Darf sie krankgeld beantragen während ALG1 Bezug?

Eine Freundin ist jetzt in Bezug von ALG1, leider ist sie umgeknickst und hat sich den Knochen gebrochen.

Sie wird also längere Zeit sich Krankmelden müssen. Die Krankmeldung haben wir 1x Bei der Krankenkasse und 1x bei der Agentur für Arbeit abgegeben.

Wichtig wäre zu wissen:

Das ALG1 meiner Freundin endet Ende Mai, was sind die Voraussetzungen? Ist bis Ende Mai die Möglichkeit gegeben das Sie überhaupt Krankengeld bekommt?

Oder zu knapp weil der Alg1 Bescheid kurz vor dem Ende steht? Werden in die 6 Wochen wo man sich Krankmelden muss bei der Agentur für Arbeit, eine komplette Woche 7 Tage berechnet oder nur 5 Werktage? Wann würde Sie diese 6 Wochen erreichen?

Muss Sie nach diesen 6 Wochen einen gesonderten Antrag auf Krankengeld bei der Krankenkasse stellen? Oder zahlt dann automatisch die Krankenkasse das Krankengeld?

Falls Sie einen Antrag stellen muss darf sie das kurz vor Ablauf der 6 Wochen stellen.

Vielen Dank für die Antworten

Warum kann sie das denn jetzt schon absehen? Ich kenne das von Knochenbrüchen am Arm oder Bein, dass man höchstens für 6 Wochen eingegipst wird. Ist sie Hellseherin, oder wie?

Hallo,
richtig, für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit bekommt sie ALG-1 weitergezahlt, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Auch, wenn durch Anspruchserschöpfung das ALG-1 vor Ablauf der sechs Wochen enden sollte zahlt anschließend die Krankenkasse Krankengeld. Grundsätzlich muss man keinen Antrag auf Krankengeld stellen, aber es empfiehlt sich trotzdem, sich vor Ablauf der sechs Wochen und erst recht bei Anspruchserschöpfung mit der Kasse Kontakt aufzunehmen. Ganz wichtig ist auch, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zeitlich passend ausgestellt und direkt der Kasse eingereicht werden.
Gruss
Czauderna

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