Darf sie das Auto klauen obwohl Firmenwagen?

Hilfe! ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll, meine Eltern lassen sich scheiden (Mutter mit 50% Beehinderungausweiß)(Vater Selbständig mit Handwerkerfirma) (12 Jahre alte Schwester) und ich (20) lebe schon in einner eigenen Wohnung, also meine Mutter, es hat alles angefangen damit, dass sie das Firmenauto was mit 1 % privatanteil von meinem Vater geklaut hat und auf sich umgeschrieben es läuft schon Polizeilich, dazu hat sie ca. 7000 euro von gemeinsamen sparbüchern geplündert die sie jetzt alles ausgibt weil dann muss sie anscheinend nicht mehr die hälfte zurückgeben, außerdem haben meine Eltern 3 Wohnungen in einer großen leben sie zusammen und die andren beiden vermieten sie, sie schmeißt ihn raus und er soll in eine kleine ziehen und schon mal anfangen zu renovieren, jedoch muss mein Vater die von ihr abkaufen dann macht sie eine hoche summe?

Dein Vater sollte umgehend und schnellstmöglich zu einem Fachanwalt für Familienrecht.

Und weshalb lässt sich dein Vater rauswerfen?
Soll sie halt ausziehen.

Bröselchen

Guten Morgen,
das ist alles sehr schwierig…es gibt viele offene Fragen. Auf wessen namen läuft die Firma, das Auto…?
Sind die Wohnungen auf beider Namen gekauft worden…?
Sie sollten sich auf jeden Fall anwaltliche Hilfe dazu holen. Allein werden Sie diesen Situation nur schwer meistern. Ein Anwalt weiß, was Rechtens ist und was nicht.
Viel Glück und Erfolg und alles Gute

Hallo,

da bist Du als KIND mitten in den Rosenkrieg, in den Scheidungsschmutz mit rein geraten. Am besten ist es, Du hältst dich komplett aus allem heraus. Wie die Dinge wirklich sind, ist sehr schwer zu ergründen!

Natürlich darf man nicht einfach einen Firmenwagen klauen! Der, der den Kaufvertrag und Fahrzeugbrief hat, ist Eigentümer des Fahrzeugs. Darum kümmert sich ja nun auch schon die Polizei und danach wird die Staatsanwaltschaft sich damit beschäftigen.

Da Deine Mutter wohl noch mit Deiner Schwester zusammen lebt, könnte es sein, dass ihr die größere Wohnung zugesprochen wird. Es gibt ein sogenanntes „Zuweisungsverfahren“. Man muss dafür zu einem Rechtsanwalt gehen. Der dies für einen regelt, wenn man das mit seinem Partner nicht mehr allein kann. Dann entscheidet ein Richter, wer in der bis dato gemeinsamen Wohnung verbleiben darf.

Natürlich kann man auch nicht sofort Mieter heraus werfen. Es kann sein, dass sich der Elternteil, der ausziehen muss, eine völlig fremde Wohnung anmieten muss.

Den Rest der Sparbücher sollte dann Dein Vater plündern. Dann gibt es da zumindest keinen Streit mehr, wenn die Sparbücher auf beide Ehepartner gelaufen sind. Das Vorgehen ist natürlich keine Art und Weise aber es scheint so, dass Deine Mutter massive finanzielle Ängste hat. Mit der Trennung ist Dein Vater ja auch ihr und Deiner Schwester gegenüber unterhaltspflichtig. Ich hoffe, er kommt dieser Verpflichtung nach.

Ich hoffe, Du hast nun einen ersten Einblick.

LG

hi
das ganze nochmal bitte mit Punkt und Komma…

lisa

Hallo Amaziing,
wenn deine Eltern sich scheiden lassen, wird das vermögen geprüft. Wenn dein Vater vor der Heirat eigenes Vermögen mit in die Ehe gebracht hat, gehört ihm dieses Vermögen. Alles was in der Ehe an Gewinnen oder Vermögen geschaffen wurde, wird geteilt. bei Wohnungen kann er den Verkauf der Wohnungen anstreben und jeder bekommt die Hälfte. Deine Mutter kann nicht einfach ihren Mann aus der gemeinsamen Wohnung werfen.
Es sei denn, es ist ihre eigene und gehört ihr alleine.

Dein Vater braucht dringend einen Anwalt, der ihn berät, er soll nicht einfach klein beigeben, sondern kämpfen und zwar cool und ruhig und sachlich.
liebe Grüße
Anke

Hallo Amaziing,
in dieser Sache gibt es viele Fragen:
Welche Form von Gütergemeinschaft gilt? die Gesetzliche?
Wann wurde die Scheidungsklage zugestellt? auf wen laufen die Firmen mit welcher Gesellschaftsform, denn hier zählt dann die Haftung? Wer ist im Grundbuch eingetragen?
Solange nicht mal die Scheidungsklage eingereicht wurde, kann die Ehefrau sich Geld aneignen und es ausgeben solange sie es nicht sittenwidrig verwendet z. B. Spielsucht oder alkoholsucht oder drogensucht finanzieren will.
Es hätte schon vorher Kontenklärungsbedarf gegeben. Im Moment sieht es so aus als ob sie damit durchkäme, aber wie gesagt, es spielen die rechtlichen Faktoren eine große Rolle.
Alles gute

Hallo Amaziing,

ich lese ganz viel Verzweiflung in deinem Text.

Also, erst einmal muss dein Vater gar nichts machen, was deine Mutter will. Es liegt an ihm, sich zu weigern.

Dein Vater soll sich unbedingt einen Anwalt für Familienrecht nehmen. Sollte er die Kosten hierfür nicht tragen können, kann er bei Gericht einen Antrag stellen auf erst einmal Beratungshilfe oder später für den Scheidungsprozess auch auf Prozesskostenhilfe. Den Antrag auf Beratungshilfe gibt es im Internet, der beim zuständigen Gericht eingereicht werden muss. Hierfür werden seine Vermögensverhältnisse geprüft. Evtl. bekommt er volle Kostenübernahme, Teilzahlung oder Ratenzahlungen zugesprochen.

Dass polizeiliche Ermittlungen laufen, ist sehr gut. Deine Mutter muss über Kurz oder Lang auch dafür geradestehen. Wenn die Konten auf beider Namen laufen, kann sie das Geld abheben. Dein Vater aber auch.

Sind es Firmenkonten, würde ich dringend einen Anwalt einschalten. Wenn Sie eine Kontovollmacht hat, sollte er diese sperren. Er sollte die Gelder sichern, indem er vielleicht neue Konten eröffnet, auf die sie keinen Zugriff hat.

Die Wohnungen stehen auf beider Namen? Also gehören sie ihm genauso wie ihr. Wieso macht dein Vater dann das, was sie will? Wie gesagt, es liegt an ihm, wie viel er zulässt. Warum „schmeißt“ er nicht sie raus?

Wie ist dass mit Kündigung einer Wohnung wg. Eigenbedarf?
Die Wohnungen dürfen, so, wie ich weiß, während der Trennung nicht verkauft werden.

Auch dieses Thema sollte dringend der Anwalt für Familienrecht regeln. Die Wohnungen werden bei der gerichtlichen Berechnung des Zugewinns mit berücksichtigt, so dass jeder erhält, was ihm zusteht.

Man kann auch in einer gemeinsamen Wohnung „getrennt“ leben. Man muss nur getrennt von Bett und Tisch leben. Jeder muss für sich allein leben und keinerlei Versorgungstätigkeiten dem anderen gegenüber leisten.

Wie der finanzielle Unterhalt deines Vaters gegenüber deiner Mutter aussieht, muss ebenfalls schnell von einem Anwalt geregelt werden.

Mein Rat: das erste, was euer Vater tun sollte, ist, sich dringend fachanwaltliche Hilfe betreffend der Scheidung holen (Familienrecht), um nicht alles zu verlieren, was er sich aufgebaut hat. Vielleicht mit deiner Unterstützung?

Zudem: wie ist eure (die der Kinder) finanzielle Situation geregelt?
Bekommt ihr Unterstützung vom Vater? Auch dieses könnt ihr beim Anwalt klären lassen, da deine 12jährige Schwester einen Anspruch auf Kindesunterhalt hat.

Erhält sie diesen (noch) nicht, könnt ihr beim Jugendamt um Hilfe bitten. Das Jugendamt kümmert sich dann für euch um die finanziellen Belange, die euch zustehen. Vielleicht auch mit Hilfe eures Vaters?
Auch in anderen Dingen kann euch das Jugendamt bestimmt zur Seite stehen. Es hat Adressen von weiteren Organisationen, die euch weiterhelfen können. Es ist bestimmt für dich nicht einfach, allein für deine 12jährige Schwester zu sorgen.

Ihr müsst schnell etwas unternehmen. Aber, wenn ihr zusammen haltet, dann schafft ihr dass.

Ihr dürft nicht aufgeben!

Ich wünsche euch ganz viel Kraft und viel Glück!

Liebe Grüße

Wer schreibt der bleibt, das Verhalten der Frau exact protokollieren, damit bei der Zugewinnberechnung entsprechend belegt werden kann, wer was gemacht hat. Aber es gehört beiden Alles je zur Hälfte. und wenn damit nicht ordnungsgemäß umgegangen wird, müssen nachweise dafür her, damit es später belegt werden kann.

Dringende Empfehlung einer Gütertrennung (muss aber nicht unterschrieben werden). Also beide versuchen soviel wie möglich „abzuzweigen“ und zu sichern (ist aber später leicht zu belegen und Nachweis wo das Geld hingegangen ist muss erbracht werden).
Da hier sehr Zielgerichtet vorgegangen wird und auch Konflikte nicht gescheut werden empfehle ich dringen einen Anwalt zu konsultieren (werden die Beiden sowieso brauchen).

Gruß
EJWW

Hallo …

ich versteh die Frage nicht wirklich …

Gruß Batman

Hallo,

du bist das Kind, lass das die Erwachsenen/Eltern regeln. Allenfalls empfehle deinen Eltern je einen Anwalt für Familienrecht.
Dir suche bitte emotionale Unterstützung für dich und vor allem deine kleine Schwester. Z.B. Kindertherapeut, Jugendhilfe o.ä.

Alles Liebe!

Hallo,
da kann ich leider nichts zu sagen.

Sorry,
Thommy

Hallo Amaziing
Ich denke ,Dir u. Deinem Vater kann nur ein Anwalt helfen,der wen es darauf an kommt auch reagieren kann,
sollte es sich um eine Straftat handelt.
Ich wünsche euch viel erfolg bei allem.
Gruß Seppel42

Sorry habe ich zu spät gesehen!!! Gruß