , bevor die Veranstaltung genehmigt wird .
Auslöser zu dieser Gesetzesänderung war das Fiasko der Love Parade .

Also nochmal : Ich rede hier mit,weil ich nach wie vor in dem Gewerbe Aushelfe , wenn eine Security mal wieder Personalnot hat , da einigen Mitarbeitern die Prüfung fehlt .
Bitte bringen Sie Ihren Wissenstand auf 2011 !!!

Toni

… die ist mit meiner Antwort Singemäss gleich

gruss

Toni